Beiträge von Ziegel

    Das Ableseunternehmen gibt sowohl für Frisch- als auch für Schmutzwasser Kubikmeterpreise an, ohne deren Rechtsgrundlage/Gebührenordnung offenzulegen.

    Klarheit bekommt Ihr ausschließlich vom Vermieter. Dieser dürfte die Rechnungen der Kommune für Grundbesitzabgaben (Schmutzwasser) und des Wasserlieferanten (Frischwasser) bekommen haben. Auch müsste er die komplette Abrechnung seines Abrechnungsdienstleisters besitzen, aus welcher die gesamten Bezugskosten des Jahres (Frischwasser) und Entsorgungskosten (Schmutzwasser) ebenso ersichtlich sind wie es die Ermittlung des m³-Preises je für Frisch- und Schmutzwasser sein sollte. Hat Euer Vermieter sich eventuell ganz aus dem Geschehen herausgezogen und alles dem Abrechnungsdienstleister überlassen, mag der Vermieter dort jedoch die Unterlagen nachfragen.

    Das Problem mit den Preisen:
    1) die Steigerung zum Vorjahr ist unverhältnismäßig
    2) Die städtische Gebührenordnung nennt andere ganz andere Kubikmeterpreise

    Da die NK-Abrechnung oft nach dem "Abflussprinzip" (Ausnahme sollte die HKVO-konforme Heizkostenabrechnung sein) erfolgt, könnte sich damit die Steigerung erklären, falls im Abrechnungsjahr eine "Kostenverschiebung" wirksam wird.
    Die Abweichung der Euch in Rechnung gestellten m³-Preise von den Rechnungspreisen (Kommune u. Wasserlieferant) erklärt sich womöglich auf gleiche Weise, denn der Abrechnungsdienstleister ermittelt ganz simpel "Jahreskosten geteilt durch m³-Verbrauch laut Frischwasseruhren".

    [Bei unserer Kommune werden übrigens Schmutzwasserkosten des laufenden Jahres anhand der Vorjahresfrischwasserverbräuche errechnet.]

    Wir fühlen uns betrogen aber wissen nicht was wir, außer gerichtlich auf Auskunft zu klagen, noch tun können. Hat jemand einen Tipp für uns?

    Ja, obige Unterlagen einsehen (ggf. Kopien?) und zwar beim Vermieter.

    Na ja, und es können selbstverständlich sowohl Fehler bei der Meldung des Vermieters an den Abrechnungsdienstleisters als auch bei diesem im Zuge der Abrechnungserstellung gemacht worden sein. Diese dürftet Ihr dann bei Sichtung der Unterlagen entdecken.

    Viel Glück und Erfolg bei Eurer bitte vorurteilsfreien und klar verständlichen Nachfrage der Unterlagen!

    Ich danke für alle helfenden Antworten !

    M.E. betrifft Dein Vortrag sehr wohl die Thematik "Mieter" und "Vermieter" und ist damit nicht ganz falsch in diesem Forum, auch wenn Du Dich auf Deinen speziellen Mitmieter konzentrierst. Aber das nur nebenbei, denn das entscheiden am Ende selbstverständlich die Forumsbetreiber und deren Wächter allein.

    Ihr werdet nicht umhin kommen, bei jedem einzelnen "nennenswerten Vorfall" unter Schilderung der hardfacts (z.B. Person schadet sich oder seinen Mitbewohnern konkret und ernsthaft, indem ...) die Polizei hinzu zu ziehen und möglichst alles sachgerecht zu dokumentieren. Ob es Euch darüber hinaus gelingt, das zuständige Gesundheitsamt zu aktivieren oder gar über dieses einen Zugang zu einem erforderlichen Richter zu bekommen, der die arme Seele vorlädt und über das Erfordernis einer (wirksamen) Betreuung und deren Umfang entscheidet, bleibt Eurer Energie und einer Portion Glück vorbehalten. Vom Vermieter und zu dessen Einstellung habt Ihr ja bereits ein scheinbar finales statement.

    Mitunter hilft auch zunächst mal eine nüchterne Einordnung der einzelnen (!) Vorfälle in zeitlich begrenzte Belästigungen, die eher den hinzunehmenden Lebensäußerungen des bedauernswerten Mitmenschen zuzuordnen ist. Was gar nicht hilft, ist sich in der Mieterrunde gegenseitig emotional hochzuschaukeln und Einzelerlebnisse in der Häufigkeit und im Ausmaß zu dramatisieren. Und bei allem Aktivismus bitte immer auch die Interessenlage des Vermieters im Auge behalten, dessen Markenkern die Vermietung ist und bleibt, was Ihr bei Euren Aktionen berücksichtigen solltet.

    Viel Glück und Erfolg!

    Was gibt es noch für Möglichkeiten was uns entlastet.

    Schauen, was im Mietvertrag steht, welche Kosten nach Personen abgerechnet werden, was das für Euch von 3 auf 4 Personen in EUR ausmacht, rein sachliche Argumente zur "gefühlten Ungerechtigkeit" sammeln und am Ende mit dem Vermieter vernünftig reden, sofern unverändert als sinnvoll eingestuft. Letzteres bitte ohne die als Streit deutungsfähigen Vorhaltungen "regelmäßig Freunde" und "neue Lebensgefährtin". Und in erster Linie mal kräftig über den (kostenträchtigen) Familienzuwachs freuen. Künftig Mietverträge und die Betriebskostenverteilung vor Unterzeichnung genauer studieren?

    Ich miete, also bin ich (ein Nebenkostenfaktor).

    Nöö, biste nicht, sondern vieel schlimmer...

    Berny, Danke für Deine spezielle Art der Motivation. Allen anderen Danke für Eure Antworten.

    Habe den mir von Berny verpassten Schwung genutzt, beim BGH mit Stichwort "Vorerfassung" gesucht und (Überraschung!) ganz easy als Lösung meiner Fragestellung mit BGH VIII ZR 329/14 eine Entscheidung gefunden, die allen mit ähnlicher Fragestellung und sachlichem Interesse helfen möge.

    Nun weiß ich auch dieses Forum und die erteilten Antworten besser einzuordnen.

    > Noch eine interessante Entscheidung BGH VIII ZR 57/07 zum selben Thema.

    Das was hier steht
    https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html
    Sind in deiner Wohnung entsprechende Meßeinrichtungen vorhanden und dein Vermieter rechnet korrekt ab darfst Du die Heizkostenabrechnung nicht kürzen.

    Ein verspätetes Danke für den Link. Habe jetzt dann mal die gesamte Verordnung in Ruhe gelesen. In §5(2) finde ich womöglich den im "Flurfunk" kursierenden Verstoß (Zähler fehlen). Denn bei uns gibt es mangels Zähler keine "Vorerfassung" der beiden "Nutzergruppen" mit unterschiedlicher Beheizung. Bei uns werden ja nur die Fußbodenheizungen einzeln gemessen und der Rest des Gesamtenergiebezuges auf die Wohnungen mit Heizkörpern an den Wänden verteilt. Nun bin ich wieder unsicher, ob die Antworten hier zutreffend waren oder ich (selbst wenn ich es nicht nutzen sollte) doch das Recht einer 15%-Kürzung hätte. Und wenn ich tatsächlich ein Kürzungsrecht hätte, verstehe ich immer noch nicht den wirtschaftlichen Hintergrund für so eine Kürzung.

    Zu den fehlenden Meßgeräten in einer Wohnung fand ich auch eine Vorschrift in §9a. Den Punkt habe ich dann hoffentlich schon mal verstanden.

    - Das ist soweit in Ordnung. Hierdurch kann ja der Verbrauch der übrigen Wohnungen genau abgegrenzt/ermittelt werden.
    - Ich würde hier zunächst den Vermieter damit konfrontieren, wie er hier die Aufteilung der Verbräuche vorgenommen hat.
    - Einfach kommentarlos 15% abziehen würde ich nicht.

    Einer der Bewohner meinte, genau diese "Abgrenzung/Ermittlung" verstieße gegen die HeizkostenV. Da sollen Zähler fehlen.

    Der Vermieter macht gar keine Aufteilung. Er bekommt die Berechnung ja vom Abrechnungsdienstleister.

    Kommentarloser Abzug von 15% ist meine Absicht nicht. Allerdings würde ich das Ganze schon gern verstehen, um es entscheiden zu können. Bisher habe ich gelernt, dass womöglich doch alles seine Ordnung hat und weder die Aufteilungsart der Kosten auf die unterschiedlich beheizten Wohnungen noch die Wohnung ohne Zähler für meine Heizkostenabrechnung negative Konsequenzen hat. Stimmt's? Dann wären doch auch die Heizkosten in voller Höhe zu bezahlen. - Also bisher zunächst mal Danke.

    Wo liegt denn der konkrete Fehler?

    Soweit ich es verstanden habe: Die Wohnungen mit Fußbodenheizung haben alle Meßgeräte. Deren Verbrauch wird vom Gesamtverbrauch abgezogen und der Rest auf die Wohnungen mit Heizkörpern an der Wand verteilt. Eine der letztgenannten Wohnungen hat gar keine Meßgeräte an den Heizkörpern. Und beides soll so nicht richtig sein.

    Sind in deiner Wohnung entsprechende Meßeinrichtungen vorhanden und dein Vermieter rechnet korrekt ab darfst Du die Heizkostenabrechnung nicht kürzen.

    In unserer Wohnung sind Meßgeräte an den Heizkörpern. Also habe ich die Heizkosten zu bezahlen und eine Kürzung scheidet aus? Die Fehler betreffen mich also nicht?

    Danke für Eure Geduld.

    Welcher denn?
    Haben alle Wohnungen den selben Eigentümer/Vermieter oder sind es ETWs und jeder Mieter hat einen anderen Vermieter?
    Warum machst Du dir dann jetzt schon Gedanken darüber?
    , könntest Du den Posten Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.

    Es war die Rede von Dauer-Schätzungen, da einige Meßgeräte fehlen. Auch haben die Wohnungen teils Fußbodenheizung und teils Heizkörper an der Wand, wozu auch Meßgeräte fehlen sollen.

    Die Wohnungen haben unterschiedliche Eigentümer und sind nicht alle vermietet.

    Mache mir jetzt Gedanken dazu, da ich jetzt von Verstößen erfahren habe und nicht weiß, welche Auswirkungen das auf meine Abrechnung hatte und haben wird.

    Bernys Antwort zu den 15% war "Nein." Was stimmt?

    Danke, Berny!

    "Nun habe ich rein zufällig und aus Gesprächen anderer Bewohner davon Kenntnis bekommen, dass die Heizkostenabrechnung nicht in allen Punkten der Heizkostenverordnung entspricht, womit ich die Möglichkeit einer Kürzung um 15% hätte. Soweit richtig?"
    - Nein.

    Habe mal in die HeizkostenV geschaut. §12 bedeutet nach Deiner Meinung nicht Ja, obwohl es einen Verstoß gegen die HeizkostenV geben soll?

    "Müsste ich dem Vermieter nachweisen (wie rechnet man sowas?),"
    - Du müsstest den Berechnungsfehler benennen.

    Von wem erfahre ich den Fehler? Habe ich dazu ein Auskunftsrecht?

    "gelten grundsätzlich und pauschal die 15%?"
    - Nein.

    Welche %-Sätze gelten denn für welche Fehler? In der HeizkostenV habe ich nur die 15% gefunden.

    "Würdet Ihr ..."
    - mich erst mal schlau machen und dann mit dem VM sprechen.

    Klar mit dem Vermieter sprechen ist (wenn überhaupt) auch mein Plan. Nur wo kann ich mich zuverlässig "schlau machen"?

    Hallo Mietkenner,

    habe mal eine Frage an die alten und eher coolen Hasen unter Euch. Als Mieter einer Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft bekomme ich vom Eigentümer (Vermieter) der von uns genutzten Wohnung eine Nebenkostenabrechnung einschließlich Heizkostenabrechnung eines Abrechnungsdienstleisters. Nun habe ich rein zufällig und aus Gesprächen anderer Bewohner davon Kenntnis bekommen, dass die Heizkostenabrechnung nicht in allen Punkten der Heizkostenverordnung entspricht, womit ich die Möglichkeit einer Kürzung um 15% hätte. Soweit richtig?

    Nun die Fragen: Würdet Ihr diese Kürzung auf jeden Fall vornehmen und dem Vermieter das auch so schreiben? Müsste ich dem Vermieter nachweisen (wie rechnet man sowas?), wie hoch meine Benachteiligung ist oder gelten grundsätzlich und pauschal die 15%? Berechnen sich die 15% auf die kompletten Heizkosten, die ja mit 30% nach Wohnfläche und nur der Rest nach Verbrauch berechnet sind? Würdet Ihr um des lieben Friedens willen (wir haben einen anständigen Vermieter, die Wohnung ist prima, kein Stress mit den anderen Bewohnern) den Verstoß gegen die Verordnung getrost vergessen und lieber gar nichts machen, zumal es ja sogar sein kann, dass wir von dem Verstoß auch profitieren könnten? Wie seht Ihr es, dass man nicht kürzen muss nur weil man es kürzen kann? Schon beim Gedanken, dass der Vermieter mich fragen könnte, warum ich die Heizkosten nicht vollständig bezahle, befällt mich ein mulmiges Gefühl.

    Tut mir leid, sind viele Fragen geworden. Danke!

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