Und jetzt, da der Steuerzahler dafür blechen muss (und für die Mietschulden auch, da diese wohl übernommen werden), fällt dir ein, daß du doch ganz gern Miete zahlen würdest?
Beiträge von hanna80
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Er hat sich eingezeckt und verlangt nun aufgrund der Schnorrerei Gewohnheitsrecht? *weglach*
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Was ist denn der rechtliche Unterschied zwischen untervermieten und einer Gebrauchsüberlassung?
Deine Anwesenheit.
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Ich bin bei derlei Dramatisierung immer skeptisch. Man kennt hier nur die Sicht des TE, die andere Seite zu hören,
wäre sicher auch ganz interessant. -
Der Vermieter darf sich (gottseidank noch) seine Mieter selbst aussuchen. Du hast keine rechtliche Handhabe gegen
eine Ablehnung.Für die persönlichen Befindlichkeiten (und EMpfindlichkeiten) ein dickeres Fell zulegen.
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