Mieterhöhung durch Dachdämmung gerechtfertigt??

  • Hallo,
    Mein Vermieter hat den Dachboden (früher Wascheboden und separierte Stellflächen der Mieter(ähnlich eines Kellers) ) gedämmt unter dem Vorwand damit Energie zu sparen. Der Dachboden war vorher nicht isoliert und somit lagen die Dachziegel nur auf den Dachbalken. Doch mit der Modernisierungsmaßnahme stellte sich heraus, dass der Dachboden damit auch bewohnbar gemacht wurde um neue Wohungen zu schaffen. Jetzt gibt es im Dachboden zwei Wohnungen inklusive zwei Gauben mit großen Fenstern. Man kann somit keine Sachen mehr auf dem Dachboden lagern, nur noch im Keller.
    Jetzt kam das Schreiben des Vermieters, dass er die Miete aufgrund der durchgeführten Modernisierungsmassnahmen ( Dämmung des Dachs) auf die Mieter umlegen möchte. Ist das gerechtfertigt, da es sich ja eigentlich um eine Wohnbarmachung des Dachbodens handelt?
    Gibt es dazu schon Urteile oder Gesetze, die darauf eingehen? Vielen Dank für eure Mühe!
    Viele Grüße Paul

  • Mhh, kurz gesagt, die Höhe der Mieterhöhung wird sich ja nicht aus den Gesamtkosten für denDachausbau zusammensetzen, sondern nur die Kosten für die Dämmung wird umgelegt.
    Wenn das so ist, halte ich das für einen normalen Vorgang.

  • Jetzt kam das Schreiben des Vermieters, dass er die Miete aufgrund der durchgeführten Modernisierungsmassnahmen ( Dämmung des Dachs) auf die Mieter umlegen möchte.


    Kannst Du das Schreiben und die beiliegende(?) Berechnung hier wiedergeben?

  • Hi,
    vielen Dank schon mal für die schnellen Reaktionen
    Die Rechnung enthält folgende Punkte:
    Dacheindeckung : 80.000€ - 50% für Instandsetzung
    Dachdämmung: 10.000€
    Gerüststellung: 10.000€ - 50% für Instandsetzung
    11% der Kosten pro Jahr....

    An sich klingen die Rechnungsposten plausibel, wenn es sich um eine reine Dachdämmung handelt und damit Energiekosten eingespart werden können.
    Aber in meinem Fall hat vorher noch kein Mieter auf dem Dachboden gewohnt. Somit bezweifle ich, dass dadurch Energie eingespart wird. Denn jetzt wohnen neue Mieter direkt unter dem Dach und damit könnte auch ein Wärmeverlust durch die Gauben und die großen Aussenflächen des Daches entstehen, den es vorher nicht gegeben hatte.
    Außerdem ist nur durch die Dachisolierung eine Neuvermietung unter dem Dach möglich. Warum soll ich das für den Vermieter bezahlen? Des Weiteren habe ich auch keinen Stellplatz auf dem Boden mehr, der in meinem Mietvertrag ausgewiesen war.
    VG Paul

  • Hallo,
    Mein Vermieter hat den Dachboden (früher Wascheboden und separierte Stellflächen der Mieter(ähnlich eines Kellers) ) gedämmt unter dem Vorwand damit Energie zu sparen. Der Dachboden war vorher nicht isoliert und somit lagen die Dachziegel nur auf den Dachbalken. Doch mit der Modernisierungsmaßnahme stellte sich heraus, dass der Dachboden damit auch bewohnbar gemacht wurde um neue Wohungen zu schaffen. Jetzt gibt es im Dachboden zwei Wohnungen inklusive zwei Gauben mit großen Fenstern. Man kann somit keine Sachen mehr auf dem Dachboden lagern, nur noch im Keller.
    Jetzt kam das Schreiben des Vermieters, dass er die Miete aufgrund der durchgeführten Modernisierungsmassnahmen ( Dämmung des Dachs) auf die Mieter umlegen möchte. Ist das gerechtfertigt, da es sich ja eigentlich um eine Wohnbarmachung des Dachbodens handelt?
    Gibt es dazu schon Urteile oder Gesetze, die darauf eingehen? Vielen Dank für eure Mühe!
    Viele Grüße Paul

    Hallo,

    du hast sehr viel Glück und der Vermieter wird sich in den Hinter beissen, denn eine Modernisierungserhöhung wird er jetzt im Nachhinein nicht mehr durchsetzen können.

    Dies hätte er mindestens 3 Monate vor Beginn der Isolierarbeiten ankündigen müssen, mit eben dargestellter Berechnung und Mieterhöhungsbegehren, da er das erst im Nachhinein fordert, kann er wohl mit dem Ofenrohr ins Gebirge blicken!

    Hier kucken:

    https://www.mietrecht.de/mieterhoehung-nach-modernisierung/

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    du hast sehr viel Glück und der Vermieter wird sich in den Hinter beissen, denn eine Modernisierungserhöhung wird er jetzt im Nachhinein nicht mehr durchsetzen können.

    Dies hätte er mindestens 3 Monate vor Beginn der Isolierarbeiten ankündigen müssen, mit eben dargestellter Berechnung und Mieterhöhungsbegehren, da er das erst im Nachhinein fordert, kann er wohl mit dem Ofenrohr ins Gebirge blicken!

    Hier kucken:

    https://www.mietrecht.de/mieterhoehung-nach-modernisierung/

    Gruß
    BHShuber

    Ich geb dir zwar recht, aber in unserem Fall führte eine Nichtankündigung nicht dazu das die Moderniesierung nicht umgelegt werden konnte, sonder nur dazu, das sie im Ergebniss erst später umgelegt werden konnte.
    Was übrigens durchaus kalkuliert und unter Regie eines Anwalts erfolgte, da ansonsten klar gewesen wäre das bei einer Ankündigung der Mieter uns nicht in die Wohung gelassen hätte.

  • Hi,
    vielen Dank schon mal für die schnellen Reaktionen
    Die Rechnung enthält folgende Punkte:
    Dacheindeckung : 80.000€ - 50% für Instandsetzung
    Dachdämmung: 10.000€
    Gerüststellung: 10.000€ - 50% für Instandsetzung
    11% der Kosten pro Jahr....

    An sich klingen die Rechnungsposten plausibel, wenn es sich um eine reine Dachdämmung handelt und damit Energiekosten eingespart werden können.
    Aber in meinem Fall hat vorher noch kein Mieter auf dem Dachboden gewohnt. Somit bezweifle ich, dass dadurch Energie eingespart wird. Denn jetzt wohnen neue Mieter direkt unter dem Dach und damit könnte auch ein Wärmeverlust durch die Gauben und die großen Aussenflächen des Daches entstehen, den es vorher nicht gegeben hatte.
    Außerdem ist nur durch die Dachisolierung eine Neuvermietung unter dem Dach möglich. Warum soll ich das für den Vermieter bezahlen? Des Weiteren habe ich auch keinen Stellplatz auf dem Boden mehr, der in meinem Mietvertrag ausgewiesen war.
    VG Paul


    Es geht nicht um Sinn oder Unsinn einer Dämmung, darüber brauchst du dir eigentlich gar keine Gedanken machen, den unterm Strich sind Dachdämmungen nun mal umlegbar. Das jeder Mieter des Hauses davon zwangsläufig profitiert sollte klar sein. Was der Vermieter sonst noch so umbaut, ist auch nicht dein Bier, das wird ja auch nicht umgelegt, ergo brauchst du dir auch darüber keine Gedanken machen.

  • Hallo,

    wenn man einen Blick in den § 555b Pkt. 7 BGB wirft, erkennt man, dass die Schaffung neuen Wohnraums eine Modernisierung darstellt (die Kosten sind allerdings nicht umlagefähig).

    Umlagefähig sind tatsächlich nur die Kosten der Dämmung (abzgl. des Instandhaltungsanteils). Ob hier das Gerüst und die Eindeckung anteilig umgelegt werden darf, würde ich mal vorsichtig bezweifeln.

    Zitat

    Dies hätte er mindestens 3 Monate vor Beginn der Isolierarbeiten ankündigen müssen, mit eben dargestellter Berechnung und Mieterhöhungsbegehren, da er das erst im Nachhinein fordert, kann er wohl mit dem Ofenrohr ins Gebirge blicken!

    Doch, kann er, wenn auch verspätet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    Umlagefähig sind tatsächlich nur die Kosten der Dämmung (abzgl. des Instandhaltungsanteils). Ob hier das Gerüst und die Eindeckung anteilig umgelegt werden darf, würde ich mal vorsichtig bezweifeln.

    Ich würde sagen, das hängt von der Art der Dämmung und den dafür notwendigen Arbeiten ab. Dämmwolle reinschmeissen geht natürlich von innen, eine Aufdachdämmung sicher nicht.
    Bei der Dachdeckung würd ich aber auch mal ein Fragezeichen setzen, obwohl das dann evtl. auch eine Frage des Dämmsystems sein könnte? Die Abgrenzung ist da mitunter nicht so einfach.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (29. März 2017 um 08:37)

  • Doch, der Vermieter hatte drei Monate vorher eine Ankündigung gemacht. Aber zu diesem Zeitpunkt ging es noch nicht um neue Wohungen, bzw. dass meine Abstellfläche auf dem Dachboden nie wieder als Abstellraum genutzt werden kann. Außerdem hat er die Preiserhöhung nur auf die Gesamtfläche ohne die neuen Wohnungen berechnet. Müsste nicht auch die gesamte Fläche zuzüglich der neuen Wohnungen miteinbezogen werden? Sie "profitieren" ja besonders von der Isolierung. Desweiteren, was ist wenn durch die Modernisierung und Bezug der neuen Wohnungen die Verbräuche sogar noch steigen? Ist dann die Modernisierungsmieterhöhung hinfällig?

  • Also das mit der Abstellfläche ist ein gesondertes Problem. Wenn das im MV. vereinbart wurde, hast du mindestens Anspruch auch eine Ersatzfläche.
    Ansonsten, und wenn es sich dann nun um neuen Wohnraum handelt müsste wohl die gesamte Wohnfläche als Bemessungsgrundlage dienen, denke ich. Mag aber durchaus sein, das da ein Denkfehler vorliegt, ganz sicher bin ich mir in dem Punkt auch nicht.
    Selbst wenn der Verbrauch steigen sollte, was wohl kaum denkbar ist, hat das meiner Meinung nach keinen Einfluss auch die Mieterhöhung. Aber das ein Gebäude nach Dämmung mehr verbrauch als vorher, halte ich für reichlich abwegig. Außerdem liegt der Verbrauch ja auch nicht nur an der Dämmung oder nicht Dämmung sondern auch am sonstigen Heizverhalten, und Witterung usw.

  • Außerdem liegt der Verbrauch ja auch nicht nur an der Dämmung oder nicht Dämmung sondern auch am sonstigen Heizverhalten, und Witterung usw.


    ... usw. bspw. auch an der nun geänderten zu beheizenden Gesamtfläche...

  • ... usw. bspw. auch an der nun geänderten zu beheizenden Gesamtfläche...


    Nö, Denkfehler. Durch den zusätzlichen Wohnraum steigt zwar der Gesamtverbrauch, da aber zusätzliche zusätzliche Netto- und Bruttozahler dazu kommen, wird sich der Verbrauch für den einzelnen Altmieter nicht erhöhen.
    Und eine Mieterhöhung wegen thermischer Modernisierung ist für die beiden neuen Wohnungen auch nicht angebracht, denn für die neuen Mieter wird ja ein neuer Mietpreis gebildet.

  • Hallo,

    ich denke auch, dass das vollkommen gerechtfertigt ist. Die Dämmung musste wahrscheinlich gemacht werden und solche Dinge kosten nun einmal ziemlich viel Geld.

  • Müssen die Modernisierungekosten auf alle vorhandenen Wohnungen, also auch die neuen - erst entstandenen - umgelegt werden?


    Kommt auf den Einzelfall an.

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