Hallo,
ich habe vom 1.1.-13.3.2017 in einer WG als Untermieterin gemeinsam der Wohnungsbesitzerin gewohnt. Das Mietverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag vorzeitig gekündigt, in dem ich mich verpflichtet habe, einen Nachmieter zu finden und das Zimmer an diesen zu übergeben.
Die Übergabe erfolgte nur mündlich im Einverständnis mit der Nachmieterin. Die Schlüssel wurden nicht direkt übergeben, sondern nur in der Wohnung zurückgelassen, mit der Bitte an die Vermieterin, die Übergabe mit der Nachmieterin zu tätigen (das Zusammenleben basierte auf einer freundschaftlichen Basis, weshalb ich damals zu bürokratischen Akten keinen Anlass sah).
Nun behält die Vermieterin 490 von den 1290 € Kaution ein. Nur auf Nachfrage teilte sie mir per SMS mit, dass der einbehaltene Kautionanteil bis zur Betriebskostenabrechnung (die erst in gut 10 Monaten gestellt wird) bei ihr verbleibt - ohne Nachweise zur Berechnung der Höhe und sonstigen offiziellen konkreten Daten. Zudem sagt sie, dass das Zimmer aufgrund der nicht übergebenen Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergeben wurde und deshalb das Mietverhältnis nicht beendet sei - obwohl sie ein neues Mietverhältnis mit der Nachmieterin zum 13.3.2017 abgeschlossen hat und ihr die Schlüssel selbst übergeben hat.
Nun meine Fragen: ist das Mietverhältnis wirklich aufgrund der nicht getätigten (Schlüssel-)Übergabe noch nicht gekündigt?
Wie viel Kaution darf sie einbehalten und wie lange? Muss sie dafür Nachweise erbringen?
Oder ist sie letztendlich im Recht und ich muss eine Übergabe mit ihr machen bzw. die restliche Miete bis zum eigentlichen Mietende mit 3 Monaten Kündigungsfrist zahken (Kündigung wurde Ende Januar schriftlich erteilt)?
Besten Dank für die Hilfe!
Vy