Beiträge von Gecko
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Um beim Thema zu bleiben: Richtig. Nicht Schönheitsreparatur, sondern Kleinreperaturklausel.
An meiner Einschätzung ändert das aber trotzdem nichts. Ein abgebrochener Griff liegt meiner Meinung nach im direkten Zugriff des Mieters und fällt insofern unter die Kleinreparatur. Die Höchstgrenze dafür liegt aber grob bei 80-100€ pro Fall.
Beim Fall hier geht es aber immer noch um den Mechanismus. Dieser ist m. E. nicht im direkten Zugriff des Mieters und daher nicht von der Klausel (falls sie denn überhaupt im Mietvertrag steht) abgedeckt.
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Sehe das gleich wie Berny.
Es handelt sich aber um normalen Wohnraum, und kein Wohnheim oder ähnliches?
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Wenn der Griff abgebrochen wäre, dann würde das (vermutlich) in deinen Aufgabenbereich fallen (Stichwort Schönheitsreperatur). Da es sich aber um den Mechanismus dahinter dreht, der nicht in deinem direkten Zugangsbereich liegt, ist dem VM dieser Schaden mitzuteilen. Er muss sich meiner Meinung nach darum kümmern. Kosten trägt der VM
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Zitat
Wir einigten uns darauf das ich zum 31.1 ausziehen kann und mir die Januar Miete erlassen wird, das habe ich schriftlich.
Gut. In welcher Schriftform (Brief, email, Übergabeprotokoll, ...) hast du dies? Wie ist es dort formuliert?ZitatJetzt allerdings wollen die die Januar Miete doch haben. Ist das denn gerechtfertigt?
Höchstwahrscheinlich nicht. -
Also meines Wissens nach muss bei einer Eigenbedarfskündigung begründet werden, warum es genau diese Wohnung sein muss. Das fehlt scheinbar bei dir.
Ich habe bei dieser Sache das Gefühl, dass der Vermieter selbst weiss, dass er es mit einer Eigenbedarfsklage schwer haben wird und deswegen bietet er dir jetzt schon im Vorfeld einige Sachen an. Bei 80qm für eine Einzelperson werden die Richter bei dir aber möglicherweise auch keinen Bedarf für eine so große Wohnung sehen. Gerichte sind immer Glücksspiel.
Offiziell kannst du dich jetzt natürlich auf den Standpunkt stellen, dass die Eigenbedarfkündigung unrechtmässig ist. Entweder der VM gibt dann auf und sucht eine andere Wohnung für die Tochter, oder er geht zum Anwalt und lässt sich dort eine richtige Begründung ausdenken. Zumindest Zeit kannst du also auf diesem Weg gewinnen, aber das ist leider nur ein Aufschub. Im Zweifelsfall endet so etwas immer vor Gericht.
Der Vermieter kann aber auch nachtragend sein und versuchen dir das Leben schwer zu machen (Mieterhöhung, Abmahnungen wegen Kleinigkeiten usw) und versuchen dich so zur eigenen Kündigung treiben.
Aus meiner Erfahrung kann man zwar den rechtlich korrekten Weg beschreiten, aber daran verdienen hauptsächlich Anwälte und Recht bekommt man trotzdem nicht immer. Wenn du dir schon vorstellen kannst die Wohnung zu wechseln, dann würde ich mir an deiner Stelle doch mal überlegen, was du dafür gerne vom Vermieter haben möchtest und ihm das im persönlichen Gespräch anbieten.
Der Umzug innerhalb des gleichen Hauses ist jetzt nicht so teuer, daher würde ich das zum Beispiel nicht nehmen. Eine Renovierung der neuen Wohnung oder eine etwas bessere Ausstattung (Küche, Bodenbelag, neue Dusche, Vorhänge, eine Couch, etc) wäre zum Beispiel etwas von dem du deutlich länger etwas haben kannst und was der VM evtl. steuerlich auch weniger wehtut. Oder eben ein paar Monate mietfrei Wohnen.
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Der Vermieter hat mit dem Kühlschrank nichts zu tun.
Ihr und die nächsten Mieter müssen eine Ablöse unter euch aushandeln. Falls es nicht dazu kommt, dann könnt ihr den Kühlschrank wieder mitnehmen - er ist ja euer gemeinsames Eigentum.
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Hallo Jul.
Wohnst du alleine in dieser Wohnung? Wie viel QM hat diese denn grob?
ZitatDer Vermieter hat hier in der Stadt an die 100 Mietwohungen, von denen er mir bei der Kündigung bereits 3 angeboten hat, die in etwa meiner Wohnung entsprechen (Fläche, Ausstattung etc), die aber für mich wegen der Lage nicht in Frage kommen.
Gibt es denn auch Informationen dazu, warum das Töchterchen genau in deine Wohnung will? Nähe zur Uni, etc?Insgesamt finde ich es sehr erstaunlich, dass dir der Vermieter überhaupt andere Wohnungen anbietet. Wenn bei dir im Haus noch eine ähnliche Wohnung in ~9 Monaten frei wird, dann würde ich beim Vermieter nachfragen wieso diese nicht für seine Tochter geeignet ist.
ZitatMacht es da Sinn einen Anwalt einzuschalten oder bin ich machtlos?
Einen Anwalt kannst du immer einschalten. Nur sinnvoll ist es oft nicht.
Vom Gefühl her steht die Eigenbedarfskündigung des VM hier auf etwas wackligen Beinen. Ob es das Gericht allerdings auch so sieht ist allerdings fraglich.
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Frage an Possible
1. Steht (nur) ihr beide als Mieter im Vertrag?
2. Habt ihr beide die Kündigung unterzeichnet?
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