Beiträge von WM1893

    In Ordnung. Vielen Dank.
    Rechtzeitig war sie demnach, Eintragung im Grundbuch Mitte Januar, Kündigung Ende Januar auf 30.04.2017.
    Werde ich mich eben auf die Begründung konzentrieren.

    Hallo Guenni,

    ja, wenn es so betrachtet stimmt es.

    Stellt sich nur noch die Frage, ob die außerordentlichen Kündigung rechtens ist.

    Ist ein Insolvenzverwalter quasi gemäß Gesetz auch Zwangsverwalter (§ § 57a ZVG ) oder nur Verwerter des Vermögens?

    WM

    Hallo Akkarin,
    danke für die Antwort.

    § 573d
    Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist

    (1) Kann ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden, so gelten mit Ausnahme der Kündigung gegenüber Erben des Mieters nach § 564 die §§ 573 und 573a entsprechend.

    (2) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats (gesetzliche Frist). § 573a Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung.

    (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Da steht aber: außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. Die wäre bei meinem Mietvertrag 9 Monate und in der InsO steht auch unter Einhaltung der gesetzlichen Frist. Die Wohnung wurde vom Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit einem Makler verkauft, also nicht zwangsversteigert.
    Deshalb verstehe ich den Zusammenhang nicht.

    Hallo anitari,
    habe ich ihm mitgeteilt. Dann kam ein Schreiben vom Anwalt, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 3 Monaten bestehen würde. Deshalb die Frage. Im Netz ist nichts zu finden.
    Viele Grüße
    WM

    Hallo Berny,
    habe ich bereits gemacht. Dann kam ein Schreiben vom Anwalt, dass ein außerordentliches Kündigungsrecht mit 3 Monaten bestehen würde. Ich kann dies aber nur bei einer Zwangsversteigerung feststellen, nicht aber bei einem Verkauf des Insolvenzverwalters.
    Danke.

    Hallo,
    mein Vermieter ist insolvent. Der Insolvenverwalter hat die Wohnung im Oktober 2016 verkauft.
    Nach Eigentumsübergang auf den Käufer im Januar 2017 hat dieser mir die Wohnung zuerst nach § 111 der Insolverordnung und dann mit einer außerordentlichen Kündigung mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt.
    Ich wohne aber schon über 10 Jahre in der Wohnung und die Kündigungsfrist beträgt dann laut Gesetz 9 Monate.

    Meine Frage: Gibt es irgendeine Regelung, dass bei einem Verkauf durch den Insolvenzverwalter kürzere Kündigungsfristen gelten? - Kündigungsgrund Eigenbedarf.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!