Hallo, ich bin neu hier und hoffe das ihr mir helfen könnt.
ALso vor kurzen hat mein Vermieter die Wasseruhren Gewechselt, da die alten seit 1997 drin waren. Nun hab ich gelesen bsw Gesetze gefunden das die Wasserwerte nicht verwendet werden dürfen zw Fehllesungen. Ich weiß das der Vermieter durch eine Stattlich annerkannte Stelle nach Prügfenlassen kann ob die Wasseruhren bsw die Werte Richtig sind, er ist ja in der beweispflich das die werte richtig sind. Auch hieß es das er die Werte nicht nutzen darf da die Wasseruren weder erneuert bsw Geeicht wurden waren und die seit 1997 drin waren. DIe wasseruhren hat er mitlerweile entsorgt....und die Belege für die Nebenkostenabrechnung kann er nett vorzeigen, wie jedensjahr da die beim FInanzamt sind....wie Verhalte ich mich jetz? Muss ich die Werte der Wasserzähler akzeptieren?????