Ja finde das macht auch nur Sinn deshalb war ich verwirrt.
Beiträge von Benutzername1
-
-
Das nachzuweisen sollte kein Problem sein, habe den Kaufvertrag den die beiden Parteien abgeschlossen haben.
Dazu noch Kontoauszüge etc. -
Update: Mein Vermieter (aktuell) meint es ginge um einen Abrechnungszeitraum wo der alte Vermieter für verantwortlich ist und droht mit Anwalt. Da ich mich rechtlich nicht auskenne weiß ich nicht ob Klagen nun sinnvoll ist.
"Der neue Vermieter tritt mit allen Rechten und Pflichten an Stelle des alten Vermieters."
Gibts dazu Urteile oder irgendwas anderes was ich ihm sagen könnte? -
Kann leider nicht edit:
Denke muss mich etwas gedulden, wenn nichts weiter kommt dann über den Vermieter.
Die neue Verwaltung sagt sie brauch noch bis alles aufgearbeitet wurde, der Vermieter macht sich schlau. Wenn ich eine andere Lösung gefunden habe, die vielleicht Lesern weiter helfen könnte werde ich berichten! -
Ok danke dann nehme ich mal Kontakt auf. Über Vermieter wäre ja noch recht entspannt.
-
Hallo, die Betriebskostenabrechnung für 2015 weißt ein Guthaben auf. Die Firma, die dies verwaltet hat sich kurz nach der Abrechnung gewechselt (ende 2016).
Dazu habe ich auch noch anfang 2016 einen neuen Vermieter bekommen.Mit meinem aktuellen Vermieter hab ich darüber noch nicht gesprochen, Miete ist erstmal raus aber kann ich die Nebenkosten vom Vermieter zurückfordern?
Falls nicht gegen wen klage ich am besten? Alte Hausverwaltung oder Neue?
Würde mich über Hilfe freuen weil das schon so nicht mein Thema ist.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!