Personenzahl als Verteilerschlüssel

  • Hallo zusammen,

    Wir (2Erw und 1 Baby) sind im August 2014 eingezogen. Im März 2015 kam unser zweites Kind.
    Für die Abrechnungszeiträume von 08-12 2014 und 01-12 2015 wurden wir als 3 Personen gezählt.
    In der Abrechnung von 01-12 2016 stehen wir mit 4 Personen drin.
    Zur Info, der Vermieter wohnt mit uns im Zweifamilienhaus und kannte zu jedem Zeitpunkt wie viele Personen wir sind. Auch von der Geburt hat er umgehend Kenntnis genommen.

    Nun habe ich folgende Fragen:

    Hätte der Vermieter und schriftlich drauf hinweisen müssen das er uns ab 01.2016 als 4 Personen zählt?

    Darf er überhaupt die Anzahl nun nachträglich ändern, obwohl er für das Jahr 2015 und weiterhin als 3 Personen gezählt hat?
    Was gibt es noch für Möglichkeiten was uns entlastet.
    Der Vermieter lädt regelmäßig seine Freunde zum gemeinschaftlichen Saunen und Duschen ein.
    Auch ist seine neue Lebensgefährtin fast jeden zweiten Tag hier.

    Mit freundlichen Grüßen
    Malte

  • Zitat

    Hätte der Vermieter und schriftlich drauf hinweisen müssen das er uns ab 01.2016 als 4 Personen zählt?

    Nein. Warum denn auch?

    Er hätte schon ab März 2015 mit 4 Personen abrechnen können.

    Zitat

    Darf er überhaupt die Anzahl nun nachträglich ändern, obwohl er für das Jahr 2015 und weiterhin als 3 Personen gezählt hat?

    Entschuldigung, die Personenzahl habt Ihr doch geändert. Eigentlich wäre es Eure Aufgabe gewesen ihn das mitzuteilen.


    Zitat

    Der Vermieter lädt regelmäßig seine Freunde zum gemeinschaftlichen Saunen und Duschen ein.
    Auch ist seine neue Lebensgefährtin fast jeden zweiten Tag hier.

    Das ist sein Privatvergnügen und geht Euch als Mieter nichts an.


    Zitat

    Was gibt es noch für Möglichkeiten was uns entlastet.

    Möglicherweise der Mietvertrag.

    Ist dort die Umlage von Betriebskosten nach Personen vereinbart?


    Zitat

    Zur Info, der Vermieter wohnt mit uns im Zweifamilienhaus

    Ziemlich schlecht. Für Euch als Mieter.

  • Was gibt es noch für Möglichkeiten was uns entlastet.

    Schauen, was im Mietvertrag steht, welche Kosten nach Personen abgerechnet werden, was das für Euch von 3 auf 4 Personen in EUR ausmacht, rein sachliche Argumente zur "gefühlten Ungerechtigkeit" sammeln und am Ende mit dem Vermieter vernünftig reden, sofern unverändert als sinnvoll eingestuft. Letzteres bitte ohne die als Streit deutungsfähigen Vorhaltungen "regelmäßig Freunde" und "neue Lebensgefährtin". Und in erster Linie mal kräftig über den (kostenträchtigen) Familienzuwachs freuen. Künftig Mietverträge und die Betriebskostenverteilung vor Unterzeichnung genauer studieren?

    Gruß
    Ziegel

  • Ihr könnt natürlich in Widerspruch gehen, wenn die Abrechnung nach Personen im Mietvertrag nicht vorgesehen ist.
    Dann wird sich zeigen, wie entschieden wird, wenn der Vermieter auf konkludentem Handeln beharrt, während ihr euch auf den Mietvertrag bezieht.
    Es hat schon Mieter gegeben, die es gerade andersrum eingefordert haben und Recht bekamen.

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