Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen folgendes einzuordnen:
Zwei Monate nach dem Auszug aus meiner alten Wohnung erhalte ich vom Vermieter eine Rechnung über 200,- € über eine erfolgte Reparatur einer Badezimmerarmatur.
Die 200,- € sollen von meiner Kaution einbehalten werden.
Begründung:
Die Badezimmerarmatur sei schwergängig zu betätigen.
Wie ist das ganze einzuordnen?
Ist der Vermieter im recht?