Abgenutzer Rollladengurt

  • Guten Tag,

    ich bin zum 15. September 2016 in meine neue Wohnung gezogen, wohne hier jetzt also seit 8 Monaten und bereits bei meinem Einzug war der Rollladengurt in einem Zimmer abgenutzt, was ich allerdings dummerweise meinem Vermieter nicht sofort mitgeteilt habe. Nachdem ich es ihm jetzt mitgeteilt habe, sagte er mir, dass ich die Kosten selbst tragen müsse, da das ihm Mietvertrag so geregelt sei. Ich kann verstehen, dass es Sinn macht, dass ich für kaputte Gebrauchsgegenstände selbst aufkomme, aber jeder halbwegs klar denkende Mensch sieht, dass dieser Schaden nicht innerhalb von den 8 Monaten, in denen ich hier wohne, verursacht wurde, zumal alle anderen Rollläden noch völlig in Ordnung sind und es nur diesen einen betrifft. Ist das wirklich rechtlich in Ordnung, dass ich dafür aufkommen muss? Das fühlt sich für mich alles andere als gerecht an, da wirklich eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um jahrelangen Verschleiß handelt und nicht unsachgemäßen Umgang. Und kann mein Vermieter mich zwingen, einen Handwerker zu bezahlen oder muss er es akzeptieren, wenn ich es selbst mache?

    Vielen Dank schonmal.

  • Was genau steht denn im Mietvertrag zu sog. Kleinreparaturen?

    Denn nur wenn die Klausel wirksam ist müßtest Du evtl. die Kosten tragen.

    Beauftragung eines Handwerkers ist Sache des Vermieters. Und nur wenn die Kosten den Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht übersteigt müßtest Du sie zahlen.

    Allerdings kann das teuer werden.

    Angenommen Höchstbetrag pro Einzelreparatur wären 100 €.

    Der Vermieter beauftragt für den Rollogurt einen Handwerker, dann kann das mal eben 50 - 75 € kosten.

    So ein Gurtwickler inkl. Gurt ist im Internet für unter 10 € zu haben. Arbeitszeit das Ding auszutauschen für geübte Leute etwa 30 Minuten.

    Bist Du nicht mit 2 Linken Händen geboren oder hast im Bekanntenkreis jemand der sowas kann, mach es selbst oder lass es einen Bekannten machen.

    Das kann dir der Vermieter nicht verbieten.

  • Was genau steht denn im Mietvertrag zu sog. Kleinreparaturen?

    Denn nur wenn die Klausel wirksam ist müßtest Du evtl. die Kosten tragen.

    Beauftragung eines Handwerkers ist Sache des Vermieters. Und nur wenn die Kosten den Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht übersteigt müßtest Du sie zahlen.

    Allerdings kann das teuer werden.

    Angenommen Höchstbetrag pro Einzelreparatur wären 100 €.

    Der Vermieter beauftragt für den Rollogurt einen Handwerker, dann kann das mal eben 50 - 75 € kosten.

    So ein Gurtwickler inkl. Gurt ist im Internet für unter 10 € zu haben. Arbeitszeit das Ding auszutauschen für geübte Leute etwa 30 Minuten.

    Bist Du nicht mit 2 Linken Händen geboren oder hast im Bekanntenkreis jemand der sowas kann, mach es selbst oder lass es einen Bekannten machen.

    Das kann dir der Vermieter nicht verbieten.

    Vielen Dank erstmal.
    Ich habe den Mietvertrag gerade nicht vorliegen, aber ich gehe davon aus, dass die Klausel wirksam ist, da der Vertrag von einem Vermieterbund ist. Höchstgrenze ist laut meinem Vermieter 100 Euro.

  • Bei mir kostete neulich der Rolladengurt ~12€, der Austausch dauerte gute halbe Stunde.

    Vor einiger Zeit habe ich welche für eine Wohnung benötigt. Im Internet für 7 € der 2er-Pack. Da habe ich, für den Fall der Fälle, gleich ein paar mehr bestellt.

  • Vor einiger Zeit habe ich welche für eine Wohnung benötigt. Im Internet für 7 € der 2er-Pack. Da habe ich, für den Fall der Fälle, gleich ein paar mehr bestellt.


    Bravo, wir bräuchten viel mehr Mitdenker/innen...:o

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