Rechnung vom Vermieter nach Auszug

  • Hallo!

    Ich werde versuchen meine Situation so einfach und verständlich wie möglich darzustellen.

    Wir haben 10 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt, aus der wir Ende 2016 ausgezogen sind. Knapp 2 Monate vor Auszug kam eine junge Dame der Wohnungsgesellschaft und ging mit uns die Schönheitsreparaturen durch, die wir bis zum Auszug erledigt haben sollen. Dazu gehörten: Wände und Decken streichen, fehlende Türen einhängen, Wohnung und Keller "säubern" (Fenster, Heizung, Fliesen etc.). Eine Wand war schimmelig und sollte ausdrücklich NICHT gestrichen werden. Außerdem war das Laminat an einigen stellen beschädigt, doch zu den Schönheitsreparaturen nicht dazu gezählt (laut dem Protokoll und auch mündlich). Des Weiteren ist eine Türscheibe beim Auszug kaputt gegangen, was über eine Versicherung geklärt wurde, allerdings erst hätte repariert werden sollen, als der neue Mieter schon eingezogen war. Dies war aber abgeklärt mit diesem.

    Am Tag der Übergabe kam wieder eine (andere) Dame der Wohnungsgesellschaft und kritisierte einige Schönheitsreparaturen als "nicht ordnungsgemäß durchgeführt". Auf dem Protokoll bemängelte sie, dass einige Wände scheckig waren, das Laminat welches beschädigt war und Fliesen in der Küche die nicht richtig versiegelt waren (war in jeder Wohnung des Hauses so, also nicht unsere Schuld). Daraufhin einigten wir uns mit dem neuen Mieter darauf, dass wir ihm aufgrund der scheckigen Wände zwei Eimer Farbe bezahlen, da er das ganze noch einmal selber streichen wollte. Außerdem wurde auf dem Protokoll bemerkt, dass auf uns zurückgekommen wird, sollte es noch weitere Maßnahmen geben nachdem man sich mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hat. Doch dies geschah nie. Seit dem Auszug haben wir nichts mehr vom Vermieter gehört bis auf gestern.

    Wir erhielten einen Brief der Wohnungsgesellschaft mit einer Rechnung von knapp 2000€, welche wir beim Vermieter begleichen müssen. Dieser Vermieter hat eine Firma beauftragt, um die Wohnung gefühlt neu zu renovieren und hat uns das ganze in Rechnung gestellt. Zu den Arbeiten, die uns in Rechnung gestellt wurden gehören: Heizungen und Heizungsrohre wurden gereinigt und lackiert, Laminat wurde ausgetauscht, Fenster wurden gereinigt und gestrichen, Wände wurden gestrichen, Türen wurden vorgestrichen und lackiert, das ganze Arbeitsmaterial UND das kaputte Türfenster was eigentlich über unsere Versicherung lief wurde einfach ausgetauscht und uns in Rechnung gestellt. Die Kaution ist von den knapp 2000€ schon abgezogen.

    Nun frage ich mich ob das ganze überhaupt so in Ordnung ist? Wir sollten weder Fenster streichen, noch Türen oder Heizkörper lackieren oder Laminat austauschen. Es sollten lediglich die Wände weiß gestrichen werden und die Wohnung "besenrein" gesäubert werden. Einen Kostenvoranschlag für diese von der Firma durchgeführten Reparaturen haben nicht nicht erhalten und es gab ein keine Frist um im Nachhinein noch gefundene Schäden von uns zu reparieren.

    Falls noch Informationen benötig werden, kann ich diese gerne mitteilen.
    Schon mal vielen Dank fürs Lesen.

    Grüße

    E: Ich hoffe, dass ich in der richtigen Sektion gelandet bin.

  • Hallo,

    wenn ihr neimals ein schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung erhalten habt, könnt ihr das gelassen sehen. Dann ist der Vermieter auf jeden Fall im Unrecht.

    Unabhängig davon ist es grundsätzlich fraglich, ob ihr wirklich für diese Reparaturen aufkommen müsstet, selbst wenn es eine Fristsetzung gegeben hätte. Der Vermieter hat keine Anspruch auf eine frisch renovierte Wohnung auf Kosten des Mieters.

    Am besten mal den Passus des Mietvertrgs einstellen, der sich mit Schönheitsreparaturen befasst.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    wenn ihr neimals ein schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung erhalten habt, könnt ihr das gelassen sehen. Dann ist der Vermieter auf jeden Fall im Unrecht.

    Unabhängig davon ist es grundsätzlich fraglich, ob ihr wirklich für diese Reparaturen aufkommen müsstet, selbst wenn es eine Fristsetzung gegeben hätte. Der Vermieter hat keine Anspruch auf eine frisch renovierte Wohnung auf Kosten des Mieters.

    Am besten mal den Passus des Mietvertrgs einstellen, der sich mit Schönheitsreparaturen befasst.

    Gruß
    H H

    Hey!
    Danke für deine Antwort.

    Ja, den Abschnitt aus dem Mietvertrag setze ich mal hier drunter. Dazu muss ich sagen, dass das ein ziemlich alter Einheitsmietvertrag ist. Damals gab es auch bei Übernahme der Wohnung kein Protokoll. Das wurde jetzt erst gemacht als wir ausgezogen sind. Vielleicht weil die Wohnung bevor wir eingezogen sind saniert wurde. Keine Ahnung. Hier ist auf aber erst einmal der Abschnitt aus dem Mietvertrag, falls er weiterhilft.

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  • Die Schönheitsreparaturklausel ist aus meiner Sicht wegen der Vorschrift bestimmter Materiellen (weiße Farbe und Raufasertapete) komplett unwirksam.

    Danke für die Antwort.
    Das ist mir auch aufgefallen. Normalerweise hat man dort doch einen gewissen Spielraum und der Vermieter darf allgemein keine genauen Vorschriften machen, wie die Wände gestrichen werden sollen wenn ich mich richtig entsinne, oder?

  • Danke für die Antwort.
    Das ist mir auch aufgefallen. Normalerweise hat man dort doch einen gewissen Spielraum und der Vermieter darf allgemein keine genauen Vorschriften machen, wie die Wände gestrichen werden sollen wenn ich mich richtig entsinne, oder?

    Richtig.

    Ihr habt doch immer in gedeckten Farben gestrichen? Also nicht knallbunt.

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