Befristeter Mietvertrag mit Kündigungsfrist von 6 Wochen

  • Hallo liebe Mitrecht-Hilfe Forum Mitglieder,

    ich habe eine denke ich ganz simple Frage - ich versuche mich kurz zu fassen:

    - Hauptvermieter: Hauseigentümer, Untervermieter: Entfernter Bekannter, Mieter: Wir
    - Befristeter Untermietvertrag für 12 Monate wegen Auslandsaufenthalt
    - Im Mietvertrag auch alles so vereinbart und hinterlegt
    - ABER: Sonderpassus ausgemacht - ich darf binnen 6 Wochen zum Monatsende kündigen

    Ich hab jetzt sehr spontan eine traumhafte Wohnung bekommen und auch schon unterschrieben! Kann der Untervermieter sich jetzt trotz schriftlicher Vereinbarung im Vertrag quer stellen und sagen ich muss erfüllen?

    Meiner juristischen Auffassung nach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nicht und ich muss erfüllen!
    Aber die Sondervereinbarung, dass ich ein Kündigungsrecht von 6 Wochen habe ist stärker!

    Sehe ich das richtig?

    Freu mich auf die Diskussion!

  • Mietvertrag mit Befristung + Kündigungsfrist beißen sich.

    Ein befristeter Mietvertrag kann ordentlich gar nicht gekündigt werden.

    Den Vertrag, besser gesagt den exakten Wortlaut zu sehen wäre besser.

    Entschuldigung, aber Fragesteller neigen gerne dazu Vertragsinhalte zu interpretieren, nicht wörtlich wiederzugeben.

    Wen möglich lade den Vertrag hier als Bild(er) hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Ein befreundeter Jurist (zwar Gewerberecht) sagte mir ohne Gewähr:

    Ein befristeter Mietvertrag mit widersprüchlichen Inhalten - vor allem zu Fristen, Dauer und Gründen - ist als unbefristeter Mietvertrag zu sehen! Heisst - dadurch würden die drei Monate Kündigungsfrist per Rechtssprechung also als erstes ziehen - da aber hier eine Sonderkündigungsfrist seitens des Vermieters eingebaut wurde (warum auch immer) - gilt dann diese, weil gesondert vereinbart! Für die Inhalte des Vertrags und deren Richtigkeit ist im Zweifel immer der Vermieter zuständig!

    Ich wollte aber eure Meinung dazu hören...

  • Ein befreundeter Jurist (zwar Gewerberecht) sagte mir ohne Gewähr:

    Ein befristeter Mietvertrag mit widersprüchlichen Inhalten - vor allem zu Fristen, Dauer und Gründen - ist als unbefristeter Mietvertrag zu sehen! Heisst - dadurch würden die drei Monate Kündigungsfrist per Rechtssprechung also als erstes ziehen - da aber hier eine Sonderkündigungsfrist seitens des Vermieters eingebaut wurde (warum auch immer) - gilt dann diese, weil gesondert vereinbart! Für die Inhalte des Vertrags und deren Richtigkeit ist im Zweifel immer der Vermieter zuständig!

    Ich wollte aber eure Meinung dazu hören...


    Im nächsten Leben werde ich Rechtsverdreher...

  • Hallo,

    ich verstehe das Geschreibe über widersprüchliche Angaben nicht. Bei einem auf 12 Monate befristeten Vertrag hast du hast eine schriftlich fixierte Sonderkündigungsfrist von 6 Wochen. Diese beisst sich nicht grundsätzlich mit dem befristeten Vertrag. Dieser soll nur dafür sorgen, dass der Mieter nach 12 Monaten wirklich wieder draußen ist.

    Tollen Anwaltsfreund hast du da.

    Da ist kein Widerspruch und damit ist sowohl die Befristung, als auch das zusätzlich eingeräumte einseitige Kündigungsrecht gültig. Ist doch alles sehr mieterfreundlich.

    Gruß
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!