Wenn Sie die Mitarbeiter bei der Versicherung zum Lachen bringen wollen, dann sollten Sie diese "Schäden", die ja keine sind, melden.
Na wenn das Parkett raus muss sind die Türen und Zargen dann ja zu kurz,ist doch dann ein Schaden oder?
Es war alles weiss gestrichen.Heisst also wir müssen auch alles wieder weiss streichen?"
Wortlaut im Mietvertrag:Schönheitsreparaturen sind in Küche,Bad alle 3 Jahre fällig in Wohn,Schlaf und Dielen alle 5 Jahre fällig.
Der mieter ist nicht berechtigt von der bisherigen Ausführungsart abzuweichen.
Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.
Kommt der Mieter seiner Verpflichtung nicht nach ,kann der Vermieter nach fruchtloser Aufforderung zur Durchführung der Arbeiten Ersatz der Kosten verlangen.
Die fälligen schönheitsreparaturen sind spätestens bis zu Beendigung des Mietverhälnisses nachzuholen.
Sind bei Auszug Schönheitsreparaturen noch nicht fällig so hat der Mieter dem Vermieter die Kosten anteilig zu zahlen.Da ist dann eine Tabelle wo steht wie viel Prozent fällig sind.
Rückgabe der Mietsache:Räume sind vollständig geräumt und sauber zu übergeben.
Ich sage mal: ja. Aber, lies' bitte selbst im MV nach.
Über Farbgestaltung steht nichts im Mietvertrag.