Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen????
Mein Problem:
Nach 13 Jahren werde ich nun zum 31.03.2011 ausziehen.
Mein Vermieter verlangt jetzt folgende Renovierungen:
komplette Erneuerung der Tapeten bis zum Boden (soll ja auch anschließend ein Laminat rein)incl. Anstrich. Das soll von einer Malerwerkstatt durchgeführt werden. Kosten ca. 2.700,00 Euro obwohl die Tapeten noch zum streichen geeignet wären.
Kompl. Reinigung der Rolladen innen und außen sowie Reinigung der Fenster und Fensterrahmen.
Ist das alles Rechtens, meiner Meinung nach nicht
.
Habe das Gefühl das mir der Vermieter seine Leistungen aufs Auge drücken will um Kosten zu spare:eek:n!
Komplett Renovierung bei Auszug?!?!
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clabro -
18. Januar 2011 um 19:35 -
Erledigt
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Ohne zu wissen, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist, werden Sie wohl lange auf eine passende Antwort warten.
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Hallo Mainschwimmer,
sorry, ich bin neu hier und nicht so Forum´s geübt. Wie in jedem Mietvertrag steht auch hier das nach gewissen Jahren das ein oder andere gemacht werden soll.
Es steht im Vertrag
"Raufasertapete anbringen nach 10 Jahren" muß, oder muß nicht???? Anscheinend ist Tapete noch zum streichen geeignet!!!!§ 7 ...Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist duch Vorlage der Rechungen zu erbringen...
stimmt das so...?????
könnte auch die Raufaser selber erneuern und geweiselt werden...also so gut wie kostenfrei....Aber ich frage mich ob das mit der neuen Rechtssprechung konform ist....
Danke für eure Infos...
clabro
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Hallo clabro,
es kommt immer darauf an, was im MV oder Übergabeprotokoll seinerzeit vereinbart wurde, +/- den inzwischen höchstrichterlichen Urteilen.
"Mein Vermieter verlangt jetzt folgende Renovierungen:
komplette Erneuerung der Tapeten bis zum Boden (soll ja auch anschließend ein Laminat rein)incl.
Es steht im Vertrag
"Raufasertapete anbringen nach 10 Jahren" muß, oder muß nicht???? Anscheinend ist Tapete noch zum streichen geeignet!!!!"
Wenn Du Dich im MV verpflichtet hast, nach 10 Jahren die Tapeten zu erneuern (was ich jetzt mal unter anbringen verstehe), dann war das eben so rechtens. Aber damals waren doch noch Fussleisten vorhanden(?), und somit kann er m.M. nicht verlangen, dass Du die neuen Tapeten bis zum Fussboden anbringst."Anstrich. Das soll von einer Malerwerkstatt durchgeführt werden."
Kann er nicht verlangen, es sei denn, mietvertraglich vereinbart."§ 7 ...Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist duch Vorlage der Rechungen zu erbringen..."
Quatsch."Kompl. Reinigung der Rolladen innen und außen sowie Reinigung der Fenster und Fensterrahmen."
Halte ich schon für i.O., falls Du die Mietsache auch so übernommen haben solltest.
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