Wohngemeinschaft - Mieter wegen Alter abgelehnt - Jugendschutz

  • Hallo,

    ich lebe in einer Mietswohnung die ich bis Anfang Februar als Wohngemeinschaft mit meinem Onkel genutzt habe. Dieser ist Anfang Februar ausgezogen. - In Rücksprache mit den Eltern meiner Freundin ist diese mit eingezogen. Sie ist aktuell 17 Jahre alt und wurde auch auf dem Mietvertrag als Mieterin vermerkt.

    Nun wollte ich das dritte Zimmer an einen bekannten vermitteln (direkt als weiterer Hauptmieter für die Wohnung). Dies wurde abgelehnt, da er 32 Jahre älter als meine Freundin ist und dies mit dem Jugendschutzrecht nicht vereinbar wäre.

    Wie ist hier die rechtliche Situation? Im Internet konnte ich dazu nichts finden. Darf mein bekannter als Mieter tatsächlich abgelehnt werden, weil er älter ist als meine Freundin und diese noch nicht volljährig ist?

  • Das ist mir ja durchaus klar, allerdings kommt mir die Begründung komisch vor, zumal ich im Internet dazu nichts rechtliches finde.

    Da mir mein Mietvertrag grundsätzlich auch erlaubt Untermietern direkt in die Wohnung aufzunehmen habe ich dies ja im Blick. - Aber sollte es da wirklich rechtliche Grundlagen geben, nach denen dies Jugendschutztechnisch nicht gestattet ist würde ich davon auch Abstand nehmen.

    Insofern danke für die Antwort, aber weiterhelfen tut diese erstmal nicht.

  • Hallo inflames2k,

    schau mal in die Paragraphen zum Sexualstrafrecht, insbesondere die §§ 180 und 182 StGB. Da duerfte der Hund begraben liegen, auch wenn der Vermieter da meines Erachtens einige Paragrahen miteinander vermischt. Restrisiko hat man aber immer, dass ein Richter das im Zweifelsfall anders sieht.

    Wenn Du tatsaechlich das Recht zur Untervermietung hast, warum vermietest Du nicht selbst an den Bekannten? Da hat der Vermieter viel weniger Einflussmoeglichkeiten.

    cu
    Guenni

  • Hallo Guenni,

    sollte er sich da tatsächlich auf diese Paragraphen beziehen ist das doch totaler quatsch? Zum einen ist sie meine Freundin, zum anderen wird sie durch den Einzug meines bekannten ja zu nichts gezwungen.

    Wegen der Untervermietung schau ich dann nochmal explizit in meinem Mietvertrag nach. - Sollte ich mich nicht verlesen haben, werde ich dann wohl den Untermietvertrag erstellen.

  • Hallo Guenni,

    sollte er sich da tatsächlich auf diese Paragraphen beziehen ist das doch totaler quatsch? Zum einen ist sie meine Freundin, zum anderen wird sie durch den Einzug meines bekannten ja zu nichts gezwungen.

    Wegen der Untervermietung schau ich dann nochmal explizit in meinem Mietvertrag nach. - Sollte ich mich nicht verlesen haben, werde ich dann wohl den Untermietvertrag erstellen.

    Hallo,

    das ist kein solcher Quatsch wie du denkst, das hat schon seine Gründe und ich verstehe den Vermieter hier vollkommen, nicht in die Verlegenheit kommen zu müssen, schon im Ansatz nicht, dass man ihm unter Umständen Zuhälterei oder ähnliches vorwerfen kann.

    Zudem ist das dein Privatvergnügen unter zu vermieten, dennoch könnte man ihm oder auch dir oder auch deinem Untermieter Zuhälterei, Begünstigung und Ausnutzung gegen gewisse Dienstleistungen oder Unzucht einer minderjährigen unterstellen, du kennst deine Nachbarn nicht und die kennen dich nicht, so unbedacht ist das alles nicht wie du meinst, auch von meiner Seite würde ich diese Konstellation des Zusammenlebens unterbinden.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo BHShuber,

    dein Ansatz in allen Ehrenz, aber wo ist jetzt der Unterschied zwischen mir 24 und ihm 49 in Bezug auf deine Aussagen?

    Meine Nachbarn wissen dass das meine Freundin ist. - Einziehen durfte sie ja auch in Rücksprache mit dem Vermieter. Insofern aus meiner Sicht eben doch totaler Quatsch.

    Wenn die Begründung ist, wie du sie schilderst hätte er ihr den Einzug direkt verbieten müssen da ich ja eben auch über 18 bin.

  • Hallo BHShuber,

    dein Ansatz in allen Ehrenz, aber wo ist jetzt der Unterschied zwischen mir 24 und ihm 49 in Bezug auf deine Aussagen?

    Meine Nachbarn wissen dass das meine Freundin ist. - Einziehen durfte sie ja auch in Rücksprache mit dem Vermieter. Insofern aus meiner Sicht eben doch totaler Quatsch.

    Wenn die Begründung ist, wie du sie schilderst hätte er ihr den Einzug direkt verbieten müssen da ich ja eben auch über 18 bin.

    Hallo,

    das kannst du sehen wie du willst, es ist mir auch ziemlich egal, doch zum Thema, würde ich als Vermieter sogar noch weiter gehen und hätte auch den Zuzug deiner minderjährigen Freundin untersagt.

    Und nur weil es deine Freundin ist, ist es nicht ausgeschlossen, dass es von einem mit mietenden Dritten keine Übergriffe geben könnten oder was auch immer.

    Ganz im Gegenteil wenn du weiter darauf beharrst hier deinen Willen durchsetzen zu wollen, dann der Vermieter dann auch her gehen und die Unterviermietung generell untersagen, aus wichtigem Grund.

    Gruß
    BHShuber

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