Guten Tag,ich bräuchte schnelle Hilfe.
Ich beziehe eine Wohnung einer Wohngesellschaft (Wohnbau) durch öffentliche Förderung.
Da mein Ex-Freund am 15.11.2016 Ausgezogen ist,haben wir den Mietvertrag zum 31.1.2017 gekündigt.
Ich wollte aber in der Wohnung weiter wohnen,aber durch ein Missverständniss haben wir beide gekündigt.
ich habe mit der zuständigen Mitarbeiterin der Wohngesellschaft gesprochen und Sie versicherte mir,dass ich mit ihr einen neuen Mietvertragen machen kann,damit ich doch weiter in der Wohnung bleiben kann.
Ich sollte ihr Mietangebot beim zuständigen Jobcenter einreichen damit bescheinigt ist,dass die Wohnung weiter bezahlt wird.
Dies habe ich getan und mein zuständiger Sachbearbeiter hat dies schriftlich und telefonisch bestätigt.
Plötzlich sagte mir die Mitarbeiterin der Wohngesellschaft,dass doch kein Interesse der weitervermietung an mich besteht und ich innerhalb von 14 Tagen (15.02.2017) ausziehen soll,da die wohnung ja zum 31.01.2017 gekündigt wurde.
Begründung: Die Wohnung sei 1 qm zu groß für eine Person.
Hat das so seine richtigkeit ?
Weiß leider nicht wie ich mich verhalten soll.
Danke im Vorraus