Schäden vom Vormieter bezahlen

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin ganz neu hier in dem Forum und hätte gleich mal eine Frage.

    Ich bin vor ca 3 Jahren zu meinem Freund gezogen. Kurz darauf trennten wir uns und er wollte aus der Wohnung raus. Also fragte ich die Vermieterin ob ich bleiben könnte und einen eigenen Mietvertrag bekommen könnte. Das war alles klein Problem. Die Wohnung wurde seit ca 20. Jahren nicht mehr renoviert und die Türen mit Türrahmen waren mit Wandfarbe angemalt was ich der Vermieterin auch mitteilte. Diese meinte nur dass wir das dann bei Auszug klären.
    In meinem Mietvertrag steht dass ich die Wohnung von meinem Exfreund im "renovierten" Zustand übernommen habe und diese auch im renovierten Zustand abzugeben habe. Ich habe mich schon darüber informiert dass bei einer solchen Formulierung keine Renovierungspflicht besteht. Jetzt stellt sich noch die Frage was mit den Schäden ist die vor meiner Zeit in der Wohnung entstanden sind wie z.B. die angemalten Türen. Dazu muss ich sagen dass mein Exfreund die Wohnung von seinem Kumpel übernommen hat der damals 10 Jahre in der Wohnung gewohnt hat. Es exsistieren keine Übernahme-/Übergabeprotokolle über den gesamten Zeitraum der 3 drei Mieter, mir eingeschlossen.
    Jetzt bin ich ausgezogen und soll für alle Schäden haften die in ca 15 Jahren entstanden sind. In meinem Vertrag steht ja die Wohnung sei Renoviert gewesen als ich eingezogen bin. Nur habe ich Fotos die genau das Gegenteil Beweisen und zum Teil auch Fotos die Schäden zeigen (Türen ect.) die vor Beginn meines Mietvertrages entstanden sind.
    Dass ich Schäden meines Exfreunden übernehmen soll, kann ich evtl noch nachvollziehen. Aber dass ich alles Schäden die während dieser ganzen Zeit entstanden sind zahlen soll sehe ich nicht ein.

    Weiss einer von euch wie dazu die Rechtslage aussieht? Für mich ist diese Situation sehr unübersichtlich.
    Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.

    Viele Grüße
    Kiwi

  • Wie die Rechtslage aussieht, kann ich dir unverbindlich sagen. Schäden an der Mietsache, die bei Übergabe nicht schriftlich festgehalten wurden, wird der letzte Mieter auf seine Kappe nehmen müssen. ABER, wenn du den Zustand der Wohnung bei deinem Mietbeginn durch Fotos oder Zeugen beweisen kannst, sieht für dich die Sache schon mal besser aus.

    Die Vermieterin wird sich dann an der Kaution bedienen und du musst dich dann dagegen wehren. Aber das solltest du nicht selbst machen, sondern einen Anwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein einspannen.

  • Hallo,


    In meinem Mietvertrag steht dass ich die Wohnung von meinem Exfreund im "renovierten" Zustand übernommen habe und diese auch im renovierten Zustand abzugeben habe.


    M.E. gilt diese vetragliche Vereinbarung, wobei der Ausdruck "renoviert" jedoch nicht näher definiert ist bzw. wird.
    Zumindest hast Du die Mietsache besenrein und ohne Beschädigungen an den Vermieter zurückzugeben.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    So etwas habe ich mir schon gedacht.

    Nun ist die Lage so dass ich nicht fristgerecht gekündigt habe, mir die Vermieterin jedoch mündlich zugesichert hat schon vorher ausziehen zu können. Da ich mich jedoch dagegen gewehrt habe Malerarbeiten von einer vom Vermieter beauftragen Firma zu übernehmen muss ich weiterhin Miete zahlen obwohl ich schon ausgezogen bin. Hätte sie mir nicht zugesichert früher ausziehen zu können, müsste ich jetzt keine doppelte Miete zahlen, die ich mir sowieso nicht leisten kann da ich Studentin bin. Vertraglich darf ich mit Erlaubnis des Vermieters an dritte untervermieten sobald ein berechtigtes Interesse besteht. Mein Vermieter ist jedoch der Meinung dass dies rechtswidrig ist und mich verklagen kann wenn ich an dritte untervermiete weil ich die Miete nicht zahlen kann.
    Wie seht ihr das?

    Kiwi

  • Kiwi:

    "So etwas habe ich mir schon gedacht."
    - Und es wird evtl. noch schlimmer...:

    "Nun ist die Lage so dass ich nicht fristgerecht gekündigt habe,"
    - Wie (genau!) hast Du denn gekündigt?

    "mir die Vermieterin jedoch mündlich zugesichert hat ..."
    - Mündlich...:mad:

    "schon vorher ausziehen zu können."
    - Natürlich kannste jederzeit ausziehen.... nur: Miete hast Du bis zum Vertragsende zu zahlen.

    "Da ich mich jedoch dagegen gewehrt habe Malerarbeiten von einer vom Vermieter beauftragen Firma zu übernehmen..."
    - Das kann der VM nicht verlangen.

    "muss ich weiterhin Miete zahlen obwohl ich schon ausgezogen bin."
    - Wie bereits gesagt, Miete haste bis zum Vertragsende zu zahlen.

    "Hätte sie mir nicht zugesichert früher ausziehen zu können,..."
    - Fahrradkette... (sorry).

    "müsste ich jetzt keine doppelte Miete zahlen,"
    - Wie ich bereits zweimal sagte, ...

    "die ich mir sowieso nicht leisten kann da ..."
    - Danach fragt niemand, Rechtsprechung/Gesetz kennen keine Sentimentalitäten.

    "Vertraglich darf ich mit Erlaubnis des Vermieters an dritte untervermieten sobald ein berechtigtes Interesse besteht."
    - Mit schriftlicher Erlaubnis?

    "Mein Vermieter ist jedoch der Meinung dass dies rechtswidrig ist und mich verklagen kann wenn ich an dritte untervermiete weil ich die Miete nicht zahlen kann."
    - Ob Dein "Unter"mieter Dir seine Miete zahlt oder nicht, hat Deinen VM nicht zu interessieren.

  • - Wie (genau!) hast Du denn gekündigt?

    - Ich habe über Whats App bescheidgegeben dass ich gerne vor der fristgerechten Kündigung ausziehen möchte und gefragt ob ich zu einem bestimmten Termin ausziehen kann. Auf eine schriftliche formgerechte Kündigung haben sie verzichtet. Jedoch haben sie mir mündlich zugesichert dass ich zu dem besagten Termin raus kann weil die Wohnung schnellstmöglich renoviert werden soll um teurer weiterzuvermieten. Es gab auch schon einen Termin zur Übergabe an dem ich Zeugen dabei hatte die das bezeugen können. Nur kam die Übergabe nicht zu Stande, da ich mich dagegen ausgesprochen habe, dass meine komplette Kaution für deren renovierungsarbeiten einbehalten wird (Die Wohnung soll komplett renoviert werden). Daraufhin meinte die Vermieterin dass ich dann doch bitte weiter Miete zahlen muss. So wie ich das sehe ist die mündliche Vereinbarung über das Auszugsdatum und das Vertragsende eine rechtlich anerkannter Aufhebungsvertrag da es ja auch keine Kündigung gibt. Der Maler hatte auch schon zugestimmt kurz nach meinem Auszug mit der Arbeit zu beginnen. Ist das Beweis genug (+Whats App Nachrichten) dass wir eine mündliche Vereinbarung haben?

    So wies aussieht wollen die meine Kaution um jeden Preis behalten. Die Küchenschränke habe ich mit Möbelfolie beklebt weil die schon so alt und hässlich war. Nachdem ich mitbekommen habe dass die Küche wegkommt fragte ich ob es nötig sei die Folie zu entfernen, worauf die antwortete dass es sinnlos sei, da die Küche wegkommt. Am nächsten Tag hieß es ich hab die Küche ruiniert, ich soll die doch bitte bezahlen. Die Folie war einfach zum entfernen, das war gar kein Problem. Aber wenn sie sehen dass ich in einer Sache recht habe, suchen die was anderes was ich zahlen soll.
    Wie sieht es mit ne kleinem Loch im Parkett aus? Da ich die Wohnung bis zu meinem Auszug nicht unmöbliert gesehen habe wusste ich bis dato auch noch nichts von dem Loch. Ist das Mietersache?

    Habe ich in meiner Lage überhaupt eine Chance falls das vor Gericht gehen sollte oder sollte ich besser klein bei geben und deren Renovierung mitfinanzieren?
    Und was würde so ein Prozess kosten?

    Nächste Woche starten wir den zweiten Versuch zur Übergabe. Miete für den Monat hab ich nicht bezahlt, bzw habe ich gesagt die sollen mir das von der Kaution abziehen. Die meinen aber die Miete mit der Kaution nicht verrechnet werden. Das ist doch so nicht richtig oder?

    Was ratet Ihr mir??

  • Kiwi:

    "Ich habe über Whats App bescheidgegeben ..."
    - Kannste klemmen. Whatsapp, sms, Twitter u. dgl. kannste klemmen, die sind nicht relevant.

    " dass ich gerne vor der fristgerechten Kündigung ausziehen möchte und gefragt ob ich zu einem bestimmten Termin ausziehen kann."
    - Ausziehen kannste jederzeit, bloss die Mietzinszahlungspflicht endet erst nach rechtswirksamer Beendigung des MV zum Monatsende.

    "Auf eine schriftliche formgerechte Kündigung haben sie verzichtet. Jedoch haben sie mir mündlich zugesichert dass ..."
    - Heutzutage noch jemandem glauben...?:mad:

    "Ist das Beweis genug (+Whats App Nachrichten) dass ..."
    - Wie gesagt, kannste klemmen.
    Miete mit Kaution verrechnen (sozusagen Kaution abwohnen) ist NICHT!

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (19. April 2017 um 15:06)

  • Danke für die schnelle Antwort Berny,

    Ja aus Fehlern lernt man, ab jetzt gibt es alles nur noch schriftlich und per Einschreiben.
    Da ja momentan keine Kündigung existiert dachte ich das mit dem Aufhebungsvertrag wäre gültig:

    https://www.das.de/de/rechtsporta…ngsvertrag.aspx

    "Ein Aufhebungsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen sollte die schriftliche Variante bevorzugt werden."

    Aber da ist wohl die Beweislage zu schwach :(

    Kiwi

  • Aber da ist wohl die Beweislage zu schwach :(

    Letztlich dürfte diese Frage wohl ein Richter klären, wenn entweder du auf Herausgabe der Kaution klagst oder die Vermieter die restlichen Mieten einfordern.

    Wie lange sollst du denn noch Miete zahlen? Solange sie noch Miete verlangen, gibt es auch keinen Schlüssel. D.h. entweder bewegen sie sich da oder sie können eben doch nicht renovieren und die höhere Miete früher kassieren. Allerdings würde ich zur eigenen Sicherheit fristgerecht kündigen und nicht den Mietvertrag weiter laufen lassen in der Hoffnung, dass ein Richter den mündlichen Aufhebungsvertrag als solchen nachgewiesen sieht.

  • Wir haben uns auf einen Monat geeinigt, was ich auch Schwarz auf Weiß habe.
    Aber ich könnte mir gut Vorstellen dass es wieder zu Diskussionen kommt und unerwartetes passiert.
    Vielleicht warte ich bis zur bevorstehenden Übergabe ab. Falls dann nichts zu Stande kommt, kündige ich ordentlich und Vermiete die drei Monate unter.

  • Wir haben uns auf einen Monat geeinigt, was ich auch Schwarz auf Weiß habe.
    Aber ich könnte mir gut Vorstellen dass es wieder zu Diskussionen kommt und unerwartetes passiert.
    Vielleicht warte ich bis zur bevorstehenden Übergabe ab. Falls dann nichts zu Stande kommt, kündige ich ordentlich und Vermiete die drei Monate unter.


    Untervermietungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.

  • Untervermietungen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.

    Die Verweigerung der Genehmigung..
    Schlag deiner VM doch einfach vor ihr trefft euch und unterschreibt einen gemeinsamen Aufhebungsvertrag.

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