Hallo Mainschwimmer,
sorry, ich bin neu hier und nicht so Forum´s geübt. Wie in jedem Mietvertrag steht auch hier das nach gewissen Jahren das ein oder andere gemacht werden soll.
Es steht im Vertrag
"Raufasertapete anbringen nach 10 Jahren" muß, oder muß nicht???? Anscheinend ist Tapete noch zum streichen geeignet!!!!
§ 7 ...Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist duch Vorlage der Rechungen zu erbringen...
stimmt das so...?????
könnte auch die Raufaser selber erneuern und geweiselt werden...also so gut wie kostenfrei....
Aber ich frage mich ob das mit der neuen Rechtssprechung konform ist....
Danke für eure Infos...
clabro