Hallo liebe Mitrecht-Hilfe Forum Mitglieder,
ich habe eine denke ich ganz simple Frage - ich versuche mich kurz zu fassen:
- Hauptvermieter: Hauseigentümer, Untervermieter: Entfernter Bekannter, Mieter: Wir
- Befristeter Untermietvertrag für 12 Monate wegen Auslandsaufenthalt
- Im Mietvertrag auch alles so vereinbart und hinterlegt
- ABER: Sonderpassus ausgemacht - ich darf binnen 6 Wochen zum Monatsende kündigen
Ich hab jetzt sehr spontan eine traumhafte Wohnung bekommen und auch schon unterschrieben! Kann der Untervermieter sich jetzt trotz schriftlicher Vereinbarung im Vertrag quer stellen und sagen ich muss erfüllen?
Meiner juristischen Auffassung nach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nicht und ich muss erfüllen!
Aber die Sondervereinbarung, dass ich ein Kündigungsrecht von 6 Wochen habe ist stärker!
Sehe ich das richtig?
Freu mich auf die Diskussion!