Hallo,
ich lebe in einer Mietswohnung die ich bis Anfang Februar als Wohngemeinschaft mit meinem Onkel genutzt habe. Dieser ist Anfang Februar ausgezogen. - In Rücksprache mit den Eltern meiner Freundin ist diese mit eingezogen. Sie ist aktuell 17 Jahre alt und wurde auch auf dem Mietvertrag als Mieterin vermerkt.
Nun wollte ich das dritte Zimmer an einen bekannten vermitteln (direkt als weiterer Hauptmieter für die Wohnung). Dies wurde abgelehnt, da er 32 Jahre älter als meine Freundin ist und dies mit dem Jugendschutzrecht nicht vereinbar wäre.
Wie ist hier die rechtliche Situation? Im Internet konnte ich dazu nichts finden. Darf mein bekannter als Mieter tatsächlich abgelehnt werden, weil er älter ist als meine Freundin und diese noch nicht volljährig ist?