Weil durch diese Tätigkeiten der VM die Mietsache wieder an sich genommen hat und somit vom Mieter keinen Mietzins (mehr) verlangen kann.
PS: Kannst Du auch damit leben, wenn Du nicht jeden Satz mit Ausrufezeichen abschliesst...?
Der Auffassung war ich auch. Zu mal ich sowieso der Meinung war: Verlangt der Vermieter die Wohnung zurück - vorzeitig - auf seinen Wunsch - sollten keine Ansprüche mehr bestehen. Und wenn er dann auch noch renoviert....erst recht nicht...wie auch immer man diese Renovierungsarbeiten auslegt.
Wann endet dann der Mietzins: Mit Rückgabe oder mit ersten Tag der Renovierungsarbeiten?
PSS: Ja, habe ich in diesem Beitrag. ![]()