hallo zusammen,
ich habe folgende fragen:
Bei Einzug in Mietwohnung haben wir mit Erlaubnis des Hausmeisters Echtholparkett verlegt,da dies relativ dick ist mussten alle Türen und Türzargen gekürzt werden.
Jetzt bei Auszug soll das Parkett laut Vermieter raus,der damalige Hausmeister arbeitet nicht mehr für die Wohnungsgesellschaft.Müssen wir jetzt alle Türen und Türzargen erneuern lassen und wenn ja,kann man das als Mietschäden bei der Versicherung einreichen?
Weiter ist mir nicht ganz klar was die Endrenovierung betrifft,im Mietvertrag steht das Küche,Bad alle drei Jahre,Wohn,Schlaf,Diele alle fünf Jahre gemacht werden müssen.
Fällige Schönheitsreparaturen sind spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nach zuholen.
Dann ist da noch eine Quotenregelun, für Schönheitsreparaturen die bei Vertragsende noch nicht fällig sind hat der Mieter von den Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Malers ersichtlichen Kosten als Abgeltung zukünftiger Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu Zahlen.
Fast alle Räume wurden letztes und vorletztes Jahr Tapeziert bzw gestrichen,aber nicht in weiss.
Was bedeutet die Regelung denn für mich??
Weiter hatte ich bis Sommer 2009 mit meinem Lebensgefährten die Wohnung gemeinsam angemietet auf Grund Trennung gab es einen Nachtrag zum Mietvertrag das ich ab 01.07 die alleinige Mieterin bin und sich der Vermieter vorbehält bislang noch nicht abgerechnete Fordeungen aus dem Mietverhälnis insbesondere aus
Betriebskostenabrechnungen Herr X bis längstens 31.12.09 Haftbar zu machen.Müsste er sich auch an den Kosten bei Auszug noch beteiligen?
Vielen Dank!!