Hallo an alle! Angenommen Mieter (A) fühlt sich durch die Vermietung belästigt, da diese ständig Besichtigungen durchführen möchte, Mieter (A) begrenzt daher die Besichtigung dahin gehend, das die Vermietung Sachgründe pro Raum vorbringen soll, die Klausel für Besichtigungen im Mietvertrag wäre angenommen unrechtsmäßig.
Anwalt (B) mahnt nun Mieter (A) ab, weil dieser nur die Räume zugänglich machen will, die von Arbeiten betroffen sind. Mieter (A) würde seinen Anwalt einschalten und widerspricht der Abmahnung, nennt gleichzeitig drei Termine für eine Besichtigung der genannten Räume. Anwalt (B) moniert, das die Terminvorschläge einen Tag nach seiner Frist eingegangen sind und mahnt deshalt erneut ab.
Kann man durch das Verhalten von Anwalt (B) nun eine Missbräuchlichkeit der Abmahnungn erkennen b.z.w. könnte Mieter (A) Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen? Anwalt (B) würde nun weiter mit Kündigung und „anderen Schritten" drohen. Der Anwalt von (A) wäre aber überzeugt, das sich das Zutrittsrecht nur auf die Räume für Sanierungen bezieht, wie könnte Mieter (A) weiter vorgehen?