Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier an der richtigen Stelle schreibe. Unser Problem ist ziemlich speziell - zumindest für mich.
Wir betreuen seit längerer Zeit eine alleinstehende ältere Dame. Sie ist über 80 und halbseitig gelähmt, kann also vieles nicht mehr allein machen. Sie wohnt in einem eigenen Haus im Erdgeschoss. Im Obergeschoss ist noch eine Wohnung, in der ihre Schwester wohnt. Die Frauen kommen nicht zurecht miteinander und so hilft die oben wohnende Schwester ihrer behinderten Schwester (Hauseigentümerin) nicht. Deshalb kommt 2x am Tag ein Pflegedienst vorbei und wir kümmern uns um alles was sonst anfällt - Garten, Haus, einkaufen etc. Dadurch ist da mittlerweile eine Art familiäre Freundschaft entstanden. Nun möchte die Hausbesitzerin das Haus abgeben, da ihr das alles zu viel wird, und da sie keine Erben hat, hat sie es uns angeboten. Wir könnten es kaufen und würden ihr lebenslanges Wohnrecht einräumen. Gleichzeitig sollen wir gleich mit einziehen, damit jemand direkt im Haus ist und ihr helfen kann. Da sie schon mehrfach gestürzt ist, würde sie sich da sicherer fühlen. Dies würde aber bedeuten, dass die oben wohnende Schwester ausziehen müsste. Dies widerum bereitete mir anfangs Bauchschmerzen, aber letztendlich ist es die Entscheidung der jetzigen Hausbesitzerin. Sie wollte ihre Schwester schon seit Jahren raus haben und lieber jemanden drin wohnen haben, der ihr hilft und sie unterstützt. Das widerum ist sicher nachvollziehbar...
Hm, nun zu meinen Fragen. Könnte sie ihrer Schwester kündigen wegen Eigenbedarf? Begründung wäre dann sinngemäß, dass sie Unterstützung für sich benötigt, da sie behindert ist und nicht mehr alleine zurecht kommt. Wäre das möglich und würde dann die Frist 12 Monate bedeuten?
Oder könnten wir nach Kauf kündigen? Sicher erst nach Grundbucheintrag und dann auch mit einer Frist von 12 Monaten wegen Eigenbedarf? Müssten wir den dann auch noch irgendwie begründen? Würde reichen, dass wir die Wohnung selbst nutzen wollen, um keine zusätzliche Miete zu haben?
Zu den Fakten: Es gibt nur einen uralten Mietvertrag von 1991 mit folgendem Punkt:
Beendigung des Mietverhältnisses
1. Das Mietverhältnis endet durch:
a) Vereinbarung der Vertragsparter
b) Kündigung durch den Mieter
c) gerichtliche Aufhebung
2. Die Kündigung muss schriftlich - spätestens 2 Wochen vor Beendigung des Mietverhältnisses - erfolgen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, bei Auszug die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand, besenrein und mit sämtichen Schlüsseln - einschließlich der von ihm selbst beschafften - dem Vermieter zurückzugeben.
Also das hilft uns nicht weiter. Die Frage ist jetzt, ob wir das Haus nehmen oder nicht. Denn Hauskauf und Nebenkosten und zusätzlich die Miete unserer bisherigen Mietwohnung, das können wir uns nicht leisten. Dazu muss ich vielleicht noch ergänzen, dass die eingemietete Schwester nahezu keine Miete zahlt und somit auch keine Mieteinnahmen kommen. Im alten Mietvertrag stehen noch 28,50 Mark Miete und der wurde nie schriftlich geändert. Inzwischen zahlt sie allerdings 185 Euro, so dass zumindest die Nebenkosten abgedeckt sind. Aber die Miete könnten wir sicher auch nicht plötzlich hochsschrauben. Daher bleibt das Kostenproblem. Abgesehen davon ist einfach auch das Ziel, vorort zu sein, wenn der "unteren Omi" (Hauseigentümerin) was passiert oder sie einfach nur Hilfe benötigt. Nun wissen wir nicht so recht weiter...
Vielen Dank schon mal im Voraus für Hinweise und Tipps.
 
		