Hallo zusammne,
vor 2 Jahren hatte ich bei der Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung gehabt und folglich eine Anhebung der
Vorauszahlungleistungen für die Nebenkosten.
Da diese auf einen für mich dummen krummen Betrag auskam, habe ich diese einfach um 7 euro nach oben angepasst,
um eine grade Summe zu haben.
Letztes Jahr hatte ich keine Nachforderung, deswegen ist es mir nicht aufgefallen.
Aber diese jahr kam eine und ich habe Nachgerechnet.
Die Hausverwaltung Rechnet nur mit denen von Ihnen festgesetzten Nebenkosten, bedeutet also, dass die von mir
mehr gezahlten 7 euro gar nicht auftauchen. Durch diese fehlenden 7 Euro im Monat kommt es zu einer Nachzahlung. Also habe ich Widerspruch eingelegt und um eine neue Nebenkostenabrechnung gebeten.
Als Antwort erhielt ich dann, dass die Nebekostenabrechung doch korrekt sei und sie doch nur die Veranlagten Nebenkosten in der Rechnung nutzen würden. Den Auszug über mien Mieterkonto hat man mir netterweise so
wie von mir angefragt beigefügt.
Mich würde jetzt einfach mal interssieren, ob es denn so richtig ist, dass bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung der IST Zustand des Mieterkontos nicht aufgeführt bzw. mit einberechnet wird?
MfG klexx