Badezimmerarmatur schwergängig

  • Hallo,
    ich hoffe Ihr könnt mir helfen folgendes einzuordnen:

    Zwei Monate nach dem Auszug aus meiner alten Wohnung erhalte ich vom Vermieter eine Rechnung über 200,- € über eine erfolgte Reparatur einer Badezimmerarmatur.
    Die 200,- € sollen von meiner Kaution einbehalten werden.

    Begründung:
    Die Badezimmerarmatur sei schwergängig zu betätigen.

    Wie ist das ganze einzuordnen?
    Ist der Vermieter im recht?

  • Zwei Monate nach dem Auszug aus meiner alten Wohnung erhalte ich vom Vermieter eine Rechnung über 200,- € über eine erfolgte Reparatur einer Badezimmerarmatur. Die 200,- € sollen von meiner Kaution einbehalten werden.
    Begründung:
    Die Badezimmerarmatur sei schwergängig zu betätigen.


    Hallo,
    da wird der frühere VM wohl Pech haben, denn er hat offensichtlich versäumt, bei der Übernahme der Mietsache die Armatur zu überprüfen. Nur nicht erkennbare Mängel können binnen sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache nachreklamiert werden.

  • Vielen Dank für Deine Einschätzung :)

    Ab wann ist denn eine "schwergängige" Armatur überhaupt ein Mangel?
    Ich denke sowas resultiert aus normaler Verkalkung.
    Haftet für so etwas überhaupt der Mieter?

    Haftet generell der Mieter für "normale" Abnutzung?

  • sky4321:

    "Ab wann ist denn eine "schwergängige" Armatur überhaupt ein Mangel? Ich denke sowas resultiert aus normaler Verkalkung."
    - Sehr gut möglich.

    "Haftet generell der Mieter für "normale" Abnutzung?"
    - Gab es im MV eine Kleinreparaturklausel?

  • Vielen Dank für Deine Einschätzung :)

    Ab wann ist denn eine "schwergängige" Armatur überhaupt ein Mangel?
    Ich denke sowas resultiert aus normaler Verkalkung.
    Haftet für so etwas überhaupt der Mieter?

    Haftet generell der Mieter für "normale" Abnutzung?

    Hallo,

    ja der Mieter müsste dafür aufkommen, wenn tatsächlich zum Einen eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde und die Armatur tatsächlich repariert wurde und zwar nachweislich.

    Die Armatur liegt im häufigen Zugriff des Mieters somit unterfällt diese auch einer Kleinreparaturklausel es sei denn, es fand ein Austausch statt hierzu bitte auf die Rechnung kucken was da tatsächlich draufsteht.

    Ein Austausch gilt als Erneuerung und hierfür greift die Kleinreparaturklausel nicht, siehe Urteil vom 30.04.2008, Aktenzeichen: 40 MC 125/08

    Gruß
    BHShuber

  • Eine schwergängige Armatur soll wieder leichtgängig gemacht werden. Ich würde meinen dass der Austausch die kostengünstigere Variante ist.


    Meine ich auch. Und Verkalkung muss sich der Mieter nicht anrechnen bzw. vorwerfen lassen.
    Ich kann nicht erkennen, wie die Reparatur vonstatten ging. Gibt es eine Rechnung?
    200€ dürften sowieso nicht unter die Klausel fallen.

  • Vielen Dank für die wirklich hilfreichen Antworten.
    Hier noch ein paar Informationen.

    Der exakte Rechnungsbetrag ist 175,- € und beinhaltet den Kaufpreis für eine neue Armatur und die Einbaukosten hierfür.

    Es wurde laut Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart und bezieht sich auf Instandsetzungsarbeiten für die Behebung von Schäden welche die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind (Beispielhaft sind hier auch Wasserhähne aufgeführt) bis zu einer Summe von 60,- € im Einzelfall und maximal eine Gesamtsumme von 150,- € im Jahr.

  • Das stimm eigentlich. Ich möchte aber ungern etwas übersehen, da ich vermute das es trotzdem Probleme geben wird.

    Jetzt interessiert es mich aber generell. Habe ich es richtig verstanden, selbst wenn die Klausel von 200,- € je Einzelfall gesprochen hätte, wäre die Forderung unberechtigt gewesen?

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