Nebenkostenerhöhung durch Mängelbeseitigung Warmwasser in Ordnung?

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Unser Warmwasserspeicher wird mit Nachtstrom betrieben.
    Wir haben für 7 Personen in unserem 3 Parteien Haus einen 400L Boiler. (Baujahr 1961)

    Es kommt nun häufig vor, dass abends kein Warmwasser mehr zur Verfügung steht.

    Dies haben wir schriftlich bei der Hausverwaltung als Mangel gemeldet, first gesetzt etc.

    Die Lösung der Hausverwaltung ist es den Boiler auf Tag strom zu ändern.
    Soweit so gut, dies würde zwar das Problem der Warmwasserversorgung lösen, allerdings würden hier die Kosten
    für das Warmwasser erheblich steigen, was sich wiederum in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen würde.
    (Nachtstrom ist ca 9 - 12 cent günstiger pro Kilowatt)

    Nun meine Frage:
    Darf der Mangel zu Lasten der Mieter (höhere Nebenkosten) beseitigt werden?


    Danke für eure Hilfe

    Grüße
    Felix

  • Da bei einer solchen Konstellation bei der Herstellung des Warmwassers der verbrauchte Strom als Berechnungsgrundlage dient, gibt es keine andere Möglichkeit, außer die Mietparteien gehen sparsamer mit dem Warmwasser um.

  • Hm,

    ich dachte eine Mangelbeseitigung darf nicht zu Lasten der Mieter ausfallen!

    ?

    Falsch gedacht.

    Der Mieter möchte 24 Stunden am Tag Warmwasser, dann muß er auch die Kosten dafür tragen.

  • Jetzt muss ich nochmal nachhaken,

    es ist doch die Aufgabe des Vermieters die Wohnung den Mietern zum "Vertragsgemäßen Gebrauch" zu überlassen.
    24 Stunden am Tag warm Wasser zu haben ist kein "nice to have".
    Unser Vermieter hat uns gesagt, dass der Warmwasserboiler mit der Nachtspeicherfunktion ausreicht.
    Danach hatten wir bei der Wohnungsbesichtigung extra gefragt.
    Damals hatte er allerdings auch behauptet wir hätten ein 1200 Liter Speicher, das es 400 L sind wusste ich auch erst als ich Zugang zum Heizraum hatte.

    Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas ratlos.

    Frage in die Runde sollen wir (also das ganze Haus) das ganze so lassen und halt abends nachm Sport nicht duschen können?

    Was würdet ihr tun?


  • Was würdet ihr tun?


    Gemeinsam mit allen anderen Mietern darauf bestehen, dass ein ausreichend dimensionierter Speicher vom Vermieter eingebaut wird. Gemeinsam heißt in diesem Fall, dass alle Mieter die Kosten des Anwalts tragen, der mit dieser Aufgabe betraut wird.

  • Gemeinsam mit allen anderen Mietern darauf bestehen, dass ein ausreichend dimensionierter Speicher vom Vermieter eingebaut wird. Gemeinsam heißt in diesem Fall, dass alle Mieter die Kosten des Anwalts tragen, der mit dieser Aufgabe betraut wird.

    Hallo,

    und nicht zu vergessen, die Stromkosten für die Erwärmung des Wasser im größeren Wasserboiler.

    Gruß
    BHShuber

  • Jetzt muss ich nochmal nachhaken,

    es ist doch die Aufgabe des Vermieters die Wohnung den Mietern zum "Vertragsgemäßen Gebrauch" zu überlassen.
    24 Stunden am Tag warm Wasser zu haben ist kein "nice to have".
    Unser Vermieter hat uns gesagt, dass der Warmwasserboiler mit der Nachtspeicherfunktion ausreicht.
    Danach hatten wir bei der Wohnungsbesichtigung extra gefragt.
    Damals hatte er allerdings auch behauptet wir hätten ein 1200 Liter Speicher, das es 400 L sind wusste ich auch erst als ich Zugang zum Heizraum hatte.

    Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas ratlos.

    Frage in die Runde sollen wir (also das ganze Haus) das ganze so lassen und halt abends nachm Sport nicht duschen können?

    Was würdet ihr tun?

    Hallo,

    nochmal zum Verständnis, der Vermieter ist lediglich dazu verpflichtet, dass Warmwasser zur Verfügung steht, die Kosten hierfür zu übernehmen ist er nicht verpflichtet und wenn die Mieter das so haben möchten, dann muss man auch die Kosten hierfür tragen, nicht mehr und nicht weniger.

    Und 24 Stunden am Tag ab der ersten Sekunde des Hahn Aufdrehens durch Zirkulationspumpe ist Nice to have und zwar dann, wenn man gewillt ist, sich als Mieter das leisten zu wollen.

    Gruß
    BHShuber

  • Gemeinsam mit allen anderen Mietern darauf bestehen, dass ein ausreichend dimensionierter Speicher vom Vermieter eingebaut wird. Gemeinsam heißt in diesem Fall, dass alle Mieter die Kosten des Anwalts tragen, der mit dieser Aufgabe betraut wird.

    Hallo,

    genau, immer volles Programm. Dann habt ihr neben den höheren Stromkosten noch Anwaltskosten obendrauf.

    Ich bin mal gespannt, wie der Anwalt argumentiert, dass die Betirebskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden.

    Gruß
    H H

  • Hm,

    ich dachte eine Mangelbeseitigung darf nicht zu Lasten der Mieter ausfallen!

    ?


    Wo siehst du jetzt, das das zu lasten des Mieters ausfällt? Davon abgesehen vergisst du hier eine Sache. Bei Speichern über 400L. darf man dann erst mal jährlich die Legionellenprüfung bezahlen, was bei 3 Mietparteien finanziell auch wieder spürbar sein wird.
    Ansonsten sind Stromkosten natürlich eure finanzielle angelegenheit, ihr benutzt ihn ja auch?
    Was willst du hören, warmes Wasser kostet halt Geld?

  • Ansonsten sind Stromkosten natürlich eure finanzielle angelegenheit, ihr benutzt ihn ja auch?
    Was willst du hören, warmes Wasser kostet halt Geld?


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