Beiträge von FelixMaucher

    Jetzt muss ich nochmal nachhaken,

    es ist doch die Aufgabe des Vermieters die Wohnung den Mietern zum "Vertragsgemäßen Gebrauch" zu überlassen.
    24 Stunden am Tag warm Wasser zu haben ist kein "nice to have".
    Unser Vermieter hat uns gesagt, dass der Warmwasserboiler mit der Nachtspeicherfunktion ausreicht.
    Danach hatten wir bei der Wohnungsbesichtigung extra gefragt.
    Damals hatte er allerdings auch behauptet wir hätten ein 1200 Liter Speicher, das es 400 L sind wusste ich auch erst als ich Zugang zum Heizraum hatte.

    Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas ratlos.

    Frage in die Runde sollen wir (also das ganze Haus) das ganze so lassen und halt abends nachm Sport nicht duschen können?

    Was würdet ihr tun?

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Unser Warmwasserspeicher wird mit Nachtstrom betrieben.
    Wir haben für 7 Personen in unserem 3 Parteien Haus einen 400L Boiler. (Baujahr 1961)

    Es kommt nun häufig vor, dass abends kein Warmwasser mehr zur Verfügung steht.

    Dies haben wir schriftlich bei der Hausverwaltung als Mangel gemeldet, first gesetzt etc.

    Die Lösung der Hausverwaltung ist es den Boiler auf Tag strom zu ändern.
    Soweit so gut, dies würde zwar das Problem der Warmwasserversorgung lösen, allerdings würden hier die Kosten
    für das Warmwasser erheblich steigen, was sich wiederum in der Nebenkostenabrechnung niederschlagen würde.
    (Nachtstrom ist ca 9 - 12 cent günstiger pro Kilowatt)

    Nun meine Frage:
    Darf der Mangel zu Lasten der Mieter (höhere Nebenkosten) beseitigt werden?


    Danke für eure Hilfe

    Grüße
    Felix

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