Hallo, ich bin neu hier und hoffe das ihr mir helfen könnt.
ALso vor kurzen hat mein Vermieter die Wasseruhren Gewechselt, da die alten seit 1997 drin waren. Nun hab ich gelesen bsw Gesetze gefunden das die Wasserwerte nicht verwendet werden dürfen zw Fehllesungen. Ich weiß das der Vermieter durch eine Stattlich annerkannte Stelle nach Prügfenlassen kann ob die Wasseruhren bsw die Werte Richtig sind, er ist ja in der beweispflich das die werte richtig sind. Auch hieß es das er die Werte nicht nutzen darf da die Wasseruren weder erneuert bsw Geeicht wurden waren und die seit 1997 drin waren. DIe wasseruhren hat er mitlerweile entsorgt....und die Belege für die Nebenkostenabrechnung kann er nett vorzeigen, wie jedensjahr da die beim FInanzamt sind....wie Verhalte ich mich jetz? Muss ich die Werte der Wasserzähler akzeptieren?????
Nebenkosten Wasserzähler
-
katii82 -
7. April 2017 um 14:34 -
Erledigt
-
-
-
Einwände gegen Nebenkostenabrechnungen können Mieter binnen 12 Monate nach Zugang erheben.
Zitat.und die Belege für die Nebenkostenabrechnung kann er nett vorzeigen, wie jedensjahr da die beim FInanzamt sind..
Ausrede.
-
Also kann ich die Wasserwerte in der nebenkostenabrechung runterrechnen. Werte darf er ja eh nett verwenden
-
Also kann ich die Wasserwerte in der nebenkostenabrechung runterrechnen. Werte darf er ja eh nett verwenden
Hallo,
aus welcher Stellungsnahme hast du das denn herausgelesen. Wenn der Vermieter die Wasseruhren nicht verwenden kann, dann muss er die Wasserkosten nach qm abrechnen. Dieser Wert muss er dann um 15% kürzen.Ob sich dein Aufstand da wirklich lohnt wage ich zu bezweifeln. Vor allem, wenn ich sehe mit was für einen Kindsgemüt du da ran gehst.
Gruß
H H -
Hallo katii82,
sprechen wir hier von Zwischenzählern? Diese sind für Warmwasser nach 5 Jahren, für Kaltwaser nach 6 Jahren auszuwechseln (nennt sich Eichtausch, da niemand diese sehr kostenaufwändig eichen lässt).
"Auch hieß es das er die Werte nicht nutzen darf da die Wasseruren weder erneuert bsw Geeicht wurden ..."
- Meine unbestätigte(!) Info ist die, dass toleriert würde, wenn die Werte in sich stimmig sind und von früheren Werten nicht sonderlich abweichen (Die Zwischenzähler durfen sogar m.W. um bis zu +/-20% abweichen)."DIe wasseruhren hat er mitlerweile entsorgt...."
- Wie "clever"..."und die Belege für die Nebenkostenabrechnung kann er nett vorzeigen, wie jedensjahr da die beim FInanzamt sind...."
- Beim Finanzamt bzw. beim Steuerberater - diese Ausreden kenne ich...
Frag' ihn doch mal, ob er zu verbergen hat.;)
Der VM ist übrigens verpflichtet, dem M alle der Heiz- bzw. Betriebskostenabrechnung zugrunde liegende Belege vorzuweisen."wie Verhalte ich mich jetz? Muss ich die Werte der Wasserzähler akzeptieren?????"
- Tipp: Vergleiche mal Deine und von anderen Mietern jetzige und frühere Abrechnungen..... -
-
Waren denn die Verbräuche so das man die Richtigkeit anzweifeln könnte?
-
na ja ist meine 2...die 1 war für 9 monate....von daher hab ich keinen vergleich.....
-
na ja ist meine 2...die 1 war für 9 monate....von daher hab ich keinen vergleich.....
Was soll man mit dem Kauderwelsch anfangen?
Wie hoch war der Kaltwasserverbrauch denn nun?
Beachte das Kaltwasser- und Warmwasserbrauch zusammen den Gesamtkaltwasserverbrauch ergeben. Falls Warmwasser auch zentral aufbereitet wird.
-
die Belege für die Nebenkostenabrechnung kann er nett vorzeigen,
Werte darf er ja eh nett verwenden
Ist Dein Vermieter wirklich so nett...?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!