Beiträge von Oberbayern_Junge_Familie

    Weil durch diese Tätigkeiten der VM die Mietsache wieder an sich genommen hat und somit vom Mieter keinen Mietzins (mehr) verlangen kann.

    PS: Kannst Du auch damit leben, wenn Du nicht jeden Satz mit Ausrufezeichen abschliesst...?

    Der Auffassung war ich auch. Zu mal ich sowieso der Meinung war: Verlangt der Vermieter die Wohnung zurück - vorzeitig - auf seinen Wunsch - sollten keine Ansprüche mehr bestehen. Und wenn er dann auch noch renoviert....erst recht nicht...wie auch immer man diese Renovierungsarbeiten auslegt.

    Wann endet dann der Mietzins: Mit Rückgabe oder mit ersten Tag der Renovierungsarbeiten?

    PSS: Ja, habe ich in diesem Beitrag. :D

    Hallo,

    ich hoffe ihr könnt mir hier mit einer Einschätzung helfen:

    Wir haben einen Mietvertrag gekündigt mit Fristende 30.04.2017 - und haben diesen Tag auch bestätigt bekommen!

    Da wir bereits Mitte Februar in unsere neue Wohnung gezogen sind waren wir mit allen arbeiten bereits am 25.02. fertig in der alten Wohnung!

    Auch ein potenzieller Nachmieter für 15.03 bzw. spätestens 01.04 wurde schon gefunden. Deswegen hat uns der Vemieter gebeten eine Wohnungsübergabe bereits zum 28.02. zu machen!

    Da hatten wir natürlich nichts dagegen, da wir hier "Sparpotential" gesehen haben.

    So wurde die Wohnung - auch schriftlich im Protokoll so vermerkt - samt Schlüssel und Co. bereits am 28.02. übergeben, damit der Vermieter sie noch einmal sanieren und umgestalten kann...und Sie dem Nachmieter zum 15.03 bzw. 01.04 anzubieten....

    Quasi:

    - Rückgabe der Wohnung auf Wunsch des Vermieters zum 28.02.17
    - Kein Zutritt mehr zu den angemieteten Wohnräumen
    - Selbst mit Schlüssel nicht mehr bewohnbar, da saniert wird/wurde

    Jetzt schreibt uns der Vermieter er will trotzdem noch die komplette März Miete mindestens haben!

    Meiner Auffassung nach ist das nicht rechtsgültig - unabhängig davon wann der neue Mieter einzieht!

    Freu mich auf eure Einschätzung...

    Ein befreundeter Jurist (zwar Gewerberecht) sagte mir ohne Gewähr:

    Ein befristeter Mietvertrag mit widersprüchlichen Inhalten - vor allem zu Fristen, Dauer und Gründen - ist als unbefristeter Mietvertrag zu sehen! Heisst - dadurch würden die drei Monate Kündigungsfrist per Rechtssprechung also als erstes ziehen - da aber hier eine Sonderkündigungsfrist seitens des Vermieters eingebaut wurde (warum auch immer) - gilt dann diese, weil gesondert vereinbart! Für die Inhalte des Vertrags und deren Richtigkeit ist im Zweifel immer der Vermieter zuständig!

    Ich wollte aber eure Meinung dazu hören...

    Hallo liebe Mitrecht-Hilfe Forum Mitglieder,

    ich habe eine denke ich ganz simple Frage - ich versuche mich kurz zu fassen:

    - Hauptvermieter: Hauseigentümer, Untervermieter: Entfernter Bekannter, Mieter: Wir
    - Befristeter Untermietvertrag für 12 Monate wegen Auslandsaufenthalt
    - Im Mietvertrag auch alles so vereinbart und hinterlegt
    - ABER: Sonderpassus ausgemacht - ich darf binnen 6 Wochen zum Monatsende kündigen

    Ich hab jetzt sehr spontan eine traumhafte Wohnung bekommen und auch schon unterschrieben! Kann der Untervermieter sich jetzt trotz schriftlicher Vereinbarung im Vertrag quer stellen und sagen ich muss erfüllen?

    Meiner juristischen Auffassung nach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nicht und ich muss erfüllen!
    Aber die Sondervereinbarung, dass ich ein Kündigungsrecht von 6 Wochen habe ist stärker!

    Sehe ich das richtig?

    Freu mich auf die Diskussion!

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