Hallo,
mein Vermieter ist insolvent. Der Insolvenverwalter hat die Wohnung im Oktober 2016 verkauft.
Nach Eigentumsübergang auf den Käufer im Januar 2017 hat dieser mir die Wohnung zuerst nach § 111 der Insolverordnung und dann mit einer außerordentlichen Kündigung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt.
Ich wohne aber schon über 10 Jahre in der Wohnung und die Kündigungsfrist beträgt dann laut Gesetz 9 Monate.
Meine Frage: Gibt es irgendeine Regelung, dass bei einem Verkauf durch den Insolvenzverwalter kürzere Kündigungsfristen gelten? - Kündigungsgrund Eigenbedarf.