SOLL IST Zustand Mieterkonto

  • Hallo zusammne,

    vor 2 Jahren hatte ich bei der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung gehabt und folglich eine Anhebung der
    Vorauszahlungleistungen für die Nebenkosten.

    Da diese auf einen für mich dummen krummen Betrag auskam, habe ich diese einfach um 7 euro nach oben angepasst,
    um eine grade Summe zu haben.

    Letztes Jahr hatte ich keine Nachforderung, deswegen ist es mir nicht aufgefallen.
    Aber diese jahr kam eine und ich habe Nachgerechnet.

    Die Hausverwaltung Rechnet nur mit denen von Ihnen festgesetzten Nebenkosten, bedeutet also, dass die von mir
    mehr gezahlten 7 euro gar nicht auftauchen. Durch diese fehlenden 7 Euro im Monat kommt es zu einer Nachzahlung. Also habe ich Widerspruch eingelegt und um eine neue Nebenkostenabrechnung gebeten.

    Als Antwort erhielt ich dann, dass die Nebekostenabrechung doch korrekt sei und sie doch nur die Veranlagten Nebenkosten in der Rechnung nutzen würden. Den Auszug über mien Mieterkonto hat man mir netterweise so
    wie von mir angefragt beigefügt.

    Mich würde jetzt einfach mal interssieren, ob es denn so richtig ist, dass bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung der IST Zustand des Mieterkontos nicht aufgeführt bzw. mit einberechnet wird?

    MfG klexx

  • Zitat

    Da diese auf einen für mich dummen krummen Betrag auskam, habe ich diese einfach um 7 euro nach oben angepasst,
    um eine grade Summe zu haben.

    Und den Vermieter darüber informiert?

    Zitat

    Mich würde jetzt einfach mal interssieren, ob es denn so richtig ist, dass bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung der IST Zustand des Mieterkontos nicht aufgeführt bzw. mit einberechnet wird?

    Wenn der Vermieter nicht weiß das mehr NK gezahlt wurden, ist das richtig.

  • Zitat

    Mich würde jetzt mal interessieren,k ob es denn so richtig ist, dass bei Erstellung der NK-Abrechnung der IST Zuszand des Mieterkontos nicht aufgeführt bzw mit einberechnet wird?

    Korrigiere doch die NK-Abrechnung und teile dies Deinem Vermieter mit. Wenn es Nachzahlungen geben sollte, behalte den Fehlbetrag einfach zurück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese 7€ Mehrbezahlung einfach so übersehen werden dürfen. Dazu kenn ich wirklich kein Gesetz.

  • Zitat

    Wenn der Vermieter nicht weiß das mehr NK gezahlt wurden, ist das richtig.

    Habe dazu schon im Netzt gesucht und zwei Urteile mit unterschiedlichen Aussagen gefunden.
    Dabei ging es allerdings um nicht gezahlte Miete.

    Zitat

    Und den Vermieter darüber informiert?


    Nein habe ich nicht.
    Nach einigen recherchen habe ich auch rausgefunden, dass da der Knackpungt liegt.
    Wenn ich die Sache aber andersrum spinne, wäre ich am Ende des Jahres ein reicher Mann.:cool:
    Ich meine, auf dem Mieterkonto sieht man ja, dass die Nachzahlung mit dem Guthaben aus dem letzten Jahr verrechnet wurde
    aber es stört mich einfach dass es nicht in der eigentlichen Abrechnung ersichtlich ist.

    Zitat

    Korrigiere doch die NK-Abrechnung und teile dies Deinem Vermieter mit. Wenn es Nachzahlungen geben sollte, behalte den Fehlbetrag einfach zurück. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese 7€ Mehrbezahlung einfach so übersehen werden dürfen. Dazu kenn ich wirklich kein Gesetz.

    Habe die Hausverwaltung ja darauf hingewiesen also sollten sie das jetzt ja mitbekommen haben.

    MfG klexx

  • Die Hausverwaltung Rechnet nur mit denen von Ihnen festgesetzten Nebenkosten, bedeutet also, dass die von mir mehr gezahlten 7 euro gar nicht auftauchen.


    Ähm, Rechtschreibung... Sollte nicht "Ihnen" zutreffenderweise klein geschrieben werden? Oder ist es ein Zitat?
    Mal abgesehen davon: Jede Partei ist berechtigt, nach der Jahresbetriebskostenabrechnung die mtl. Vz anzupassen. Von einer Mitteilungspflicht des M an den VM ist mir nichts bekannt.
    "Schön", dass Du so grosszügig bist. Ich wünschte, meine M wären es auch...:o

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (15. Januar 2017 um 19:42)

  • Zitat

    Ähm, Rechtschreibung... Sollte nicht "Ihnen" klein geschrieben werden?

    Vielen Dank für diesen Hinweis :)

    Ich bin weiß Gott kein Fachmann in der Rechtschreibung und sehe diesen Fauxpas als Ehrung für meinen scheinbar sonst korrekten Text an.
    Haben ihn jetzt noch mal gelesen. Da scheint doch was mehr im argen zu sein. Leider kann ich ihn jetzt nicht mehr korrigieren.
    Vielen Dank, für deine (Ich darf doch Du sagen?) freundlich Begrüßung.

    Zitat

    Mal abgesehen davon: Jede Partei ist berechtigt, nach der Jahresbetriebskostenabrechnung die mtl. Vz anzupassen. Von einer Mitteilungspflicht des M an den VM ist mir nichts bekannt.
    "Schön", dass Du so grosszügig bist. Ich wünschte, meine M wären es auch...

    Ich bin in diesem Sinne ja nicht großzügig, da ich ich meien Zahlungen nachweisen kann.
    Ich meine im Netz was über eine Mitteilungspfilcht vom Mieter gelesen zu haben. Der Vermieter kann das scheinbar einfach festsetzen nachdem was ich und der kurzen Zeit gefunden habe.

    MfG Klexx

    2 Mal editiert, zuletzt von Klexx (15. Januar 2017 um 20:05)

  • Vielen Dank für diesen Hinweis :)

    Ich bin weiß Gott kein Fachmann in der Rechtschreibung und sehe diesen Fauxpas als Ehrung für meinen scheinbar sonst korrekten Text an.
    Haben ihn jetzt noch mal gelesen. Da scheint doch was mehr im argen zu sein. Leider kann ich ihn jetzt nicht mehr korrigieren.
    Vielen Dank, für deine (Ich darf doch Du sagen?) freundlich Begrüßung.

    MfG Klexx


    Ja, Du darfst Du zu mir sagen (ist in Internetforen sowie so üblich).
    Zum Thema: Ich würde ab sofort den reduzierten Betrag überweisen und den zuviel gezahlten Betrag berechnen und dem VM mitteilen, dass ich ihn von der nächsten Mietzahlung abziehen werde und mich für die Irritation entschuldigen.

  • Für die Irritation werde ich micht nicht entschuldigen:cool:

    Denke aber, dass ich in schriftlicher Form darum bitten werde die Vorauszahlung auf den von mir gewünschten Betrag anzupassen. Leider steigen die Nebenkosten ja ständig und da ich dieses Jahr eigentlich eine Nachzahlung hätte, fahre ich dann mit meiner Zahlung besser.

    Vielen Dank für Eure hilfe
    Ich komme bestimmt noch mal wieder ;)

  • Ja, Du darfst Du zu mir sagen (ist in Internetforen sowie so üblich).
    Zum Thema: Ich würde ab sofort den reduzierten Betrag überweisen und den zuviel gezahlten Betrag berechnen und dem VM mitteilen, dass ich ihn von der nächsten Mietzahlung abziehen werde und mich für die Irritation entschuldigen.

    Berny, Rechtschreibung, wenn schon," sowieso" ist richtig.

  • Berny, Rechtschreibung, wenn schon," sowieso" ist richtig.


    Da haste so wieso recht...:D

    Und Klexx: Ich habe kein Problem, mich (vordergründig) zu entschuldigen, um meinem Gegenüber ein Einlenken zu erleichtern (um dann doch letztendlich mein Ziel zu erreichen). Aber jeder so, wie er möchte; ich spreche aus -zig Jahren Lebenserfahrung und könnte mglw. Dein Grossvater sein.:)

  • Zitat

    Mich würde jetzt einfach mal interssieren, ob es denn so richtig ist, dass bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung der IST Zustand des Mieterkontos nicht aufgeführt bzw. mit einberechnet wird?

    Warum? Der Ist-Zustand wurde doch aufgeführt, nämlich das, was der Vermieter als Anpassung festgelegt hast.

    Für deine weitere Anpassung gibt es keine vertragliche Grundlage/Vereinbarung, so dass der Vermieter dies nicht einfach den Vorauszahlungen zurechnen kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Für mich ist dies aber nicht der IST-ZUSTAND, für mich ist das was ich tatsächlich eingezahlt habe der IST-ZUSTAND.
    SOLL bedeutete für mich das was drauf sein sollte.

    Dass das vertraglich nicht geregelt ist habe schon verstanden.
    Aber trotzdem verwirrt mich diese Vorgehensweise etwas.
    Wenn ich die Zahlung der Nebenkosten einstellen würde und nur noch die nackte Kaltmiete zahlen würde,
    käme der Kontostand des Mieterkontos bestimmt mit in die Rechnug.

    Habe es ja jetzt alles so akzeptiert und geschrieben wie ich vorgehen werde.

    2 Mal editiert, zuletzt von Klexx (16. Januar 2017 um 12:56)

  • Für mich ist dies aber nicht der IST-ZUSTAND, für mich ist das was ich tatsächlich eingezahlt habe der IST-ZUSTAND.
    SOLL bedeutete für mich das was drauf sein sollte.

    Dass das vertraglich nicht geregelt ist habe schon verstanden.
    Aber trotzdem verwirrt mich diese Vorgehensweise etwas.
    Wenn ich die Zahlung der Nebenkosten einstellen würde und nur noch die nackte Kaltmiete zahlen würde,
    käme der Kontostand des Mieterkontos bestimmt mit in die Rechnug.

    Habe es ja jetzt alles so akzeptiert und geschrieben wie ich vorgehen werde.

    Hallo,

    da du höchstwahrscheinlich die Vorauszahlung an den Vermieter geleistet hast der aber es versäumt hat die Verwaltung darüber zu informieren hast du Recht, der ist Zustand ist derjenige auf dem aufgeführt wurde, was der Mieter, bzw. wieviele und in welcher Höhe der Mieter Vorauszahlung geleistet hat.

    Der Vermieter ist verpflichtet über diese Vorauszahlung jährlich abzurechnen wenn dies so mietvertraglich vereinbart ist und nicht über einen Zustand des Meiterkontos die sich eine Verwaltung zusammenreimt.

    Fordere den Vermieter schriftlich auf, die Abrechnung berichtigen zu lassen, du kannst es ja nachweisen, dass du mehr vorausgezahlt hast als die Verwaltung in der Abrechnung berücksichtigt, somit hat die Verwaltung die Abrechnung richtig zu stellen, sonst zahlt der Vermieter die Zeche!

    Gruß
    BHShuber

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