Beiträge von SteinbockRalph

    Ein Bekannter hat von seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung erhalten. Im gleichen Schreiben will der Vermieter die Miete erhöhen. Als Grund gibt er an, das die Miete seit 3 Jahren nicht erhöht wurde. Auf den gültigen Mietspiegel beruft sich der Vermieter nicht. Die neue Miete liegt auch über dem gültigen Mietspiegel. Da der Mieter die Nebenkostenabrechnung akzeptiert, geht der Vermieter aus, das auch seine Mieterhöhung gilt. Das stimmt doch nicht.
    Oder?

    In meinem Mietvertrag steht: "Die Schönheitsreparaturen sind überweise in folgenden Zeitabständen, gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses auszuführen". Dann sind die Fristen aufgeführt.

    Es steht auch" Alle übrigen Schönheitsreparaturen sind alle fünf Jahre durchzuführen".

    Unter der gleichen Nummer steht auch die Quotenregelung bei Auszug.

    Haben den die obigen Regelungen nach heutiger Rechtsprechung noch Bestand?

    Ich hab mir ein Wohnung angeschaut welche mit 34 qm angegeben ist. So steht es auch im Mietvertrag. Die rechtwinklige Wohnung ist 6,14x5,53 m breit bzw. lang.
    Ergibt dann 34 qm.

    Jetzt geht aber an einer Wand der Kamin der Zentralheizung hoch. Platzbedarf ca. 60x60 cm. Zudem befinden sich zwei Zwischenwände in der Wohnung, eine Wand für die Gardarobe und eine weitere welche den Schlafbereich ein wenig abgrenzt.

    Werden bei der Wohnraumberechnung die Wände bzw. der Kamin nicht abgezogen?

    Grundfläche ist ja nicht gleich Wohnfläche.

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