Küche teilweise durch unsachgemässen Gebrauch kaputt-Schadensersatz

  • Guten Tag!!

    Bei der Wohnungsübergabe anlässlich des Auszuges des Mieters, stellt der VM Schäden am Kühlschrank und an der Spülmaschine fest, welche eindeutig durch unsachgemässen Gebrauch entstanden sind. Die restliche Küche ist in einem altersentsprechendem Zustand.
    Wie wird jetzt die Schadensersatzforderung berechnet? Die Küche ist gute 15 Jahre alt.

    Danke für die Antworten.

  • Hallo,

    das kommt drauf an. Bei einer Reparatur die vollen Reparaturkosten, bei Austausch der Geräte der Zeitwert. Wenn Kühlschrank und Spülmaschine 15 Jahre alt sind kommt es sicher auf den Allgemeinzustand an. Aber ich denke nicht mehr, als 20% vom Gesamtpreis.

    Wenn die Teile sonst noch gut sind und ich Vermieter wäre, würde ich reparieren lassen. Sonst mit dem Mieter eine Einigung finden.
    und neue Geräte kaufen.

    Gruß
    H H
    Gruß
    H H

  • Hallo SteinbockRalph,

    Du musst auch das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Schadenminderungspflicht beachten. Du darfst nicht ein Geraet, das noch 50,- Euro Wert hat, fuer 500,- Euro reparieren lassen. Geht sicherlich nicht nach jedem Cent, aber offensichtlich zu teure Reparaturen fliegen Dir im Streitfall gerne mal um die Ohren.

    In Deutschland gibt es sowas leider nicht, aber die Schweiz hat irgendwannmal eine Lebensdauertabelle fuer Mietgegenstaende herausgegeben. Wenn man sich an der orientiert, ist der Wert von durchschnittlichen Kuehlschraenken und Geschirrspuelern nach 15 Jahren null. Wenn Du also nicht besonders hochwertige Kuechengeraete eingebaut hast, wird es eng.

    cu
    Guenni

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