Mündliche Zusage

  • Guten Tag,ich bräuchte schnelle Hilfe.

    Ich beziehe eine Wohnung einer Wohngesellschaft (Wohnbau) durch öffentliche Förderung.

    Da mein Ex-Freund am 15.11.2016 Ausgezogen ist,haben wir den Mietvertrag zum 31.1.2017 gekündigt.

    Ich wollte aber in der Wohnung weiter wohnen,aber durch ein Missverständniss haben wir beide gekündigt.

    ich habe mit der zuständigen Mitarbeiterin der Wohngesellschaft gesprochen und Sie versicherte mir,dass ich mit ihr einen neuen Mietvertragen machen kann,damit ich doch weiter in der Wohnung bleiben kann.

    Ich sollte ihr Mietangebot beim zuständigen Jobcenter einreichen damit bescheinigt ist,dass die Wohnung weiter bezahlt wird.

    Dies habe ich getan und mein zuständiger Sachbearbeiter hat dies schriftlich und telefonisch bestätigt.

    Plötzlich sagte mir die Mitarbeiterin der Wohngesellschaft,dass doch kein Interesse der weitervermietung an mich besteht und ich innerhalb von 14 Tagen (15.02.2017) ausziehen soll,da die wohnung ja zum 31.01.2017 gekündigt wurde.
    Begründung: Die Wohnung sei 1 qm zu groß für eine Person.

    Hat das so seine richtigkeit ?
    Weiß leider nicht wie ich mich verhalten soll.

    Danke im Vorraus

  • Wenn kein Interesse besteht, an dich zu vermieten, wird es wohl schwer werden, einen MV. zu erzwingen, wie soll das aussehen? Da hätte man dann halt nicht kündigen dürfen, denke ich.

  • Dann hätte sie mir nicht zusagen sollen.
    dann hätte ich nämlich genug zeit gehabt mir eine Wohnung zu suchen.
    So soll ich in 14 Tagen die Wohnung abgeben.

    Mündliche Zusagen sind faktisch nun mal keine. Aus gutem Grund übgrigens. Das dir die Mitarbeiterin versichert das Sie mit dir einen neuen MV. machen kann, damit hat Sie auch nicht mal gelogen, nur Sie macht halt keinen.
    Du verstehst worauf ich hinaus will, ja? Manchmal redet man halt aneinander vorbei, deshalb gibt es die Schriftform.

  • Ja ich verstehe was du meinst.

    Ich sagte ihr,dass das mit der Kündigung ein Missverständis war,weil ich ja nicht ausziehen will,nur mein ex-freund.
    Uns sie meinte ja dann,das sei kein Problem,man macht einfach einen neuen Vertrag.
    Sie hat mir das Mietangebot mitgegeben und ich sollte es unterzeichnet zurückbringen damit wir den Vertrag machen.

    durch ihre plötzliche Meinungsänderung habe ich aber nur noch 14 Tage zeit.

  • Ja ich verstehe was du meinst.

    Ich sagte ihr,dass das mit der Kündigung ein Missverständis war,weil ich ja nicht ausziehen will,nur mein ex-freund.
    Uns sie meinte ja dann,das sei kein Problem,man macht einfach einen neuen Vertrag.
    Sie hat mir das Mietangebot mitgegeben und ich sollte es unterzeichnet zurückbringen damit wir den Vertrag machen.

    durch ihre plötzliche Meinungsänderung habe ich aber nur noch 14 Tage zeit.


    Wie lange hast du das Mietangebot denn schon vorliegen? Seit der Kündigung?

  • Seit dem 12. Januar.
    Habe es dann direkt eingereicht und es wurde bestätigt dass die Wohnung bezahlt wird,so wie sie es wollte.

    Die Wohnung ist sogar bis ende Februar bezahlt aber ich soll zum 15 raus und die hälfte der Miete geben die dann zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von Possible (3. Februar 2017 um 16:04)

  • Seit dem 12. Januar.
    Habe es dann direkt eingereicht und es wurde bestätigt dass die Wohnung bezahlt wird,so wie sie es wollte.

    Tja, möglicher weise, ist die Wohung tatsächlich etwas zu groß für eine Person? Bei gefördertem Wohnraum gibt es einige spezielle Anforderungen. Unterm Strich hast du nun mal gekündigt, und keinen neuen MV. erhalten, was wohl dazu führen wird, das ein Auszug unumgänglich wird, denke ich?

  • Frage an Possible

    1. Steht (nur) ihr beide als Mieter im Vertrag?
    2. Habt ihr beide die Kündigung unterzeichnet?

    ja nur wir beide und haben auch beide unterschrieben.

    Habe aber sofort gesagt dass es ein missverständnis war und deshlab wurde mit der Wohngesellschaft ausgemacht,dass wir zum 31.01.2017 einen neuen MV machen.

  • Tja, möglicher weise, ist die Wohung tatsächlich etwas zu groß für eine Person? Bei gefördertem Wohnraum gibt es einige spezielle Anforderungen. Unterm Strich hast du nun mal gekündigt, und keinen neuen MV. erhalten, was wohl dazu führen wird, das ein Auszug unumgänglich wird, denke ich?

    Ja ist sie,und zwar genau 1qm zu groß.
    War aber auch vorher bekannt und da war es dann kein Problem

    Einmal editiert, zuletzt von Possible (3. Februar 2017 um 16:20)

  • 1. Ein Mietvertrag, der von 2 Personen unterschrieben ist, kann nur von beiden zusammen gekündigt werden.
    2. Ob der Vermieter mit dir dann alleine einen neuen Vertrag abschließt, ist ganz allein seine Entscheidung.
    3. Da hier geförderter Wohnraum vorliegt, muss sich der Vermieter an die Auflagen betreffend der Wohnungsgröße halten.

    Aber so schnell landest du nicht unter der Brücke. Frag bei der Wohnungsgesellschaft, ob die einen für dich passenden Wohnraum haben und wende dich gleichzeitig an das Wohnungsamt deiner Gemeinde oder Landkreises.

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