Geschätzte Foristen!
Folgendes:
Ich habe 1996 noch als Auszubildender einen Mietvertrag für ein Apartment abgeschlossen in dem es hieß,
daß das Mietverhältnis bei Beendigung der Ausbildung aufgelöst würde. Ich wohne noch heute dort,
also seit bald 21 Jahren. Die Vermietergesellschaft, die im Auftrag des Eigentümers die Wohnung an mich vermietete, hat ihn all den Jahren nie ein Problem darin gesehen, daß ich weiterhin dort wohnte. Sie hat es also stillschweigend akzeptiert.
Nun bekam ich vor einigen Tagen ein Schreiben der Vermietergesellschaft in dem es hieß, daß das Mietverhältnis aufgrund der auf bestimmte Zeit getroffenen vertraglichen Beziehung diesen Monat endete und daß ab jetzt mein vertraglicher Partner der Eigentümer sei.
Der Eigentümer hat sich auch gleich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, daß er die Miete um 20 Prozent erhöhen möchte. Was auch sein gutes Recht ist. Er möchte aber gerne noch weiter erhöhen, wie die per Gesetz zulässige Mieterhöhung. Dazu meinte er, da er mich nicht kündigen will, könnte ich das auch freiwillig leisten.
Meine Frage dazu:
Wie viele Monate beträgt die Kündigungsfrist, da ich ja schon etliche Jahre in diesem Apartment wohne?
Zählt in so einem Fall überhaupt die Mietdauer, obwohl es sich um einen Zeitmietvertrag handelt?