Guten Tag!!
Bei der Wohnungsübergabe anlässlich des Auszuges des Mieters, stellt der VM Schäden am Kühlschrank und an der Spülmaschine fest, welche eindeutig durch unsachgemässen Gebrauch entstanden sind. Die restliche Küche ist in einem altersentsprechendem Zustand.
Wie wird jetzt die Schadensersatzforderung berechnet? Die Küche ist gute 15 Jahre alt.
Danke für die Antworten.