Doch, der Vermieter hatte drei Monate vorher eine Ankündigung gemacht. Aber zu diesem Zeitpunkt ging es noch nicht um neue Wohungen, bzw. dass meine Abstellfläche auf dem Dachboden nie wieder als Abstellraum genutzt werden kann. Außerdem hat er die Preiserhöhung nur auf die Gesamtfläche ohne die neuen Wohnungen berechnet. Müsste nicht auch die gesamte Fläche zuzüglich der neuen Wohnungen miteinbezogen werden? Sie "profitieren" ja besonders von der Isolierung. Desweiteren, was ist wenn durch die Modernisierung und Bezug der neuen Wohnungen die Verbräuche sogar noch steigen? Ist dann die Modernisierungsmieterhöhung hinfällig?
Beiträge von Paul6251
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Hi,
vielen Dank schon mal für die schnellen Reaktionen
Die Rechnung enthält folgende Punkte:
Dacheindeckung : 80.000€ - 50% für Instandsetzung
Dachdämmung: 10.000€
Gerüststellung: 10.000€ - 50% für Instandsetzung
11% der Kosten pro Jahr....An sich klingen die Rechnungsposten plausibel, wenn es sich um eine reine Dachdämmung handelt und damit Energiekosten eingespart werden können.
Aber in meinem Fall hat vorher noch kein Mieter auf dem Dachboden gewohnt. Somit bezweifle ich, dass dadurch Energie eingespart wird. Denn jetzt wohnen neue Mieter direkt unter dem Dach und damit könnte auch ein Wärmeverlust durch die Gauben und die großen Aussenflächen des Daches entstehen, den es vorher nicht gegeben hatte.
Außerdem ist nur durch die Dachisolierung eine Neuvermietung unter dem Dach möglich. Warum soll ich das für den Vermieter bezahlen? Des Weiteren habe ich auch keinen Stellplatz auf dem Boden mehr, der in meinem Mietvertrag ausgewiesen war.
VG Paul -
Hallo,
Mein Vermieter hat den Dachboden (früher Wascheboden und separierte Stellflächen der Mieter(ähnlich eines Kellers) ) gedämmt unter dem Vorwand damit Energie zu sparen. Der Dachboden war vorher nicht isoliert und somit lagen die Dachziegel nur auf den Dachbalken. Doch mit der Modernisierungsmaßnahme stellte sich heraus, dass der Dachboden damit auch bewohnbar gemacht wurde um neue Wohungen zu schaffen. Jetzt gibt es im Dachboden zwei Wohnungen inklusive zwei Gauben mit großen Fenstern. Man kann somit keine Sachen mehr auf dem Dachboden lagern, nur noch im Keller.
Jetzt kam das Schreiben des Vermieters, dass er die Miete aufgrund der durchgeführten Modernisierungsmassnahmen ( Dämmung des Dachs) auf die Mieter umlegen möchte. Ist das gerechtfertigt, da es sich ja eigentlich um eine Wohnbarmachung des Dachbodens handelt?
Gibt es dazu schon Urteile oder Gesetze, die darauf eingehen? Vielen Dank für eure Mühe!
Viele Grüße Paul
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