Renovierung bei Auszug

  • hallo zusammen,

    ich habe folgende fragen:

    Bei Einzug in Mietwohnung haben wir mit Erlaubnis des Hausmeisters Echtholparkett verlegt,da dies relativ dick ist mussten alle Türen und Türzargen gekürzt werden.

    Jetzt bei Auszug soll das Parkett laut Vermieter raus,der damalige Hausmeister arbeitet nicht mehr für die Wohnungsgesellschaft.Müssen wir jetzt alle Türen und Türzargen erneuern lassen und wenn ja,kann man das als Mietschäden bei der Versicherung einreichen?


    Weiter ist mir nicht ganz klar was die Endrenovierung betrifft,im Mietvertrag steht das Küche,Bad alle drei Jahre,Wohn,Schlaf,Diele alle fünf Jahre gemacht werden müssen.

    Fällige Schönheitsreparaturen sind spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nach zuholen.

    Dann ist da noch eine Quotenregelun, für Schönheitsreparaturen die bei Vertragsende noch nicht fällig sind hat der Mieter von den Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Malers ersichtlichen Kosten als Abgeltung zukünftiger Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu Zahlen.

    Fast alle Räume wurden letztes und vorletztes Jahr Tapeziert bzw gestrichen,aber nicht in weiss.

    Was bedeutet die Regelung denn für mich??

    Weiter hatte ich bis Sommer 2009 mit meinem Lebensgefährten die Wohnung gemeinsam angemietet auf Grund Trennung gab es einen Nachtrag zum Mietvertrag das ich ab 01.07 die alleinige Mieterin bin und sich der Vermieter vorbehält bislang noch nicht abgerechnete Fordeungen aus dem Mietverhälnis insbesondere aus
    Betriebskostenabrechnungen Herr X bis längstens 31.12.09 Haftbar zu machen.Müsste er sich auch an den Kosten bei Auszug noch beteiligen?

    Vielen Dank!!

  • Hallo tascha2002,

    "Bei Einzug in Mietwohnung haben wir mit Erlaubnis des Hausmeisters Echtholparkett verlegt,da dies relativ dick ist mussten alle Türen und Türzargen gekürzt werden."
    Wurde mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung getroffen?

    "Jetzt bei Auszug soll das Parkett laut Vermieter raus,"
    Wenn nichts anderes schriftlich mit ihm vereinbart wurde, ist seine Forderung ok.

    "Müssen wir jetzt alle Türen und Türzargen erneuern lassen"
    Wenn der VM es verlangt, ja, zumindest den Zustand bei Übernahme der Mietsache wiederherstellen.

    "wenn ja,kann man das als Mietschäden bei der Versicherung einreichen?"
    Einreichen ja, nur erstattet wird wohl nichts.

    "Weiter ist mir nicht ganz klar was die Endrenovierung betrifft,im Mietvertrag steht das Küche,Bad alle drei Jahre,Wohn,Schlaf,Diele alle fünf Jahre gemacht werden müssen."
    Fristenpläne wurden vom BGH gekippt.

    "Fällige Schönheitsreparaturen sind spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nach zuholen."
    Wenn Ihr die Mietsache renoviert übernommen habr, werdet Ihr bzw. Du sie auch so zurückgeben müssen.

    "Dann ist da noch eine Quotenregelun, für Schönheitsreparaturen die bei Vertragsende noch nicht fällig sind hat der Mieter von den Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Malers ersichtlichen Kosten als Abgeltung zukünftiger Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu Zahlen."
    Ein uraltes Streitthema. Bitte hier weiterlesen: Mietrecht: Abgrenzungsfragen und Definitionen zur Renovierung
    Mietrecht, Mietkaution und Maklerprovision, Mieterhöhung und Mietwucher -> Schönheitsreparatur Fristenregelung Unwirksamkeit

    "Weiter hatte ich bis Sommer 2009 mit meinem Lebensgefährten..."
    Er ist m.M. inzwischen vollkommen aus der Mithaftung heraus...

  • hallo berny,

    vielen dank erst mal!

    Wenn nichts anderes schriftlich mit ihm vereinbart wurde, ist seine Forderung ok.

    damals mussten wir das dem Hausmeister schriftlich geben,nach paar Tagen rief er an und sagte es gehe in Ordnung und Schriftstück käme zu unserer Akte,jetzt heisst es da wäre nichts drinne und wir haben natürlich keine Kopie.

    Einreichen ja, nur erstattet wird wohl nichts.

    okay,und warum nicht?

    Wenn Ihr die Mietsache renoviert übernommen habr, werdet Ihr bzw. Du sie auch so zurückgeben müssen.

    Es war alles weiss gestrichen.Heisst also wir müssen auch alles wieder weiss streichen?

    Ein uraltes Streitthema. Bitte hier weiterlesen: Mietrecht: Abgrenzungsfragen und Definitionen zur Renovierung
    Mietrecht, Mietkaution und Maklerprovision, Mieterhöhung und Mietwucher -> Schönheitsreparatur Fristenregelung Unwirksamkeit

    hm,sollte ich cen ganzen kram nen Anwalt geben??

    Danke!!


  • Bei Einzug in Mietwohnung haben wir mit Erlaubnis des Hausmeisters Echtholparkett verlegt,da dies relativ dick ist mussten alle Türen und Türzargen gekürzt werden.

    Ein Hausmeister ist sicherlich nicht befugt, solche Eingriffe in die Mietsache zu genehmigen.

    Jetzt bei Auszug soll das Parkett laut Vermieter raus,der damalige Hausmeister arbeitet nicht mehr für die Wohnungsgesellschaft.Müssen wir jetzt alle Türen und Türzargen erneuern lassen und wenn ja,kann man das als Mietschäden bei der Versicherung einreichen?

    Wenn Sie die Mitarbeiter bei der Versicherung zum Lachen bringen wollen, dann sollten Sie diese "Schäden", die ja keine sind, melden.


    Weiter ist mir nicht ganz klar was die Endrenovierung betrifft,im Mietvertrag steht das Küche,Bad alle drei Jahre,Wohn,Schlaf,Diele alle fünf Jahre gemacht werden müssen.

    Hier kommt es tatsächlich auf den genauen Wortlaut an. Vieles was anfangs nach einer starren Frist aussieht, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als weich.

    Fällige Schönheitsreparaturen sind spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nach zuholen.

    Dann ist da noch eine Quotenregelun, für Schönheitsreparaturen die bei Vertragsende noch nicht fällig sind hat der Mieter von den Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Malers ersichtlichen Kosten als Abgeltung zukünftiger Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu Zahlen.

    Fast alle Räume wurden letztes und vorletztes Jahr Tapeziert bzw gestrichen,aber nicht in weiss.

    Bei dezenten Farben dürfte das kein Problem sein. Kritisch wird es erst bei dunklen, dominierenden Farben, die ein möglicher Nachmieter nicht akzeptieren wird.


    Vielen Dank!!

    Also den ganzen Wortlaut der Renovierungsklausel einstellen und dem Vermieter klar machen, dass eine Wohnung mit Echtholzparkett an Wert gewonnen hat.

  • Hallo tascha2002,

    "damals mussten wir das dem Hausmeister schriftlich geben,nach paar Tagen rief er an und sagte es gehe in Ordnung und Schriftstück käme zu unserer Akte,jetzt heisst es da wäre nichts drinne und wir haben natürlich keine Kopie."
    Also habt Ihr/Du auch keinen Beweis über VM-Einverständnis UND dass der Boden drin bleiben kann.

    "Einreichen ja, nur erstattet wird wohl nichts.
    okay,und warum nicht?"
    Es ist kein unbeabsichtigt entstandener Haftpflichtschaden.

    "Wenn Ihr die Mietsache renoviert übernommen habr, werdet Ihr bzw. Du sie auch so zurückgeben müssen.
    Es war alles weiss gestrichen.Heisst also wir müssen auch alles wieder weiss streichen?"
    Ich sage mal: ja. Aber, lies' bitte selbst im MV nach.

    "Ein uraltes Streitthema. Bitte hier weiterlesen: Mietrecht: Abgrenzungsfragen und Definitionen zur Renovierung
    Mietrecht, Mietkaution und Maklerprovision, Mieterhöhung und Mietwucher -> Schönheitsreparatur Fristenregelung Unwirksamkeit
    hm,sollte ich cen ganzen kram nen Anwalt geben??"
    Je nach Weiterentwicklung der Angelegenheit und Einschätzung der Kosten ... ja.

  • Wenn Sie die Mitarbeiter bei der Versicherung zum Lachen bringen wollen, dann sollten Sie diese "Schäden", die ja keine sind, melden.

    Na wenn das Parkett raus muss sind die Türen und Zargen dann ja zu kurz,ist doch dann ein Schaden oder?

    Es war alles weiss gestrichen.Heisst also wir müssen auch alles wieder weiss streichen?"

    Wortlaut im Mietvertrag:Schönheitsreparaturen sind in Küche,Bad alle 3 Jahre fällig in Wohn,Schlaf und Dielen alle 5 Jahre fällig.

    Der mieter ist nicht berechtigt von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen.
    Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.

    Kommt der Mieter seiner Verpflichtung nicht nach ,kann der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung zur Durchführung der Arbeiten Ersatz der Kosten verlangen.

    Die fälligen schönheitsreparaturen sind spätestens bis zu Beendigung des Mietverhälnisses nachzuholen.

    Sind bei Auszug Schönheitsreparaturen noch nicht fällig so hat der Mieter dem Vermieter die Kosten anteilig zu zahlen.Da ist dann eine Tabelle wo steht wie viel Prozent fällig sind.

    Rückgabe der Mietsache:Räume sind vollständig geräumt und sauber zu übergeben.


    Ich sage mal: ja. Aber, lies' bitte selbst im MV nach.

    Über Farbgestaltung steht nichts im Mietvertrag.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!