Unrechtsmäßig abgemahnt?

  • Hallo an alle! Angenommen Mieter (A) fühlt sich durch die Vermietung belästigt, da diese ständig Besichtigungen durchführen möchte, Mieter (A) begrenzt daher die Besichtigung dahin gehend, das die Vermietung Sachgründe pro Raum vorbringen soll, die Klausel für Besichtigungen im Mietvertrag wäre angenommen unrechtsmäßig.

    Anwalt (B) mahnt nun Mieter (A) ab, weil dieser nur die Räume zugänglich machen will, die von Arbeiten betroffen sind. Mieter (A) würde seinen Anwalt einschalten und widerspricht der Abmahnung, nennt gleichzeitig drei Termine für eine Besichtigung der genannten Räume. Anwalt (B) moniert, das die Terminvorschläge einen Tag nach seiner Frist eingegangen sind und mahnt deshalt erneut ab.

    Kann man durch das Verhalten von Anwalt (B) nun eine Missbräuchlichkeit der Abmahnungn erkennen b.z.w. könnte Mieter (A) Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegen? Anwalt (B) würde nun weiter mit Kündigung und „anderen Schritten" drohen. Der Anwalt von (A) wäre aber überzeugt, das sich das Zutrittsrecht nur auf die Räume für Sanierungen bezieht, wie könnte Mieter (A) weiter vorgehen?

  • Hallo Fragender33 (F),
    kannst Du Deinen Text (T) bitte so abfassen, dass ein durchschnittlich Intelligenter (I) ihn auch müheloser verstehen kann?

  • Tut mir leid :( Die Mieterin ist sehr angeschlagen, die Vermietung möchte das Bad sanieren und die Toilette entfernen, dafür gibt es keinen Ersatz von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Mieterin ist behindert und daher zu Hause, die Vermietung will keine Ersatzwohnung stellen, wobei Leerstand vorhanden ist. Die Mieterin hat Zugang zu Küche und Bad angeboten, die Vermietung möchte aber alles besichtigen, ohne Begründung. Die Mieterin verweigert dies. Dann hat die Vermietung eine Abmahnung durch einen Anwalt übersendet, die Klausel zur Besichtigung im Mietvertrag ist aber ungültig, sie benachteiligt die Mieterin. Die Mieterin hat einen Anwalt beauftragt, er hat widersprochen und drei Termien für Küche/Bad gesendet zur Besichtigung, da diese Termine einen Tag nach der Anwaltsfrist eingegangen sind, hat der Vermieter-Anwalt erneut Abmahnung ausgesprochen. Die Mieterin ist nun fix und fertig. Darf der Gegenanwalt einfach weitere Abmahnungen in gleicher Sache aussprechen, nur weil die Termine einen Tag zu spät per Fax kamen? Außerdem möchte die Vermietung nun alle Fußböden öffnen für Elektro-Leitungen, die Mieterin soll derweil immer ein neues Zimmer aufsuchen und nicht „herum stehen“.

  • Hallo Fragender33,

    merkst Du bzw. Ihr nicht, dass das ganze Hin und Her nur Geldverbrennerei ist? Die armen armen Anwälte wollen ja schliesslich auch leben...
    Gibt es denn keine Ideen für gangbare Kompromiss-Lösungen?

    PS: Zum Sachverhalt werde ich mich nicht äussern, da ja hier bereits Anwälte tätig sind.

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