Vermieter behält Teil der Kaution wegen nicht vollzogener Übergabe

  • Hallo,

    ich habe vom 1.1.-13.3.2017 in einer WG als Untermieterin gemeinsam der Wohnungsbesitzerin gewohnt. Das Mietverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig gekündigt, in dem ich mich verpflichtet habe, einen Nachmieter zu finden und das Zimmer an diesen zu übergeben.

    Die Übergabe erfolgte nur mündlich im Einverständnis mit der Nachmieterin. Die Schlüssel wurden nicht direkt übergeben, sondern nur in der Wohnung zurückgelassen, mit der Bitte an die Vermieterin, die Übergabe mit der Nachmieterin zu tätigen (das Zusammenleben basierte auf einer freundschaftlichen Basis, weshalb ich damals zu bürokratischen Akten keinen Anlass sah).

    Nun behält die Vermieterin 490 von den 1290 € Kaution ein. Nur auf Nachfrage teilte sie mir per SMS mit, dass der einbehaltene Kautionanteil bis zur Betriebskostenabrechnung (die erst in gut 10 Monaten gestellt wird) bei ihr verbleibt - ohne Nachweise zur Berechnung der Höhe und sonstigen offiziellen konkreten Daten. Zudem sagt sie, dass das Zimmer aufgrund der nicht übergebenen Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergeben wurde und deshalb das Mietverhältnis nicht beendet sei - obwohl sie ein neues Mietverhältnis mit der Nachmieterin zum 13.3.2017 abgeschlossen hat und ihr die Schlüssel selbst übergeben hat.

    Nun meine Fragen: ist das Mietverhältnis wirklich aufgrund der nicht getätigten (Schlüssel-)Übergabe noch nicht gekündigt?
    Wie viel Kaution darf sie einbehalten und wie lange? Muss sie dafür Nachweise erbringen?

    Oder ist sie letztendlich im Recht und ich muss eine Übergabe mit ihr machen bzw. die restliche Miete bis zum eigentlichen Mietende mit 3 Monaten Kündigungsfrist zahken (Kündigung wurde Ende Januar schriftlich erteilt)?

    Besten Dank für die Hilfe!
    Vy

  • Hallo vy23,

    "Das Mietverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig gekündigt,"
    - Nein, sondern beendet. Zu welchem Datum?

    "... in dem ich mich verpflichtet habe, einen Nachmieter zu finden und das Zimmer an diesen zu übergeben."
    - ok.

    "Die Übergabe erfolgte nur mündlich im Einverständnis mit der Nachmieterin."
    - Und Einverständnis der Vermieterin...?

    "Die Schlüssel wurden nicht direkt übergeben, sondern nur in der Wohnung zurückgelassen, mit der Bitte an die Vermieterin, die Übergabe mit der Nachmieterin zu tätigen ... "
    - Nicht so gut...

    "Nun behält die Vermieterin 490 von den 1290 € Kaution ein. Nur auf Nachfrage teilte sie mir per SMS mit, dass der einbehaltene Kautionanteil bis zur Betriebskostenabrechnung (die erst in gut 10 Monaten gestellt wird) bei ihr verbleibt"
    - Das geht schon, hfftl. kommt sie ihrer Pflicht der Verzinsung nach...

    "ohne Nachweise zur Berechnung der Höhe und sonstigen offiziellen konkreten Daten."
    - Die BKAbr. kann ja auch noch nicht jetzt erstellt werden.

    "Zudem sagt sie, dass das Zimmer aufgrund der nicht übergebenen Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergeben wurde"
    - Richtig. Zur Mietsache gehören auch die kompletten Schlussel.

    "und deshalb das Mietverhältnis nicht beendet sei - obwohl sie ein neues Mietverhältnis mit der Nachmieterin zum 13.3.2017 abgeschlossen hat und ihr die Schlüssel selbst übergeben hat."
    - Somit endete Deine Plicht zur Zahlung der Miete am 12.03.2017.

    "Wie viel Kaution darf sie einbehalten und wie lange?"
    - Kommt auf die bisherigen Vorauszahlungen an; i.d.R. ~2 Monatsraten.

    "Muss sie dafür Nachweise erbringen?"
    - Spätestens mit der BKAbr.

  • Danke für die Antworten Benny.

    Zitat

    "Das Mietverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig gekündigt,"
    - Nein, sondern beendet. Zu welchem Datum?


    - 13.3.2017

    Zitat

    "Die Übergabe erfolgte nur mündlich im Einverständnis mit der Nachmieterin."
    - Und Einverständnis der Vermieterin...?


    - ja, mündlich

    "Die Schlüssel wurden nicht direkt übergeben, sondern nur in der Wohnung zurückgelassen, mit der Bitte an die Vermieterin, die Übergabe mit der Nachmieterin zu tätigen ... "
    - Nicht so gut...

    Zitat

    "Nun behält die Vermieterin 490 von den 1290 € Kaution ein. Nur auf Nachfrage teilte sie mir per SMS mit, dass der einbehaltene Kautionanteil bis zur Betriebskostenabrechnung (die erst in gut 10 Monaten gestellt wird) bei ihr verbleibt"
    - Das geht schon, hfftl. kommt sie ihrer Pflicht der Verzinsung nach...


    - nope

    Zitat

    "ohne Nachweise zur Berechnung der Höhe und sonstigen offiziellen konkreten Daten."
    - Die BKAbr. kann ja auch noch nicht jetzt erstellt werden.


    - aber sie kann aufgrund der letzten Abrechnung die Höhe der Einbehaltung abschätzen und nicht einfach einen ausgedachten Betrag ansetzen.

    Zitat

    "Zudem sagt sie, dass das Zimmer aufgrund der nicht übergebenen Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergeben wurde"
    - Richtig. Zur Mietsache gehören auch die kompletten Schlussel.


    - Aber sie hat sie erhalten und eben auch übergeben. Ich habe zudem Zeugen, dass ich die Schlüssel in der Wohnung gelassen habe und die Nachmieterin kann bezeugen, dass sie die Schlüssel hat.

    Zitat

    "Wie viel Kaution darf sie einbehalten und wie lange?"
    - Kommt auf die bisherigen Vorauszahlungen an; i.d.R. ~2 Monatsraten.


    - 2 Monatsraten der Vorauszahlung oder der Miete?? Das kommt mir ziemlich ungerechtfertigt vor, für 2.5 Monate wohnen 490 € Kaution einzubehalten für die BK

    Zitat

    "Muss sie dafür Nachweise erbringen?"
    - Spätestens mit der BKAbr.


    - Muss sie mir keine offizielle Mitteilung zur Einbehaltung des Kautionsanteils geben? Das kann sie doch nicht einfach ohne Rückmeldung machen?!

  • " aber sie kann aufgrund der letzten Abrechnung die Höhe der Einbehaltung abschätzen und nicht einfach einen ausgedachten Betrag ansetzen."
    - Ja, plus einen geschätzten Betrag zur Sicherheit.

    " 2 Monatsraten der Vorauszahlung oder der Miete??"
    - Nein v.d. mtl. VZ-Raten, nicht der Miete.

    " Muss sie mir keine offizielle Mitteilung zur Einbehaltung des Kautionsanteils geben?"
    - Njet, wird wohl auch nicht vertraglich vereinbart gewesen sein.

  • Zitat

    Nun behält die Vermieterin 490 von den 1290 € Kaution ein. Nur auf Nachfrage teilte sie mir per SMS mit, dass der einbehaltene Kautionanteil bis zur Betriebskostenabrechnung (die erst in gut 10 Monaten gestellt wird) bei ihr verbleibt - ohne Nachweise zur Berechnung der Höhe und sonstigen offiziellen konkreten Daten.

    Das kann sie jetzt doch noch gar nicht wissen. Folglich auch nicht angeben.

    Bei kalenderjähriger Abrechnung kann die für 2017 u. U. erst im Dezember 2018 erfolgen.

    Was genau war denn vertraglich zu Betriebskosten vereinbart?

    Zitat

    Zudem sagt sie, dass das Zimmer aufgrund der nicht übergebenen Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergeben wurde und deshalb das Mietverhältnis nicht beendet sei

    Einfach die Schlüssel liegen lassen ist alles andere als eine Wohnungsübergabe an den Vermieter.

    Zitat

    obwohl sie ein neues Mietverhältnis mit der Nachmieterin zum 13.3.2017 abgeschlossen hat und ihr die Schlüssel selbst übergeben hat.

    Kannst Du das nachweisen.

    Zitat

    Wie viel Kaution darf sie einbehalten und wie lange?

    Für eine zu erwartende Nachzahlung, und das ist bei Nutzungszeitraum Januar bis März ziemlich sicher, aus der BK-Abrechnung darf sie einen Betrag in Höhe von 2 - 4 monatlichen Vorauszahlungen einbehalten. Bis die Abrechnung erfolgt ist. Das kann im E-Fall erst im Dezember 2018 sein.

    Zitat

    Muss sie dafür Nachweise erbringen?

    Ja, die BK-Abrechnung.


    Zitat

    Oder ist sie letztendlich im Recht und ich muss eine Übergabe mit ihr machen

    Habe ich weiter oben schon beantwortet.

    Zitat

    bzw. die restliche Miete bis zum eigentlichen Mietende mit 3 Monaten Kündigungsfrist zahken (Kündigung wurde Ende Januar schriftlich erteilt)?

    Wenn Du nicht nachweisen kannst das das Zimmer ab Mitte März neu vermietet ist oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, ja.

  • - Muss sie mir keine offizielle Mitteilung zur Einbehaltung des Kautionsanteils geben? Das kann sie doch nicht einfach ohne Rückmeldung machen?!

    Erst mal könnte sie die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten um zu prüfen ob und welche Ansprüche sie noch aus dem Mietverhältnis hat.

    Nun hat sie den größten Teil ja schon erstattet und begründet, wenn auch nicht schwarz auf weiß, warum sie 490 € noch einbehält.

    Dein Nutzungszeitraum waren ausschließlich Heizmonate. Januar und Februar sind die heizkostenintensivsten des ganzen Jahres.

    Wie ich schon schrieb dürfte sie etwa einen Betrag in Höhe von 2 - max. 4 monatlichen Vorauszahlungen für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.

    Das dürften in der Summe sicher keine 490 € sein. Rechne also aus was sie max. einbehalten dürfte und forder sie auf den Rest zu erstatten.

    Die von Berny erwähnte Verzinsung ist lachhaft. Für die Zeit vom 1.1. - 13.3. wären das ca. 3 Cent!

  • Wie ich schon schrieb dürfte sie etwa einen Betrag in Höhe von 2 - max. 4 monatlichen Vorauszahlungen für eine evtl. Nachzahlung einbehalten.

    Das dürften in der Summe sicher keine 490 € sein. Rechne also aus was sie max. einbehalten dürfte und forder sie auf den Rest zu erstatten.

    Ich habe schon ca. 98 € pro Monat für Strom, Gas, Wasser und Heizung als Vorauszahlung mit der Miete getätigt.

    Danke für die Hilfe!

  • Die von Berny erwähnte Verzinsung ist lachhaft. Für die Zeit vom 1.1. - 13.3. wären das ca. 3 Cent!


    Das ist mir schon klar, hatte den Smiley vergessen.
    Ich bin froh, einen speziellen Mieter endlich los zu sein. Den hätteste mal kennenlernen sollen vonwegen der drei Cent...:mad:

  • Zweifel ich an, dann wäre es anders geschrieben.!


    Wirklich? Erinnerst Du Dich an den endlosen Thread ( @Stinar oder so ähnlich), wo M+VM ~100€ hin- und hergeschoben hatten unter Einbeziehung von RAe und AG?

  • Wirklich? Erinnerst Du Dich an den endlosen Thread ( @Stinar oder so ähnlich), wo M+VM ~100€ hin- und hergeschoben hatten unter Einbeziehung von RAe und AG?

    Ich hatte es geschafft, das aus meinen Erinnerungen zu verdrängen.

  • Wenn Du nicht nachweisen kannst das das Zimmer ab Mitte März neu vermietet ist oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, ja.


    Möglicherweise gibt es ja einen Zeugen dafür, dass das Zimmer seitdem durch die Nachmieterin bewohnt und an diese vermietet ist? :confused:

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