Gewaltdrohung und Gewaltausübung durch Nachbarn - Vermieter zuständig?

  • Hallo,

    ich wohne in einem Haus, in dem 6 Eigentumswohnungen durch eine Genossenschaft, die das HAus verwaltet, verkauft wurden.
    Mein Vermieter (Herr S) ist der einzige Eigentümer im Haus, der seine Wohnung vermietet - die anderen Wohnungen gehören anderen Eigentümern, die ihre Wohnungen nicht vermieten, sondern selbst darin wohnen.
    Ein anderer Bewohner (Herr R) im Haus, der also selbst Eigentümer seiner Wohnung und nicht Mieter ist, besitzt einen Hund, der vor einem Jahr täglich 7 Stunden lang bellte.
    Ich wandte mich vor einem Jahr an die Genossenschaft, um mich über den Hund zu beschweren. Doch die Genossenschaft sagte mir, dass nicht ich die Beschwerde vorbringen sollte, sondern mein Vermieter.
    Mein Vermieter (Herr S) sprach also mit dem Halter des Hunders (Herr R) und das ERgebnis war, dass der Hund seither nicht mehr im Haus lebt, sondern bei seiner Tochter.

    So weit, so gut. Der Lärm wurde also durch meinen Vermieter beseitigt.
    Nun begann Herr R mich jedoch zu bedrohen, indem er mich vor der Wohnung aufsuchte und mir klar und unmissverständlich Gewalt androhte.
    Seither war auch immer wieder klar zu sehen, dass Herr R sehr erbost und wütend darüber war, dass sein Hund nicht mehr im Haus wohnen durfte.
    Ich teilte diese Drohung von Herrn R wiederum meinem Vermieter mit, aber mein Vermieter glaubte mir nicht, dass HErr R micht bedroht hätte.
    Ein Monat später befand ich mich mit meiner Tochter vor dem Haus und hatte die Türe offen gelassen. Herr R überholte uns beim Hineingehen und ließ dann die Türe zufallen als meine Tochter das Haus betreten wollte. Er hatt hier also zumindest fahrlässig meiner Tochter Gewalt zugefügt. Es war überhaupt nicht ersichtlich, warum Herr R die Türe geschlossen hatte, denn üblicherweise schließt niemand die Türe, wenn klar ist, dass ein anderer Mieter sie für seine Zwecke geöffnet hat.
    Nun bin ich vor wenigen Tagen nachts Herr R im Hausflur zufällig begegnet. Ich wollte im Keller etwas holen, er kam zufällig spät abends vorbei. Herr R ist ca. 10-15 cm größer als ich und wiegt sicherlich 30-40 kg mehr als ich. Als ich an ihm im Flur vorbeiging, legte er seine Arme an und rammte mich, so dass ich gegen die Wand knallte. Er ging daraufhin einfach weiter, als ob nichts passiert wäre.
    Ich habe diesen Vorfall meinem Vermieter geschrieben und mein Vermieter sagt, dass er nichts unternehmen wird, dass er also nicht mit Herrn R sprechen wird.

    KAnn mir jemand sagen, ob es die Aufgabe meines Vermieters ist, dass er - genauso, wie er sich um Bellen eines Hundes kümmern sollte, das die Wohnqualität mindert - sich auch um diesen Fall kümmern sollte?
    Oder wer ist der Ansprechpartner für diese potentielle Gewalt, die durch Herrn R ausgeht?

    Ich habe keinen "Beweis", dass Herr R mir Gewalt angedroht hat und dass er faktisch an meiner Tochter und an mir Gewalt ausgeübt hat.

    Vielen Dank.

  • Ich habe keinen "Beweis", dass Herr R mir Gewalt angedroht hat und dass er faktisch an meiner Tochter und an mir Gewalt ausgeübt hat.


    Hallo,
    welche Ratschläge erwartest Du nun von uns?
    Mein Tipp: (Geschickter) aus dem Weg gehen, bis er sich beruhigt hat.

  • “Fahrlässige Gewalt“, weil er Deiner Tochter die Tür vor der Nase zugeschlagen hat....wow!

    weil er meiner 2-jährigen (!) Tochter die Türe in das Gesicht schlagen ließ, so dass ein zweijähriges Kind von einer großen Eingangstüre "geschlagen" wurde. Meiner Tochter hat anschließend lange geweint und über Monate sehr große Angst vor Herrn R gezeigt.
    Den Kommentar "wow" finde ich hier nicht nachvollziebar.

  • Hallo,
    welche Ratschläge erwartest Du nun von uns?
    Mein Tipp: (Geschickter) aus dem Weg gehen, bis er sich beruhigt hat.

    Mich interessiert die Frage, wie ihr es einschätzt, dass ich meinen Vermieter darum bitten kann, dass er mit Herrn R über die Vorgänge redet.

  • Mich interessiert die Frage, wie ihr es einschätzt, dass ich meinen Vermieter darum bitten kann, dass er mit Herrn R über die Vorgänge redet.


    Latürnich kannste das.

  • Hallo,

    ich denke nicht, dass dein Vermieter etwas machen kann. Du kannst die Vorfälle leider nicht beweisen, so dass er gar keine rechtliche Handhabe hat.

    Was du machen kannst, ist beim nächsten Vorfall eine Anzeige zu erstatten. Dabei rede ich nicht von grimmigen Blicken, sondern wenn er wirklich körperliche Gewalt anwedet. Die Polizei wird letztendlich, außer deinen Nachbarn dazu zu befragen, nicht viel machen, aber dein Nachbar weiß dann, dass sein Verhalten aktenkundig ist.

    Wie Homer Simpson so schön sagte: "Bei solchen Bullies hilft nur eins, petzen"

    Gruß
    H H

  • Als Mieter hast du doch da eine ganz einfache Lösung bei der Hand: Kündigung und in spätestens 3 Monaten ist dein Problem gelöst.

    Du kannst natürlich noch alles mögliche mit Polizei, irgendwelchen Anzeigen, Verfügungen usw. probieren, aber meinst du, dass das was bringt? Ich denke, dass es das nur noch verschärft.

  • Zitat

    Mich interessiert die Frage, wie ihr es einschätzt, dass ich meinen Vermieter darum bitten kann, dass er mit Herrn R über die Vorgänge redet.

    Bitten, ja. Fordern nein.
    Entgegen der weitverbreiteten Meinung der Mieter, ist der Vermieter nicht für alles Verantwortlich, was so im Haus passiert.

    Liegen Verstöße gegen die Hausordnung, bzw. den Mietvertrag vor (z.B. Hundegebell) muss der Vermieter tätig werden.

    Da im Mietvertrag aber sicher nicht geschrieben steht, dass der Nachbar Dir nicht drohen oder dich schlagen darf, hat hier der Vermieter gar keine handhabe.

    Hierbei handelt es sich dann wohl um eine strafrechtliche Angelegenheit, die nur Dich und den Nachbarn etwas angeht.

    Ich würde hier einfach eine Anzeige erstatten

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wende Dich an die kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Deiner Stadt, die können Dir sicherlich auch was sagen.

    Es wird eher auf die Polizei hinauslaufen als darauf, dass Dein Vermieter was macht.

    Schreib Dir zukünftig alles auf, was passiert, Datum, Uhrzeit, mach sofort mit Deinem Smartphone Beweisphotos und filme.

    Am besten nimm ein altes, dass er Dir dann aus der Hand schlägt und wenn er wieder so was macht wie beim letzten Mal, schrei laut um Hilfe, damit andere Bewohner es hören. Lass Dich auf den Boden fallen und mach Theater - danach geh sofort zum Arzt und sage, was passiert ist und wo Du Schmerzen hast.

    Du brauchst Beweise, in irgendeiner Form. Am Besten in dieser Reihenfolge:

    1. Andere Menschen
    2. Andere Bewohner des Hauses
    3. Deine Tochter
    4. Dein Körper

    mehr fällt mir leider nicht ein.

    E.

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