Beiträge von Suppe

    Danke noch mal, für die nützlichen Antworten!

    Was ich vergaß zu erwähnen. In meinem Mietvertrag ist folgende Klausel aufgeführt:
    "Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses
    ³568 BGB wird abbedungen. Entgegen dieser Bestimmung gilt das Mietverhältnis auch dann nicht als stillschweigend verlängert, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortsetzt."

    Besten Dank für die schnelle Antwort!

    Für dich 3, für den Vermieter 9 Monate.

    Der Vertrag gilt als stillschweigend fortgesetzt oder als neu abgeschlossen, unbefristet.

    Für die Kündigungsfrist des Vermieters zählt die Wohn-, nicht die Vertragsdauer.


    Also das ist generell immer so, ohne Ausnahme?


    Gibt es einen Grund warum der Vermieter dir kündigen könnte, außer evtl. Eigenbedarf?

    Lass dir keinen neuen Vertrag aufschwatzen!

    Es dürfte keinen Grund geben. Eigenbedarf halte ich eher für ausgeschlossen.

    Er meinte halt, daß er die Miete gerne mehr als 20 Prozent erhöhen würde.
    Freiwillig mache ich das sicher nicht. Für eine Kündigung dürfte das wohl nicht ausreichen.

    Gruß

    Geschätzte Foristen!

    Folgendes:

    Ich habe 1996 noch als Auszubildender einen Mietvertrag für ein Apartment abgeschlossen in dem es hieß,
    daß das Mietverhältnis bei Beendigung der Ausbildung aufgelöst würde. Ich wohne noch heute dort,
    also seit bald 21 Jahren. Die Vermietergesellschaft, die im Auftrag des Eigentümers die Wohnung an mich vermietete, hat ihn all den Jahren nie ein Problem darin gesehen, daß ich weiterhin dort wohnte. Sie hat es also stillschweigend akzeptiert.

    Nun bekam ich vor einigen Tagen ein Schreiben der Vermietergesellschaft in dem es hieß, daß das Mietverhältnis aufgrund der auf bestimmte Zeit getroffenen vertraglichen Beziehung diesen Monat endete und daß ab jetzt mein vertraglicher Partner der Eigentümer sei.

    Der Eigentümer hat sich auch gleich bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, daß er die Miete um 20 Prozent erhöhen möchte. Was auch sein gutes Recht ist. Er möchte aber gerne noch weiter erhöhen, wie die per Gesetz zulässige Mieterhöhung. Dazu meinte er, da er mich nicht kündigen will, könnte ich das auch freiwillig leisten.

    Meine Frage dazu:

    Wie viele Monate beträgt die Kündigungsfrist, da ich ja schon etliche Jahre in diesem Apartment wohne?
    Zählt in so einem Fall überhaupt die Mietdauer, obwohl es sich um einen Zeitmietvertrag handelt?

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