Tut mir leid
Die Mieterin ist sehr angeschlagen, die Vermietung möchte das Bad sanieren und die Toilette entfernen, dafür gibt es keinen Ersatz von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Mieterin ist behindert und daher zu Hause, die Vermietung will keine Ersatzwohnung stellen, wobei Leerstand vorhanden ist. Die Mieterin hat Zugang zu Küche und Bad angeboten, die Vermietung möchte aber alles besichtigen, ohne Begründung. Die Mieterin verweigert dies. Dann hat die Vermietung eine Abmahnung durch einen Anwalt übersendet, die Klausel zur Besichtigung im Mietvertrag ist aber ungültig, sie benachteiligt die Mieterin. Die Mieterin hat einen Anwalt beauftragt, er hat widersprochen und drei Termien für Küche/Bad gesendet zur Besichtigung, da diese Termine einen Tag nach der Anwaltsfrist eingegangen sind, hat der Vermieter-Anwalt erneut Abmahnung ausgesprochen. Die Mieterin ist nun fix und fertig. Darf der Gegenanwalt einfach weitere Abmahnungen in gleicher Sache aussprechen, nur weil die Termine einen Tag zu spät per Fax kamen? Außerdem möchte die Vermietung nun alle Fußböden öffnen für Elektro-Leitungen, die Mieterin soll derweil immer ein neues Zimmer aufsuchen und nicht „herum stehen“.
Beiträge von Fragender33
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