Heute Kündigung des Vermieters erhalten

  • Ich versuche jetzt einfach, meine Antwort in mehrere Teile aufzusplitten. Vielleicht funktioniert das:

    Halte uns bitte auf dem Laufenden..., bis dass wir Dir hier empfehlen werden, einen FACH-Anwalt aufzusuchen.

    Jetzt ist es soweit. Ich habe heute folgenden Brief des Anwalts in meinem Postkasten gehabt:

  • Mal abgesehen davon, dass 2 Tage doch recht knapp bemessen sind ;), stellen sich für mich folgende Fragen:

    1) Eine Räumungsklage aufgrund einer nicht wirksamen/unbegründeten Kündigung (s. o.), noch dazu in jedem Falle 6 Monate zu früh (Kündigungsfrist müsste ja selbst bei Wirksamkeit 9 Monate und nicht 3 Monate betragen)... Mal angenommen der Anwalt blufft nicht (was ich mir schwer vorstellen kann), würde da von Gerichts wegen überhaupt etwas unternommen? D. h. wird da nicht erst mal geprüft, ob eine solche Klage überhaupt Sinn macht?

    2) Brauche ich einen Anwalt, um mich dagegen zu wehren? Ich nehme mal an nein, da der Sachverhalt doch sehr offensichtlich zu sein scheint.

    3) Da ich den Eigentümern nahezu täglich über den Weg laufe, möchte ich denen bei nächster Gelegenheit einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, der mich für meine bei Auszug in nächster Zeit entstehenden zusätzlichen Kosten entschädigt (Zeit- + Geldaufwand für Wohnungssuche, Umzugskosten, mögliche Renovierungsarbeiten in neuer Wohnung, höhere Miete für vergleichbare Wohnung in vergleichbarer Lage).

    Gibt es da eine Art Faustformel, mit welchem Betrag ich da einsteigen kann, der realistisch ist? Vielleicht abhängig von der Monatsmiete o. Ä.?

    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!!!

  • Ja, die hier am Anfang des Threads zitierte Kündigung ist die einzige, die ich bekommen habe.


    Die war doch rechtswidrig, kannste ignorieren. Wofür so ein langer Thread?

  • In der Regel wird das Gericht veranlassen, dass sich die Parteien vergleichen, so dass hier ggf. gar kein Urteil gesprochen wird.

    Einen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn du die Klage im Briefkasten hast. Es kann ja durchaus sein, dass der Vermieter blufft.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank, Leipziger, ein Vergleich wäre ja in meinem Sinne. Solange da meine Interessen entsprechend berücksichtigt werden und meine Kosten vom Vermieter komplett übernommen werden.

    Im ersten Moment schockt einen das schon etwas ("raus innerhalb von 2 Tagen, sonst Klage!"), aber letztlich kann das der Weg sein, möglichst schnell zu einer vernünftigen Einigung zu kommen, denn wohnenswert ist es hier leider seit 2 Monaten nicht mehr.

  • Zitat

    ..ein Vergleich wäre ja in meinem Sinne. Solange da meine Interessen entsprechend berücksichtigt werden und meine Kosten vom Vermieter komplett übernommen werden.

    Ein Vergleich bei Gericht bedeutet überwiegend "Kostenteilung", d.h. jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, Gerichtskosten meist auch noch anteilig. Dürfte nicht in Deinem Sinne sein.

  • Ein Vergleich bei Gericht bedeutet überwiegend "Kostenteilung", d.h. jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, Gerichtskosten meist auch noch anteilig. Dürfte nicht in Deinem Sinne sein.

    Das kann wohl kaum sein, dass der Mieter irgendwelche Kosten tragen muss für eine vollkommen unberechtigte, sinnlose Klage eines Vermieters.

  • Das kann wohl kaum sein, dass der Mieter irgendwelche Kosten tragen muss für eine vollkommen unberechtigte, sinnlose Klage eines Vermieters.


    Doch, kann ein Richter so entscheiden, egal, ob Dir die Klage sinnlos erscheint oder nicht. Die fragen aber vorher die Parteien, ob sie mit einem Vergleich einverstanden sind.
    Das tun die Richter und auch Anwälte gerne, mit wenig Arbeit gutes Geld verdienen...:eek:

  • Doch, kann ein Richter so entscheiden, egal, ob Dir die Klage sinnlos erscheint oder nicht. Die fragen aber vorher die Parteien, ob sie mit einem Vergleich einverstanden sind.
    Das tun die Richter und auch Anwälte gerne, mit wenig Arbeit gutes Geld verdienen...:eek:

    Ok, aber dann würde ich natürlich so einem Vergleich nicht zustimmen.

  • Ich habe wohl meinen Ansatz hierzu gefunden: Der Vermieter muss zunächst die 9 Monate abwarten, bevor er überhaupt Räumungsklage erheben darf. Ein Grund zur "Besorgnis" i. S. v. § 259 ZPO liegt in meinem Fall (Schweigen auf Kündigung) nicht vor.

  • Ich habe wohl meinen Ansatz hierzu gefunden: Der Vermieter muss zunächst die 9 Monate abwarten, bevor er überhaupt Räumungsklage erheben darf. Ein Grund zur "Besorgnis" i. S. v. § 259 ZPO liegt in meinem Fall (Schweigen auf Kündigung) nicht vor.


    ... nach einer ordnungsgemässen Kündigung.

  • Das kann wohl kaum sein, dass der Mieter irgendwelche Kosten tragen muss für eine vollkommen unberechtigte, sinnlose Klage eines Vermieters.

    Sollte die Klage des Vermieters tatsächlich sinnlos sein, wird es keinen Vergleich geben sondern ein Urteil zu Deinen Gunsten,
    das würde heissen, der VM trägt sämtliche Kosten. Du schreibst aber ein Vergleich wäre in Deinem Sinne, da gibt es i.d.R.Kostenteilung.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (14. Juni 2017 um 06:03)

  • Zitat

    Sollte die Klage des Vermieters tatsächlich sinnlos sein, wird es keinen Vergleich geben sondern ein Urteil zu Deinen Gunsten,
    das würde heissen, der VM trägt sämtliche Kosten.

    Nein, wenn es bei der Kündigung Formfehler oder inhaltliche Fehler gibt, dann hat der Vermieter die Möglichkeit, die Fehler im laufenden Verfahren zu korrigieren.
    Interessanterweise trägt dann der Mieter hier zumindest anteilige Kosten, sollte der Vermieter nach Korrektur Recht bekommen.

    Das nur am Rande. Wird hier nicht passieren, da schon der Kündigungsgrund unzulässig ist.

    Genau aus diesem Grund wird ja beim Amtsgericht immer erst ein Vergleich angestrebt, d.h. Gericht und die beiden Streithähne setzen sich zusammen und der Richter klärt über Sinn und Unsinn einer solchen Klage hin.

    Innerhalb eines solchen Vergleichs kann auch vereinbart werden, dass der Vermieter sämtliche Umzugskosten, etc. zahlt und der Mieter dafür auszieht.

    Hier müssen für den Mieter also nicht zwangsläufig Kosten entstehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sollte die Klage des Vermieters tatsächlich sinnlos sein, wird es keinen Vergleich geben sondern ein Urteil zu Deinen Gunsten,
    das würde heissen, der VM trägt sämtliche Kosten. Du schreibst aber ein Vergleich wäre in Deinem Sinne, da gibt es i.d.R.Kostenteilung.

    Guck mal § 91 ZPO. Wenn es zu einem Vergleich kommt, kann man diesen Antrag stellen. Wenn die also die Klage abgewiesen werden würde, der Vergleich dem Urteil aber zuvorkommt, kann man mit diesem Antrag der Partei alle Kosten auferlegen, die sonst verloren hätte

  • Sollte die Klage des Vermieters tatsächlich sinnlos sein, wird es keinen Vergleich geben sondern ein Urteil zu Deinen Gunsten,
    das würde heissen, der VM trägt sämtliche Kosten. Du schreibst aber ein Vergleich wäre in Deinem Sinne, da gibt es i.d.R.Kostenteilung.

    Sollte die Klage des VM sinnlos sein, also vorneweg die Kündigung nicht rechtens, wird dieser den Prozess verlieren und sämtliche Kosten tragen. Bei einem Vergleich ist die Kostenteilung meistens hälftig. Es gibt aber noch 100te andere Möglichkeiten, und bei Gericht weiss keiner zuvor mit welchem Resultat er rauskommt. In er Regel ist es so

  • Vielen Dank für die weiteren hilfreichen Ausführungen!!!

    Meine Idee ist jetzt, dass ich den Vermietern einen Mietaufhebungsvertrag vorschlage (inkl. einer realistischen Frist zur Übergabe der Wohnung, da ich ja erstmal eine neue Wohnung finden muss).

    Im Internet habe ich als Anhaltspunkt für die Abfindung "eine Jahresmiete zzgl. Umzugskostenübernahme" gefunden. Damit könnte ich mich anfreunden, auch wenn ich da letztlich am Ende doch draufzahlen werde (wg. teurerer Miete für vergleichbaren Wohnraum).

    Wie würdet Ihr da vorgehen? Meine Überlegung wäre hier ein freundliches Anschreiben mit einem von mir erstellten Vertragsentwurf.

    Oder doch besser warten, was aus der Räumungsklagedrohung wird?

  • Im Internet habe ich als Anhaltspunkt für die Abfindung "eine Jahresmiete zzgl. Umzugskostenübernahme" gefunden.

    Diese Richtung könnte durchaus realistisch sein. Kommt ein bisschen auf den Vermieter an und wie wertvoll ihm das dann am Ende ist/über welche finanziellen Mittel bzw. Spielraum er da verfügt.

    Wenn sich der Vermieter auskennt, wird er keine Räumungsklage erheben, denn bei einer solchen Kündigung wird er erfolglos auf den Kosten sitzen bleiben und ein vernünftiger Anwalt wird ihm das auch mitteilen. Ob ich als Laie allerdings selbst einen Vertragsentwurf anfertigen würde, weiß ich nicht. Immerhin geht es hier um recht viel Geld, das würde ich doch lieber einem Profi überlassen. Man könnte ja zunächst mal anbieten, dass man bereit wäre, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, der muss ja noch nicht beiliegen. Die Summe, die einem als Entschädigung vorschwebt und die Auszugsfrist kann man ja auch so erwähnen.

  • Man könnte ja zunächst mal anbieten, dass man bereit wäre, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, der muss ja noch nicht beiliegen. Die Summe, die einem als Entschädigung vorschwebt und die Auszugsfrist kann man ja auch so erwähnen.


    würde ich noch nicht. Sollte der VM doch mal einen Vorschlag machen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!