Übernahme Einbauküche

  • Hallo,
    eine Familie hat ihren Mietvertrag fristgemäß gekündigt. Die Wohnungsverwaltung hat Fehler im Mietvertrag, wodurch eine Endrenovierung von ihr nicht mehr gefordert werden kann. Damit ist Streit bzw. Stress bei der anstehenden Wohnungsübergabe vorprogrammiert. Die Familie Vormieter hat einen Nachmieter gefunden, der die Einbauküche der Vormieter gegen eine Abstandszahlung übernehmen würde. Kann der Vermieter bzw. Hausverwaltung dies verweigern bzw. muss man die Zustimmung einholen? Kann der Vermieter bei einem abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen Vormieter und Nachmieter die Entfernung der Küche fordern?
    Vielen Dank im Voraus.

  • Noch besser, der Vermieter kann sich seinen Mieter selbst aussuchen, vom aktuellen Mieter die Einhaltung des Mietvertrages bis zum letzten Tag fordern und verlangen das die Wohnung bei Mietende komplett geräumt zurück gegeben wird.

    Ein evtl. Kaufvertrag zwischen dem aktuellen Mieter und jemand anderem ist dabei völlig uninteressant. Für den Vermieter.

  • Hallo,
    eine Familie hat ihren Mietvertrag fristgemäß gekündigt. Die Wohnungsverwaltung hat Fehler im Mietvertrag, wodurch eine Endrenovierung von ihr nicht mehr gefordert werden kann. Damit ist Streit bzw. Stress bei der anstehenden Wohnungsübergabe vorprogrammiert. Die Familie Vormieter hat einen Nachmieter gefunden, der die Einbauküche der Vormieter gegen eine Abstandszahlung übernehmen würde. Kann der Vermieter bzw. Hausverwaltung dies verweigern bzw. muss man die Zustimmung einholen? Kann der Vermieter bei einem abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen Vormieter und Nachmieter die Entfernung der Küche fordern?
    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo,

    gesetzt dem Fall, dass der Nachmieter vom Vermieter akzeptiert wurde, kann er privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter akzeptieren, übernimmt der Nachmieter die Küche wie sie liegt und steht und geht von dieser keine nachweisliche Gefahr für die Mietsache aus, kann der Mieter die Entfernung nicht verlangen, warum sollte er auch.

    Gesetzt dem Fall, der Vormieter bildet sich ein, der Vermieter müsste einen X-beliebigen vom Vormieter beigebrachten Nachmieter akzeptieren, muss man ihn eines Besseren belehren, das muss der Vermieter nicht und auch die vertraglichen Vereinbarungen einen nicht infrage kommenden Nachmieters mit dem Vormieter akzeptieren!

    Gruß
    BHShuber

  • Also würde es eventuell so gehen: der Vermieter akzeptiert den Nachmieter, den der Vormieter vorgeschlagen hat. Der Nachmieter hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Danach macht der Vormieter mit dem Nachmieter einen Kaufvertrag über die Einbauküche (die angepasst eingebaut wurde). Oder liege ich da wieder falsch und der Vermieter kann den Ausbau, der jetzt dem Nachmieter gehörenden Küche weiterhin verlangen?

  • Zitat

    der Vermieter akzeptiert den Nachmieter, den der Vormieter vorgeschlagen hat. Der Nachmieter hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Danach macht der Vormieter mit dem Nachmieter einen Kaufvertrag über die Einbauküche

    Wenn der Nachmieter dann die Küche noch möchte, ja.

    Wenn nicht muß der Mieter die Küche bei Mietende ausbauen.

  • Der Vermieter kann dann aber nachträglich nicht noch verlangen, dass der Vormieter die Küche ausbaut ???

    Wenn der Nachmieter sie dem Vormieter abgekauft hat, nein.

  • Yeah......

    Hallo,

    sicher ist das nicht.

    Da es hier ja scheinbar um's Prinzip geht: Der Vermieter kann die Rückgabe der vollständig geräumten Wohnung verlangen. D.h. der Vormieter übergibt sie geräumt und der Nachmieter baut seine Küche als erstes wieder ein.

    Das alles macht sicher wenig Sinn, aber wenn es bei der Übergabe richtig los geht, dann könnte so etwas passieren. Ich würde die ganze Sach mit der Verwaltung absprechen, bevor du irgendwelche Verträge machst.

    Gruß
    H H

  • So ungefähr habe ich das befürchtet. Da es schon seit einiger Zeit Differenzen mit dem Vermieter gab, wird der Mieter dann die Küche ausbauen, um damit allem Ärger aus dem Weg zu gehen. Schade nur, da diese Küche halt genau passt und in der neuen Wohnung dann gar nicht. Auch der Nachmieter hätte sie gern übernommen aber die Sache hat dann doch zu viel Risiken.
    Vielen Dank für die Antworten.

  • Sicher ???

    Wenn Du vom Vermieter eine Wohnung ohne EBK anmietest must Du Dir ja selbst eine besorgen. Ob Du dann die EBK vom Vormieter übernimmst oder diese beim Fachhändler ist Deine Sache. Du musst bei Auszug die EBK eben entfernen, soweit der Mieter dies verlangt.

  • Wenn Du vom Vermieter eine Wohnung ohne EBK anmietest must Du Dir ja selbst eine besorgen. Ob Du dann die EBK vom Vormieter übernimmst oder diese beim Fachhändler ist Deine Sache. Du musst bei Auszug die EBK eben entfernen, soweit der Mieter dies verlangt.


    ... sofern der VERmieter dies verlangt...:)

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