Dann hat der Vermieter damit nichts zu tun. Wie soll er das auch verursachen? Er wird ja kaum immer mal wieder reih um in euren Betten gastieren.
Die Haftpflicht wird vermutlich auch nur dann zahlen, wenn es einen klaren Verursacher gibt. Und der scheint ja nicht zu ermitteln.
Richtig, hat die Viecher auf keinen Fall persönlich eingeschleppt
Die Frage ist nur, ob er solange in der Pflicht ist das zu zahlen, bis er uns die Schuld nachweisen kann (wie kann er das denn?), oder ob es genau andersrum ist. Also dass wir beweisen müssen, dass wir die Viecher nicht schuldhaft angeschleppt haben (geht ebenso schwierig..)