Beiträge von brandali

    Hallo,

    also wegen den Arbeitern im Haus und deinen gestohlenen Sachen können wir dir hier keine Hilfe anbieten- das ist Schlicht und einfach Sache der Polizei!
    Ich habe gerade im Internet etwas nachgelesen und grundsätzlich besteht bei Durchfeuchtung eine relativ hohe Chance auf Mietminderung (Quelle: http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/recht…ngstabelle.html). Kommt aber darauf an, wie groß bzw. wie feucht dieser Fleck tatsächlich ist und ob Gefahr zu Schimmel besteht.
    Du musst das aber vorher, wie schon oben erwähnt, deinem Vermieter schriftlich mitteilen und kannst dabei eben auch auf § 535 BGB verweisen.

    Hallo,

    also wenn du und deine Exfreundin euch das nicht persönlich ausmachen könnt, musst du die Miete bezahlen, so wie ihr es vorher auch gemacht hat. Genauso musst du aber auch Zugang zur Wohnung haben dürfen, bis euer gemeinsamer Mietvertrag ausläuft.
    Das heißt also, bis der Vertrag ausläuft gilt das, was im Mietvertrag steht ganz normal.

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