Wohnflächenermittlung. Zu wieviel % wird Balkon berechnet?

  • Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen schon einen Thread zum Thema Wohnfläche eröffnet.

    Nach mehrfacher Messung habe ich jetzt eine auf drei Ziffern nach dem Komma genaue Vermessung hinbekommen.


    Weiß jemand, in welchem Fall der Balkon ganz mitberechnet, nur zur Hälfte mit berechnet und wann der gesamte Balkon nicht in die Vermessung einbezogen wird?

    Ich wäre sehr dankbar für kompetente Auskunft. Leider finde ich im Netz nichts Stichhaltiges zu dieser Frage. Ich habe irgendwo gelesen, dass er, wenn man von weiter oben gelegenen Wohnungen den gesamten Balkon einsehen kann (was bei mir der Fall ist), nur zur Hälfte, oder gar nur zu einem viertel mit misst.

    Der Balkon ist sehr klein und halbkreisförmig. Vom Hinterhof des gegenüberliegenden Wohnblocks aus, kann man auf meinen gesamten Balkon sehen. Auch die Nachbarn in meinem Wohnblock weiter oben können zuschauen. Ich habe gelesen, dass das u.U. ein Grund für eine Mietminderung sei.

    Vielleicht was ja jemand von Euch Genaueres?

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von quadratmeter (23. Januar 2011 um 22:30)

  • Hallo,

    zunächst mal wäre zu klären, nach welcher Art die Berechnung der Wohnfläche erfolgt.

    Nach der Wohnflächenverordnung beispielsweise wird ein Balkon grundsätzlich mit 25% berechnet, es sei denn, dieser verfügt über eine besonders aufwändige Gestaltung oder es liegen sonstige wertsteigernde Eigenschaften vor.

    Gruß,

    Philipp

  • Hallo,

    ich habe vor ein paar Tagen schon einen Thread zum Thema Wohnfläche eröffnet.

    Und warum eröffnen Sie jetzt einen neuen Thread???

    Nach mehrfacher Messung habe ich jetzt eine auf drei Ziffern nach dem Komma genaue Vermessung hinbekommen.

    Schön für Sie.

    Weiß jemand, in welchem Fall der Balkon ganz mitberechnet, nur zur Hälfte mit berechnet und wann der gesamte Balkon nicht in die Vermessung einbezogen wird?

    Wie oft soll denn noch auf die Informationen im Mietrechtslexikon hingewiesen werden? Dort steht doch deutlich genug, wie Balkone angerechnet werden. Und das müssen Sie schon selbst lesen, denn vorlesen klappt erst, wenn dieses Forum in Skype integriert ist.

    Vielleicht was ja jemand von Euch Genaueres?

    Ja, das Mietrechtslexikon!

    Vielen Dank!

    Warum informieren Sie sich nicht in den gegebenen Links, das kann doch nicht so schwer sein!

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