Faktor in Abrechnung stimmt nicht ?

  • Hallo,

    in unserer aktuellen Abrechnung scheinen einige Berechnungen nicht zu stimmen.

    Die Gesamtwohnfläche aller Wohnungen haben wohl eine Wohnfläche von 646,130 qm.

    Bei folgenden Posten:

    Allgemeinstrom
    Müllgebühren

    wurde aber eine niedrige Wohnfläche für die Berechnung herangezogen.

    Das kann doch eigendlich so nicht richtig sein oder?

    Was ich vielleicht noch sagen kann, eine Wohnung ist eine Firmenwohnung (Gewerbe, glaucbe aber nicht das dies auf die Brechnungsgrundlgae Auswirkungen hat bzw. haben wird.


    Gruß

    Andy

  • Besagte Kostenarten fallen für die Gewerbefläche nicht an bzw. gesondert abgerechnet. Da ist zulässig.

    Was nicht mehr zulässig ist, ist die Ermittlung des der Warmwasserkosten mittels Formel. Seit 2014 sind separate Wärmemengenzähler dafür vorgeschrieben.

  • Besagte Kostenarten fallen für die Gewerbefläche nicht an bzw. gesondert abgerechnet. Da ist zulässig.

    fallen nicht an bzw. werden gesondert berechnet???
    Wie werden dann diese Flächen berechnet?
    Kann es wirklcih sein, das der normale Mieter in diesen Fall höhere Verbrauchtskosten tragen muss wie der Gewerbemieter???


    Was nicht mehr zulässig ist, ist die Ermittlung des der Warmwasserkosten mittels Formel. Seit 2014 sind separate Wärmemengenzähler dafür vorgeschrieben.

    Was ist, wenn der VM diese Wärmemengenzähler nicht hat? Es gibt ja nur Warmwasserzähler bei uns pro Wohnung.

    Was ist mit Wärmemengenzähler gemeint?
    Schon gefunden: Wärmemengenzähler erfassen den Wärmeverbrauch in Heizkreisläufen.
    lässt sich ermitteln, welche Menge von Wärme beispielsweise von einer Wohneinheit oder zur Brauchwassererwärmung aus dem Heizkreislauf entnommen wurde.

  • Was nicht mehr zulässig ist, ist die Ermittlung des der Warmwasserkosten mittels Formel. Seit 2014 sind separate Wärmemengenzähler dafür vorgeschrieben.

    Also nochmal hierzu. Wir haben keine Wärmemengenzähler. Haben diese HKV http://www.mue-line.de/index.php?id=9

    Also müssen die Warmwasserkosten doch noch mit einer Formel errechnet werden oder?
    Bin im Moment etwas verwirrt.

  • Zitat

    Kann es wirklcih sein, das der normale Mieter in diesen Fall höhere Verbrauchtskosten tragen muss wie der Gewerbemieter???

    Die Gewerbeeinheit hat mit Sicherheit separate Abfallbehälter deren Entsorgung separat abgerechnet wird. Vielleicht sogar direkt mit dem Entsorger. Folglich hat die Gewerbeeinheit in diesen Punkt nichts mit den Wohneinheiten zu tun.

    Übrigens ist die Entsorgung von Gewerbemüll meistens teurer als der von "normalen" Haushalten. Angenommen alles, Gewerbe- und Haushaltsmüll, würde auf alle Nutzer im Haus umgelegt, wird das für die Wohnungsmieter mit Sicherheit teurer.

    Zum Allgemeinstrom (Treppenhausbeleuchtung):

    Ist die Gewerbeeinheit in einem separaten Trakt des Hauses hat sie auch damit nichts zu tun.


  • Also müssen die Warmwasserkosten doch noch mit einer Formel errechnet werden oder?
    Bin im Moment etwas verwirrt.

    Direkt zwischen Heizung und Warmwasserspeicher ist ein Wärmemengenzähler vorgeschrieben, der die Wärmemenge erfasst, die für das Warmwasser benötigt wird. Was in den Wohnungen für Zähler oder HKV sind, spielt keine Rolle.

  • Also nochmal hierzu. Wir haben keine Wärmemengenzähler. Haben diese HKV http://www.mue-line.de/index.php?id=9

    Also müssen die Warmwasserkosten doch noch mit einer Formel errechnet werden oder?
    Bin im Moment etwas verwirrt.

    Wärmemengenzähler ist, mal simpel gesagt, ein Zwischenzähler der den exakten Heizenergiebedarf/-verbrauch für die Warmwasseraufbereitung erfasst. Mit dieser Formel ist das nicht möglich und seit dem 1.1.2014 auch nicht mehr zulässig.

    Der Mieter darf in diesem Fall die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen.

    Mehr dazu hier https://www.haufe.de/immobilien/ver…_HI5682925.html

  • Die Gewerbeeinheit hat mit Sicherheit separate Abfallbehälter deren Entsorgung separat abgerechnet wird. Vielleicht sogar direkt mit dem Entsorger. Folglich hat die Gewerbeeinheit in diesen Punkt nichts mit den Wohneinheiten zu tun.

    Übrigens ist die Entsorgung von Gewerbemüll meistens teurer als der von "normalen" Haushalten. Angenommen alles, Gewerbe- und Haushaltsmüll, würde auf alle Nutzer im Haus umgelegt, wird das für die Wohnungsmieter mit Sicherheit teurer.

    Nein, kein seperater Abfallbehälter, sondern nur die Abfallbehälter den auch die normalen Mieter nutzen.
    Und ich bezahle z.B. dieses Jahr über 30 € mehr für die Müllentsorgung, obwohl sich nichts geändert hat, an den Müssbehältern.
    [quote='1']

  • Zitat

    Nein, kein seperater Abfallbehälter, sondern nur die Abfallbehälter den auch die normalen Mieter nutzen.
    Und ich bezahle z.B. dieses Jahr über 30 € mehr für die Müllentsorgung, obwohl sich nichts geändert hat, an den Müssbehältern.


    Das ist natürlich ein Grund der Abrechnung, in diesem Punkt, zu widersprechen.

    Um was für ein Gewerbe handelt es sich eigentlich?

  • Nein, kein seperater Abfallbehälter, sondern nur die Abfallbehälter den auch die normalen Mieter nutzen.
    Und ich bezahle z.B. dieses Jahr über 30 € mehr für die Müllentsorgung, obwohl sich nichts geändert hat, an den Müssbehältern.

    Wenn sich an den Behältern nichts geändert hat, sind dann einfach die Gebühren angehoben worden? Oder wurden mehr Leerungen nötig?

    Wenn das Gewerbe tatsächlich die gleichen Tonnen benutzt, dann müssen sie auch mit dafür bezahlen. Allerdings fände ich das sehr ungewöhnlich, denn bei uns ist es strikt verboten, Gewerbemüll in normalen Haushaltsmülltonnen zu entsorgen. Eben, weil die höhere Gebühren zu entrichten haben oder private Entsorgungsunternehmen beauftragen müssen.

    Ich würde an deiner Stelle erst mal Einsicht in alle Belege fordern und dann kannst du das genauer prüfen.

  • Das ist natürlich ein Grund der Abrechnung, in diesem Punkt, zu widersprechen.

    Um was für ein Gewerbe handelt es sich eigentlich?

    Nur ein Büro vom Sohn des VM, welches aber nicht genutzt wird.

  • Wenn sich an den Behältern nichts geändert hat, sind dann einfach die Gebühren angehoben worden? Oder wurden mehr Leerungen nötig?

    Nein, keine Gebührenerhöhung.

  • Nur ein Büro vom Sohn des VM, welches aber nicht genutzt wird.

    Spielt keine ob der Mieter mit dem Vermieter verwandt ist und ob es genutzt wird.

    Wenn es keine separaten Behälter für die Gewerbeeinheit gibt muß diese Kostenart nach der Gesamtnutzfläche, also 646 m², umgelegt werden.

    Gleiches gilt für den Allgemeinstrom wenn die Gewerbefläche über den Hausflur, den auch die Wohnungsmieter nutzen, zu erreichen ist.

    Hier scheint der Vermieter den Leerstand auf die anderen Mieter abwälzen zu wollen.

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