Guthaben wird nicht ausgezahlt

  • Hallo, die Betriebskostenabrechnung für 2015 weißt ein Guthaben auf. Die Firma, die dies verwaltet hat sich kurz nach der Abrechnung gewechselt (ende 2016).
    Dazu habe ich auch noch anfang 2016 einen neuen Vermieter bekommen.

    Mit meinem aktuellen Vermieter hab ich darüber noch nicht gesprochen, Miete ist erstmal raus aber kann ich die Nebenkosten vom Vermieter zurückfordern?

    Falls nicht gegen wen klage ich am besten? Alte Hausverwaltung oder Neue?

    Würde mich über Hilfe freuen weil das schon so nicht mein Thema ist.

  • Zitat

    Miete ist erstmal raus aber kann ich die Nebenkosten vom Vermieter zurückfordern?

    Ja. Das der inzwischen gewechselt hat spielt keine Rolle.

    Der neue Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten an Stelle des alten Vermieters.

    Zitat

    Falls nicht gegen wen klage ich am besten? Alte Hausverwaltung oder Neue?

    Gegen deiner Vertragspartner. Das ist der Vermieter.

    Aber eh es zu einer Klage kommt ist es ein weiter, teurer und vielleicht unnötiger Weg.

    Schreib den Vermieter an und fordere, mit Fristsetzung, die Erstattung des Guthabens.

    Kommt der Vermieter dem nicht nach verrechnest Du das Guthaben mit der nächsten Miete, fertig.

  • Die Firma, die dies verwaltet hat sich kurz nach der Abrechnung gewechselt (ende 2016).
    Dazu habe ich auch noch anfang 2016 einen neuen Vermieter bekommen.


    Wen wundert's... Wende Dich bitte zunächst mal an Deinen derzeitigen Vermieter.

  • Kann leider nicht edit:
    Denke muss mich etwas gedulden, wenn nichts weiter kommt dann über den Vermieter.
    Die neue Verwaltung sagt sie brauch noch bis alles aufgearbeitet wurde, der Vermieter macht sich schlau. Wenn ich eine andere Lösung gefunden habe, die vielleicht Lesern weiter helfen könnte werde ich berichten!

  • Update: Mein Vermieter (aktuell) meint es ginge um einen Abrechnungszeitraum wo der alte Vermieter für verantwortlich ist und droht mit Anwalt. Da ich mich rechtlich nicht auskenne weiß ich nicht ob Klagen nun sinnvoll ist.
    "Der neue Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten an Stelle des alten Vermieters."
    Gibts dazu Urteile oder irgendwas anderes was ich ihm sagen könnte?

  • Update: Mein Vermieter (aktuell) ...


    Ist er (schriftlich!) nachweislich Dein jetziger Vermieter? Anwälte schreiben übrigens das, was ihr Mandanten wünschen ("Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeife").

  • Wenn die Abrechnung ein Wirtschaftsjahr betrifft, das bei Uebergabe abgelaufen war, musst du den alten vermieter verklagen.
    Ansonsten wirst du vor Gericht zu 100% verlieren.

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